Facebook billigt HolocaustleugnungFacebook billigt Holocaustleugnung
§130 StGB Absatz 3 besagt: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“
von Gerd Buurmann
uf Facebook wird der Holocaust als „Holo hoax“ bezeichnet und somit geleugnet.
Auf Nachfrage erklärt Facebook, dass die Seite „Holo hoax“ mit den Gemeinschaftsstandards von Facebook im Einklang stehen.
Facebook billigt somit die Leugnung des Holocaust und veröffentlicht sie ganz bewusst. Vielleicht sollte in diesem Fall Facebook angezeigt werden …
Tapfer im Nirgendwo
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Samstag, 08 Oktober 2016