Weiterhin nur Bewährungsstrafe für Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal

Weiterhin nur Bewährungsstrafe für Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal


Auch in zweiter Instanz wurden zwei Täter wegen eines Brandanschlags auf die Wuppertaler Synagoge nur zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Weiterhin nur Bewährungsstrafe für Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal
Wie zu befürchten war, ist auch die Verhandlung in zweiter Instanz gegen zwei Brandstifter, die eine Synagoge in Wuppertal anzündeten, mit einem Skandalurteil zu Ende gegangen.  Die "Jüdische Allgemeine Wochenzeitung" vermeldet dazu heute: "en zwei der drei Täter des Brandanschlags auf die Synagoge Wuppertal hat das Landgericht in der nordrhein-westfälischen Stadt in dem Berufungsverfahren höhere Strafen verhängt. Ein 30-jähriger Mann wurde zu zwei Jahren, ein 25-Jähriger zu einem Jahr und elf Monaten – jeweils auf Bewährung – verurteilt. "
 
Die Verhandlung gegen den dritten Täter wird im Februar vor einem anderen Landgericht stattfinden, da der Täter zum Zeitpunkt des Brandanschlags noch nicht volljährig war. Die drei Angeklagten hatten im Juli 2014 Molotows gegen das Gebäude geschleudert, Motiv sei "Protest gegen die israelische Anti-Terroroperation gegen die Hamas gewesen". Das Amtsgericht hatte in seiner Urteilsbegründung Antisemitismus als Tatmotiv ausgeschlossen, das Landgericht schloß Antisemitismus als Tatmotiv zwar nicht aus, nannte ihn aber auch nicht als mögliches Tatmotiv - was erneut vom Gemeindevorsitzenden in einer ersten Stellungnahme kritisiert wurde. Die Angeklagten hatten nach der Tat ein Entschuldigungsschreiben an die Gemeinde geschickt, ein Angeklagter bezahlte den entstandenen Sachschaden.

Autor:
Bild Quelle:


Montag, 18 Januar 2016

Waren diese Infos wertvoll für Sie?

Sie können uns Danke sagen. Geben Sie einen beliebigen Betrag zurück und zeigen Sie damit, wie viel Ihnen der Inhalt wert ist.



empfohlene Artikel

Folgen Sie und auf:


meistgelesene Artikel der letzten 7 Tage