Gegen Verzicht auf Strafverfolgung bei ausreisepflichtigen Tätern

Gegen Verzicht auf Strafverfolgung bei ausreisepflichtigen Tätern


Der Verzicht auf ein Strafverfahren bei ausreisepflichtigen Tätern muss nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) die absolute Ausnahme bleiben.

Gegen Verzicht auf Strafverfolgung bei ausreisepflichtigen Tätern

„Wie fühlen sich Opfer und deren Angehörige, wenn Täter statt einer empfindlichen Haftstrafe hierzulande zugunsten einer schnelleren Ausweisung und ohne den Richter gesehen zu haben, in ihr jeweiliges Heimatland rückgeführt werden?“, unterstrich der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek vor der am Mittwoch stattfindenden Kabinettssitzung, auf der über einen Gesetzentwurf für eine konsequentere Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern aus Deutschland abgestimmt werden soll.


Autor: GdP
Bild Quelle:


Mittwoch, 17 April 2019

Waren diese Infos wertvoll für Sie?

Sie können uns Danke sagen. Geben Sie einen beliebigen Betrag zurück und zeigen Sie damit, wie viel Ihnen der Inhalt wert ist.




Folgen Sie und auf:


meistgelesene Artikel der letzten 7 Tage