1 J.M.Mielert - 18.03.2019 - 20:57
Rechtsfrieden neu ausgelegt?
Wenn es Teil gesetzlich vorgeschriebener Resozialisierungsbemühungen der involvierten Strafvollstreckungskammern sein sollte, den verurteilten Tätern die mutmasslich barrierefreie, regelmässig nicht willkommene Kommunikation mit den Opfern zu ermöglichen, dann stellt dies eine massive Neudefinition von "Rechtsfrieden" dar. Dass das Rechtsinstrument der in staatliche Hände gelegten "Rache" damit in Gänze ausgehebelt und die Verdrossenheit des Normalbürgers ausserordentlich und endgültig beflügelt ist, ist bedenklicher Nebeneffekt.
Es staunt der Fachmann und der Laie wundert sich vermutlich kaum mehr...!