Aufgepasst bei Vergleichsportalen

Aufgepasst bei Vergleichsportalen


Verbrauchertipps zum Online-Einkauf

Aufgepasst bei Vergleichsportalen

Ob bei der Hotelbuchung oder dem neuen Handyvertrag – viele Verbraucher nutzen Vergleichsportale als Entscheidungshilfe. Doch blindes Vertrauen ist fehl am Platz. Das Bundeskartellamt zeigt, mit welchen Tricks Verbraucher getäuscht werden.

Online-Vergleichsportale sind in der immer vielfältiger werdenden Warenwelt ein beliebtes Mittel zur Kaufentscheidung. Oftmals zwar zu Recht, wie das Bundeskartellamt feststellt: "Mit Vergleichsportalen können Verbraucher sich schneller im Netz zurechtfinden und bessere und günstigere Leistungen finden." Eine Untersuchung habe aber auch "verbraucherunfreundliche Tricks" mancher Anbieter aufgezeigt, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Das Bundeskartellamt untersuchte ab Dezember 2017 in zwei Runden zunächst 150 und dann die 36 relevantesten Online-Vergleichsportale für die Branchen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen. 

So wird getrickst

Die Untersuchung des Bundeskartellamtes zeigt, dass es teilweise zu verbraucherschädigenden Irreführungen, Transparenzverstößen oder Schleichwerbung kommt. Einige Beispiele:

Während einige Portale den gesamten Markt gut abdecken, würden insbesondere bei Versicherungen und Hotels teilweise wichtige Anbieter nicht in den Vergleich einbezogen, so das Bundeskartellamt. Auch werde die Reihenfolge des Rankings - etwa von Hotels - von der Höhe gezahlter Provisionen mitbeeinflusst. 

Vor allem im Bereich Energie blendeten einige Portale beim Erstranking einige Angebote aus. Sei es, weil sie für den Verbraucher nachteilig sein könnten oder aber weil das Portal dafür keine Provisionen vom Anbieter erhalte. Viele Portale stellten zudem bei Energie- und Telekommunikationstarifen einzelne Angebote vor das eigentliche Ranking - auf die "Position 0". Dafür erhielten sie Zahlungen, ohne dass für Verbraucher klar sei, dass es sich hierbei um Werbung oder eine Anzeige handele.

Beliebt sei auch, auf Knappheiten, Vorteile oder Exklusivangebote in einer missverständlichen Art hinzuweisen, so dass Verbraucher sich unter Druck gesetzt fühlten oder falsche Erwartungen geweckt würden.

Darauf sollten Sie achten

Das Bundeskartellamt gibt einfache Tipps, worauf Verbraucher achten sollten, wenn sie Online-Portale zu Rate ziehen:  

  • Verbraucher sollten sich nach Möglichkeit immer bei mehreren Portalen informieren. Fällt dabei allerdings auf, dass zwei unterschiedliche Portale identische Ergebnisse zeigen, könnten diese einfach kopiert sein. Auch unabhängige Testergebnisse, zum Beispiel der Stiftung Warentest, sollten in die Entscheidungsfindung einfließen.
  • Auch sollten sich Verbraucher nicht durch Hinweise auf begrenzte Verfügbarkeit und Ähnliches beeindrucken lassen und unter Druck zu schnelle Entscheidungen treffen. Denn meist ist die Ware längst nicht so knapp wie vom Händler angegeben.
  • Grundsätzlich sollten Verbraucher prüfen, welche Anbieter in den Vergleich einbezogen wurden und welche nicht.
  • Da Listenplätze im Ranking von den Zahlungen der Anbieter abhängen können, sollten Verbraucher das voreingestellte Ranking ändern – und die Ergebnisse nach einem neuen Kriterium sortieren. Gleiches gilt, wenn der Eindruck entsteht, dass nicht alle verfügbaren Angebote angezeigt werden.
  • Stehen bestimmte Angebote vor dem eigentlichen Ranking, kann es sich um reine Werbung handeln. Verbraucher sollten deshalb genau hinschauen, ob diese Angebote tatsächlich Vorteile bieten und zum Ranking gehören.
  • Angebliche Vorteile wie Cashback, Boni oder Rabatte sind manchmal an umfassende Bedingungen geknüpft. Diese sollten eingehend darauf geprüft werden, ob sie tatsächliche Vorteile bieten.

Das tut die Bundesregierung

Die Bundesregierung hat die Problematik im Blick. So fördert sie unter anderem die Marktwächter Digitale Welt der Verbraucherzentralen. Deren Erkenntnisse fließen in die Verbesserung der Rechtsgrundlagen zur Überwachung von Online-Vergleichsportalen ein.

Weitreichende Vorschläge für mehr Transparenz bei Online-Portalen unterbreitete die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften ("Omnibus-Richtlinie"). Die Beratungen zur Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland beginnen in Kürze. 

Des Weiteren wird geprüft, inwieweit die kartellbehördliche Aufsicht weiterentwickelt werden muss – auch im Hinblick auf missbräuchliches Verhalten von Plattformanbietern.


Autor: Bundesregierung
Bild Quelle:


Donnerstag, 25 April 2019

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