Warum es richtig ist, auch greise NS-Mörder vor Gericht zu stellen

Warum es richtig ist, auch greise NS-Mörder vor Gericht zu stellen


Ein aus Rechtsgründen nur als Hans H. bekannter, heute 95-Jähriger, der in einer SS-Einheit in Mauthausen, dem größten Konzentrationslager in Österreich diente, steht nun unter Anklage wegen Beihilfe zum Mord in 36.000 Fällen.

Warum es richtig ist, auch greise NS-Mörder vor Gericht zu stellen

Von Tina Adcock

Von 1944 bis 1945 ging Hans H. seiner Beschäftigung in der nationalsozialistischen Mordmaschinerie nach. Jetzt wird er angeklagt, Lageisnsassen während der Märsche von der 20 km entfernten Stadt Linz zum Konzentrationslager sowie während ihrer Haft, bewacht zu haben. In dem einjährigen Zeitraum seiner Arbeit in Mauthausen fanden mindestens 36.223 Menschen den Tod, die meisten durch Vergasung aber auch durch sogenannte „Todbadeaktionen“, Injektionen, Erschießungen, Hunger und Erfrieren. Während der genannten Bäder wurden die Häftlinge so lange kalt abgeduscht, bis ihr Kreislauf kollabierte oder sie an Unterkühlung starben. Bei den Injektionen ins schlagende Herz handelte es sich um Gemische aus Benzin und Magnesiumchlorat welche den Tod zur Folge hatten.

Hans H. war vertraut mit den Tötungsmethoden und den desaströsen Lebensbedingungen der Gefangenen im Konzentrationslager. Er unterstützte die Tötung der Insassen in seiner Funktion als Rottenführer der 16. Kompanie des SS-Totenkopfsturmbanns. H. selbst bestreitet die Vorwürfe vehement und sagte aus, dass er „lediglich“ Gefangene im 20 Kilometer entfernten Rüstungsbetrieb „Hermann-Göring-Werke“ in Linz bewacht habe. Allerdings ist er in der Angestelltenliste dieses Betriebes, im Gegensatz zu der von Mauthausen, nicht aufgeführt. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden Fotos gefunden, die H. in einer SS-Uniform zeigen.

Möglich wurde die Anklage H.s aufgrund einer Gesetzesänderung, die es seit dem Fall von John Demjanjuk, einem Wächter des Konzentrationslagers Sobibor, erlaubt, auch Personen anzuklagen, die nicht persönlich und direkt in das Töten von Menschen involviert, sondern lediglich ein Teil der nationalsozialistischen Mordmaschinerie waren. Eine weitere Besonderheit des Urteils gegen Demjanjuk aus dem Jahr 2011 stellt dar, dass im Prozess kein Nachweis einer konkreten Tat erbracht wurde, das Gericht ihn jedoch trotzdem zu fünf Jahren Haft verurteilte: Ein Novum der deutschen Justizgeschichte. Es wurde davon ausgegangen, dass der Wächter eines solchen Lagers automatisch ein Mordhelfer war. Der Vorsitzende Richter Ralph Alt begründete die Entscheidung damals so: „Der Angeklagte war Teil dieser Vernichtungsmaschinerie“ und damit „dass er Teil eines eingespielten Apparates. Allen Trawniki-Männern war klar, was geschah“. Seit dem „Lüneburger Auschwitzurteil“, das vom Bundesgerichtshofs im Jahr 2016 bestätitg wurde, wird wieder verstärkt nach mutmaßlichen NS-Tätern gesucht und gegen sie ermittelt. Grundlage hierbei ist, dass auch SS-Wachleute sich wegen Beihilfe zum Mord schuldig machen konnten und deswegen einer Verurteilung nicht entgehen sollen.

Der 95 jährige Hans H. lebte, wie so viele Täter, unbehelligt nach Ende des Krieges weiterhin in Deutschland. Nun wird ihm konkret die Teilnahem an einer Aktion der SS im Februar 1945 vorgeworfen, bei der sich insgesamt mussten 300 Häftlinge ihrer Kleidung entledigen mussten und kalt abgeduscht wurden. Einen Tag und eine Nacht mussten die Opfer so in der Winterkälte auf dem Apellplatz ausharren. Diejenigen, die die Tortur überlebten, wurden anschließend von der SS totgeschlagen. Ein weiterer Vorwurf gegen H. hat seine Beteiligung an einer Vergeltungsaktion gegen geflüchtete russische Kriegsgefangene zum Inhalt. Am 02. Februar 1945 flüchteten insgesamt 419 Häftlinge aus dem Konzentrationslager. In einer anschließenden zweiwöchigen Großfahndung, bei der nach Zeugenaussagen alls SS-Angehörige teilnahmen, wurden 300 Häftlinge erschossen.

AMCHA, eine israelische Organisation mit einem Ableger in Deutschland, die sich um Überlebende der Shoah kümmert,  kommentiert die Ereignisse auf Facebook mit folgendem Wortlaut: „Wir werden immer wieder gefragt, ob es noch Überlebende der Shoah gäbe. Ja, die gibt es – und auch wenn es späte Gerechtigkeit ist: Die Anklage gegen ebenfalls noch lebende Täterinnen und Täter gibt ihnen Anerkennung und Recht.“ Der israelische Historiker und führende Nazi-Jäger des Simon-Wiesenthal Centers, Efraim Zuroff, erklärte, dass der Namensgeber seiner Organisation selbst ein Insasse des Konzentrationslagers Mauthausen war. Wiesentahl starb im Jahr 2005, nachdem er sein Leben der Jagd von Nazi-Verbrechern gewidmet hatte. In einem Telefoninterview sagte Zuroff der Zeitung Haaretz: „In einer gewissen Weise ist es ein schöner Abschluss, dass jemand wie der Angeklagte der Justiz ausgeliefert wurde, denn ich bin mir sicher, dass dies Simons Traum gewesen wäre,“

Der Großteil der israelischen Bevölkerung sieht dies in Gesprächen genauso. Das einzige was zumeist Bedauern hervorruft ist die Tatsache, dass die Gerechtigkeit in den meisten Fällen leider spät bis zu spät kommt, und die Angeklagten lediglich ihre letzten Lebensjahre nach einer eventuellen Verurteilung im Gefängnis fristen müssen.

Betrachtet man hingegen die Kommentarspalten deutscher Medien, so stechen einem nicht wenige Aussagen ins Auge, in denen alleine schon das Alter des Angeklagten zum Grund genommen wird, ihn nicht mehr zur Verantwortung ziehen zu wollen. So kommentiert zum Beispiel ein Leser der Welt: „Hat die Staatsanwaltschaft Berlin nicht mehr zu tun, als Greise anzuklagen?“ Angeischts solcher Aussagen kommt einem unvermittelt die Frage, ob der Angeklagte in seiner Position als SS-Rottenführer in Mauthausen jemals Gnade zeigte, wenn es darum ging Alte, Schwache, Männer, Frauen und Kinder dem Tode auszuliefern. Haben die über 36.000 Opfer und ihre Angehörigen es nicht verdient, dass einer ihrer Mörder bestraft wird und ihnen, wie AMCHA es ausdrückt, Anerkennung und Recht widerfährt? Einige dieser Kommentatoren scheinennicht nur das egal zu sei, sonder auch die Tatsache, dass es in Deutschland noch immer Menschen gibt, die die Shoah überlebten und als einzige „Wiedergutmachung“ eine schwindend geringe Entschädigungszahlung erhielten und immer noch um ihre sogenannten „Ghetto-Renten“ kämpfen müssen.

Vielleicht ist die fehlende Empathie aus Deutschland damit zu begründen, dass die deutsche Aufarbeitung der Vergangenheit immer schon eine selbstbezügliche war: Sie diente weniger dem Eingedenken der Opfer, als vielmehr der Wiedergutwerdung der Deutschen selbst. So wird nicht nur die – bereits kurz nach 1945 aufgestellte und damals unmittelbar der Verdrängung geschuldete Forderung – nach einem „Schlussstrich“ unter die nun aufgearbeitete und damit bewältigte NS-Zeit und ihre Verbrechen immer wieder laut (55% der Deutschen sprachen sich im Jahr 2013 dafür aus). Vielmehr wird die daraus gezogene moralische Überlegenheit nun gegen die Juden und ihren Staat gewandt, die im Gegensatz dazu nichts aus der Vergangenheit gelernt hätten: Schließlich stimmen 40% der Deutschen zumindest teilweise der Behauptung zu, Israel benutze die Shoa, um seine Politik zu rechtfertigen, von der 50% Deutschen meinen, sie unterscheide sich nicht von der der Nazis, während gar 68% der Behauptung zustimmen, „Israel führt einen Vernichtungskrieg gegen die Palästinenser“.

Der deutschen Erinnerung genehme Juden haben tot zu sein, lebendige – und solche gar, die auch heute noch an die Verantwortung der (Ur-)Großeltern vieler Deutscher für die nationalsozialistischen Verbrechen erinnern – können da nur stören.

 

MENA Watch - Foto: KZ Mauthausen Eingangsgebäude


Autor: MENA Watch
Bild Quelle: Dnalor 01 [CC BY-SA 3.0 at (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/at/deed.en)], from Wikimedia Commons


Freitag, 30 November 2018

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