14 Axel Arnold Bangert - 17.11.2017 - 09:23
https://www.facebook.com/notes/axel-arnold-bangert/muslimische-feiertage-in-deutschland/1827062174000842/
Sehr geehrter Herr Lagerfeld,
noch einmal Danke für dieses Statement, das auch die subtile Frage eines möglichen gynaikokratischen evangelischen Antisemitismus aufwarf.
Ich schreibe alle jüdischen Gemeinden und Zentralstellen in Europa an und werde darum bitten, mir zentral alle Fälle von Gewalt oder Beschimpfung, Verunglimpfung etc. gegen Menschen jüdischen Glaubens zu melden.
Da muss ich mir noch eine genaue Systematik aufbauen. Sie haben völlig Recht, dass es in dieser bemäntelnden Weise nicht weiter geht. Das Mindeste, das getan werden muss, ist es dieser Sache tabufrei auf den Grund zu gehen, europaweite Daten zu sammeln und das zu veröffentlichen.
Ich verweise auch auf
1. Antisemitismus und Islam - https://www.bmi.bund.de/DE/themen/gesellschaft-integration/gesellschaftlicher-zusammenhalt/expertenkreis-antisemitismus/expertenkreis-antisemitismus-node.html;jsessionid=DEB0E8EDC7A1D02216CAFEB648430EC9.2_cid295 .
2. Kriminologie, Antisemitismus und Islam - http://kfn.de/wp-content/uploads/Forschungsberichte/FB_109
zu 1. Seite 89 Abb. 4.18: Antisemitismus unter Muslimen
zu 2. Seite 116 Abbildung 4.11: Gewalttätiges Verhalten nach Konfessionszugehörigkeit und Religiosität
Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang ebenso insbesondere auf den internationalen, supranationalen Geltungs- und Vollzugsanspruch der Fatwata innerhalb von Fiqh und Scharia und dessenreligionsverfassungsrechtliche Problematizität. Karl Doering hat sich übrigens nicht nur deutlich zu Art. 5 Abs. 3 GG geäussert,was z.B. das scharia-islamische Bildungswesen betrifft, sondern er hat sich auch in sehr weitsichtiger und vernünftiger Weise für ein Überdenken der R2P in Verbindung mit dem völkerrechtlichen Fremdenrecht und dessen verfassungsrechtlicher Umsetzung im GG sowie mit der Einschränkung der Geltung der Genfer Flüchtlingskonvetion gem. Art. 32 Abs. 2 auseinander gesetzt. Genau an dieser Stelle bedarf es intensiver Forschungsarbeit zu der Frage der Gefährdung des Staates und der daraus folgenden Nichtgeltung des Non-Refoulment. Dies betrifft natürlich gerade auch Fragen der Rechtstreue.
So verbleibe ich mit den besten Grüßen
Axel Arnold Bangert