Zusammensetzung des rbb-Rundfunkrates

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Landesbeirat für Menschen mit Behinderung Berlin und Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg fordern Änderung des rbb-Staatsvertrages

Zusammensetzung des rbb-Rundfunkrates

Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung Berlin (in Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat in Brandenburg) und der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg haben den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, um einen Änderung des rbb-Staatsvertrages gebeten.

Laut derzeitigem rbb-Staatsvertrag gehören dem Rundfunkrat 30 Mitglieder an. Während einzelne gesellschaftlich Gruppierungen gleich mehrfach vertreten sind, fehlen andere Perspektiven vollständig. Orientiert man sich an den sechs zu verhindernden Benachteiligungsgründen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§1 AGG), so muss unweigerlich festgestellt werden, dass „Behinderung“ und „sexuelle Identität“ fehlen.

Am 25. Februar 2019 endet die Amtsperiode des derzeitigen rbb-Rundfunkrates.

Das vollständige Schreiben an die Senatskanzlei finden Sie hier


Autor: LSVD
Bild Quelle: Archiv


Montag, 11 Februar 2019

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