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Höhere Regelsätze ab 2020

Höhere Regelsätze ab 2020


Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2020 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 432 Euro im Monat - acht Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.

 Höhere Regelsätze ab 2020

Wer in Deutschland in eine Notlage gerät und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, hat Anspruch auf staatliche Leistungen. Diese Leistungen werden jährlich überprüft und angepasst. Zum kommenden Jahr werden die Leistungssätze deshalb erneut steigen. Der Bundesrat hat der Verordnung der Bundesregierung zugestimmt.

Erhöhung auch für Kinder und Jugendliche

Ab 1. Januar 2020 erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1,88 Prozent mehr Geld. Neben den Leistungen für die Erwachsenen steigen auch die Sätze für ältere Kinder und Jugendliche. Sie erhöhen sich um jeweils sechs Euro auf 308 und 328 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren erhöht sich der Satz um fünf Euro auf dann 250 Euro. Mit der Anpassung gewährleisten die Regelsätze auch im kommenden Jahr ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte zur Anpassung der Regelsätze  erklärt: "Es gehört zum Kern unseres sozialen Rechtsstaates, dass alle Menschen über genügend finanzielle Mittel verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben." Es sei wichtig, dass alle Menschen in Deutschland auf den Sozialstaat als verlässlichen Partner bauen könnten.

Regelbedarfe werden jährlich fortgeschrieben

Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Die Preisentwicklung wird ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln und Kleidung etwa auch Fahrräder und Hygieneartikel. Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso in die Berechnung ein. Die Nettolohnentwicklung wird auf Grundlage der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung berechnet.

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2020


Autor: Bundesregierung
Bild Quelle: Foto: Bernd Schwabe in Hannover [CC BY 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0)]


Freitag, 11 Oktober 2019

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