Ein Gerichtsurteil als Einladung an Antisemiten: ´Ein Anschlag auf eine Synagoge muss nicht immer judenfeindlich sein!´

Ein Gerichtsurteil als Einladung an Antisemiten:

´Ein Anschlag auf eine Synagoge muss nicht immer judenfeindlich sein!´


Das Jahr 2017 beginnt mit einer Einladung an alle Judenhasser, denn das milde Urteil gegen drei junge Männer, die im Sommer 2014 einen Brandanschlag auf die Synagoge in Wuppertal verübt hatten, ist jetzt rechtsgültig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verwarf einen Antrag auf Revision und erklärte somit die Begründung des Amtsgerichts in Wuppertal für gültig, das das niedrige Strafmaß mit der Feststellung begründet hatte, es gäbe „keine Anhaltspunkte für eine antisemitische Tat“.

´Ein Anschlag auf eine Synagoge muss nicht immer judenfeindlich sein!´

von Gerd Buurmann

 

Das Wuppertaler Amtsgericht folgte damals der Logik der Attentäter, die gestanden hatten, im Sommer 2014 Brandsätze auf die Synagoge geschleudert zu haben, jedoch ebenfalls erklärt hatten, dass sie damit die Aufmerksamkeit auf den Gaza-Konflikt lenken wollten.

 

Von nun an gilt also, wenn ein Anschlag auf eine jüdische Einrichtung in Deutschland verübt wird, weil jemandem die Politik Israels nicht gefällt, dann ist das kein Judenhass, sondern Israelkritik, die etwas zu weit gegangen ist.

 

Ich bin mal gespannt, wann der erste Anschlag auf eine Moschee als überzogene Kritik am Iran und ein Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim als überzogene Kritik an der deutschen Flüchtlingspolitik bezeichnet wird, weil von einem deutschen Gericht Anhaltspunkte für eine fremdenfeindliche Tat nicht festgestellt werden konnten.

 

 

Tapfer im Nirgendwo


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Samstag, 14 Januar 2017