1 thomas - 18.08.2019 - 16:38
Er muss, falls eindeutig überführt, genauso bestraft werden wie die Leute, die ihren Jungen in Staufen bei Freiburg zum Vergewaltigen "frei gaben", genauso wie die Vergewaltiger auf diesem Campingplatz in NRW. Zugleich sollte seinen zukünftigen Gefängnismitinsassen der Grund für seine Haft genannt werden. Kinderschänder "genießen" im Gefängnis einen "besonderen Status".
Was ihm in seinem Heimatland von Dorfbewohnern oder Nachbarn geblüht hätte, wäre Selbstjustiz.