Doitsche Justiz: „Sind Sie Jude?“ - Szenen in einem Berliner Gerichtssaal

Doitsche Justiz:

„Sind Sie Jude?“ - Szenen in einem Berliner Gerichtssaal


„Sind Sie Jude?“ - Szenen in einem Berliner Gerichtssaal

In einem bestimmten Milieu, das aus dem bräunlichen Tümpel immer mehr in die Mitte der zivilisierten Gesellschaft drängen möchte, scheint man immer noch nicht realisiert zu haben, daß das „1000jährige Reich des ´Volkes der Dichter und Denker´“ so untergegangen ist, wie es sich es verdient hatte: In Trümmern, Schutt und Asche.

Da werden deutschen Jurastudenten an deutschen Universitäten noch immer die „Werke“ des Kommentators der Nürnberger NS-Rassegesetze und späteren Autoren der braunen „National-Zeitung“ als „Standardwerke“ vorgegauckelt – als „Standardswerke“ für was auch immer ….. Da verbreiten Kostümhumanisten Karrikaturen, die Juden in der übelsten Manier des NS-Hetzblattes „Stürmer“ verleumden und dämonisieren – und mögen es gar nicht gerne, wenn man sie als Antisemiten demaskiert. Da versucht ein Provinzgericht doch noch irgendwie nachträglich die „Endlösung“ zu vollenden und Deutschland endlich „judenrein“ zu bekommen, in dem es jüdisches Leben planmäßig kriminalisiert …. und der neueste Fall?

„The European“ berichtet fast unglaubliches:

„Ein Berliner Richter fragt einen Angeklagten, ob er dem Judentum angehört und wird vom Prozess ausgeschlossen. Also alles gut? Im Gegenteil!“

Ein Berliner Richter wurde von einem Wirtschaftsstrafprzess ausgeschlossen, da die „Besorgnis der Befangenheit“ vorliegt. Wirklich nur eine „Besorgnis“?

Der Vorsitzende Richter der Wirtschaftsstrafkammer hatte bei einem Haftprüfungstermin einen Angeklagten gefragt, ob er Jude und Mitglied der jüdischen Gemeinde in Berlin ist. Danach stellte er noch einem von einer Angeklagten konsultierten Arzt, der eine sachverständige Stellungnahme, also ein medizinisches Gutachten, zum Gesundheitszustand der Angeklagten abgeben sollte, die Frage, ob er Mitglied der jüdischen Gemeinde ist. Noch Fragen? Ein Prozeßbeaobachter meinte irritiert, es hätte nur noch gefehlt, das irgendjemand ein Exemplar der „Protokolle der Weisen von Zion“ auf den Tisch knallt als „Beweis“ für die „allgegenwärtige jüdische Weltverschwörung“.

Ein umgehend gestellter Befangenheitsantrag gegen den ehrenwerten Juristen ist erfolgreich: „Das Verhalten des abgelehnten Vorsitzenden lässt daher nicht nur besorgen, dass er die Zuverlässigkeit der fachärztlichen Äußerungen des Dr. T. in Abhängigkeit zu dessen Religionszugehörigkeit stellt, sondern sich in seiner Entscheidungsfindung von unsachlichen Vorbehalten gegenüber Juden leiten lässt“, heisst es in der Begründung der Feststellung der Befangenheit des entsprechenden Richters.

Ist damit alles wieder in Ordnung, die deutsche Justiz – wieder einmal – wieder eine gutgewordene Justiz? „The European“ äußert Bedenken gegen eine bedenkenlose Entwarnung:

„Schon die Tatsache, dass der Gerichtssprecher die Brisanz der Sache zu verharmlosen suchte, indem er davon sprach, dass es dem Richter doch nur um private Beziehungen des sachverständigen Arztes zu dem angeklagten Ehepaar gegangen sei, lässt weitere Besorgnis entstehen.

Es ist eben noch nicht so furchtbar lange her, dass bereits die wahrheitsgemäße Antwort auf die Frage „Sind Sie Jude?“ in die Gaskammern führen konnte. Es ist noch nicht so lange her, dass furchtbare NS-Juristen, den SS-Dolch unter der Robe, massenhaft Unrechtsurteile fällten. Und es war auch nach dem Krieg nicht so, dass diese Juristen aus der Justiz entfernt oder verurteilt worden wären. Ganz im Gegenteil.“

Viele der Täter in schwarzer Robe entgingen nicht nur der Strafverfolgung, sie machten auch weiter Karriere – und gaben ihr Gift ungehindert weiter. Gerade auch deshalb ist ein besonderes Augenmerk angebracht – wie der „European“ gegen Ende seines Beitrags feststellt – und leider scheint diese Feststellung auch in Hinblick auf die deutsche Justiz weiterhin bitter nötig zu sein:

„Dieses unrühmliche, verbrecherische Erbe der Justiz sollte jedem Juristen immer vor Augen stehen. Gerade ein Richter, der lediglich dem Gesetz und seinem Gewissen unterworfen ist, muss sich der Grundsätze des Grundgesetzes bewusst sein. Gerade ein Richter muss seine eigene Unparteilichkeit immer wieder hinterfragen."

Interessant ist, das man bislang weder von einschlägigen „Fachverbänden“ oder Interessen- und Standesvertretungen zu dem neuerlichen Vorfall gehört, noch das es bislang eine wirklich öffentliche und schonungslose Debatte darüber gegeben hat, wieviel „Tradition“ und „Erbe“ noch heute in deutschen Gerichtssälen ihr Unwesen treibt.

Man möchte in Anlehnung an ein Wort des ehemaligen Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Ernst Reuter, sagen: „Völker der Erde, schaut auf dieses Land und seht, was sich wieder regt.“, denn der kommunistische Dichter Berthold Brecht scheint Recht zubehalten: „Der Schoss ist fruchtbar noch, aus dem es kroch …..“

 

Izi Aharon – Foto:Justizia - auf diesem Foto ohne BdM-Uniform (Foto: von DALIBRI (Eigenes Werk) [CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons)

 

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Autor: fischerde
Bild Quelle:


Donnerstag, 07 November 2013

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