Höchstrichterlicher Beschluss schafft Transparenz

Höchstrichterlicher Beschluss schafft Transparenz


Subventionen für Molkereien sind kein Geschäftsgeheimnis

Höchstrichterlicher Beschluss schafft Transparenz

FrieslandCampina scheitert im Streit um Offenlegung von Schulmilch-Geldern vor OVG
- Staat zahlte Unternehmen Millionenbetrag für Milchlieferungen an Schulen
- Angaben belegen "Lex Landliebe" bei der Kakao-Förderung in Nordrhein-Westfalen

Berlin, 5. Dezember 2019. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu erfahren, in welcher Höhe Molkereien staatliche Fördergelder über das Schulmilchprogramm erhalten haben. Die Großmolkerei FrieslandCampina ("Landliebe") scheiterte vor Gericht mit dem Versuch, eine Veröffentlichung der von ihr kassierten Subventionen in Nordrhein-Westfalen zu verhindern. Das Oberverwaltungsgericht NRW wies einen entsprechenden Antrag des Unternehmens, als "unbegründet" zurück. Es betonte in seinem Grundsatzbeschluss vom 14. November 2019, der der Verbraucherorganisation foodwatch jetzt vorliegt, dass die an die Molkerei ausbezahlten Subventionen "für sich genommen grundsätzlich keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind" (Aktenzeichen 15 B 946/19).

Nach dem Richterspruch teilte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) gegenüber foodwatch mit, dass FrieslandCampina in dem Bundesland allein im Schuljahr 2017/2018 Subventionszahlungen in Höhe von 1,25 Millionen Euro erhielt - wobei ein wesentlicher Teil für die Lieferung von 5,4 Tonnen gezuckerten Schulmilchgetränken gezahlt wurde (ungesüßte Trinkmilch: 3,3 Tonnen). Damit hatte Landliebe im genannten Schuljahr einen Marktanteil von etwa 80 Prozent am gesamten Schulmilchprogramm in NRW. Aus Sicht von foodwatch entpuppt sich das Schulmilchprogramm damit endgültig als "Landliebe-Förderprogramm". Jahrelang hatten NRW-Landesregierungen Steuergelder in die Lieferung von Milchgetränken mit hohem Zuckerzusatz gesteckt, obwohl dies im Widerspruch zu den offiziellen, von der Bundesregierung initiierten Qualitätsstandards für Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) stehe. foodwatch liegen Gesprächsprotokolle des für die Schulmilchförderung zuständigen NRW-Verbraucherschutzministeriums vor, wonach sich "die [Schulmilch-] Lieferanten" mehrfach vehement gegen ein Ende der Kakao-Subventionierung ausgesprochen haben. "Die" Schulmilchlieferanten - das war nach Lage der Dinge offenbar vor allem FrieslandCampina. Die Großmolkerei hatte nach einer Abmahnung von foodwatch bereits illegale Werbung zurückziehen müssen, mit der das Unternehmen zuckrigen Schulkakao als intelligenzfördernd und wie ein zahnfreundliches Produkt bewarb. Zum laufenden Schuljahr waren mit Berlin, Brandenburg, NRW, Hamburg und Hessen die letzten Bundesländer aus der steuerlichen Förderung gezuckerter Schulmilch ausgestiegen.

"Gezuckerter Schulkakao - das war vor allem eine 'Lex Landliebe' auf Kosten der Gesundheit von Kindern. Gut, dass dafür keine Steuergelder mehr eingesetzt werden. Ein solch fehlgeleitetes Programm darf es nie wieder geben", erklärte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. Er forderte NRW-Verbraucherministerin Ursula Heinen-Esser auf, nun auch die übrigen Privilegien für die Milchindustrie streichen: Sie müsse einen Erlass zurückziehen, demzufolge die eng mit FrieslandCampina verbundene Landesvereinigung der Milchwirtschaft im staatlichen Auftrag Werbung zur Absatzförderung von Milch direkt in den Schulen betreiben darf. Zudem werde gezuckerte Schulmilch zwar nicht mehr subventioniert, die Molkereien hätten jedoch noch immer einen exklusiven Zugang zu den Schulen, um die Produkte dort zu verkaufen.

Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in NRW hatte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker bereits am 15. Februar 2019 als Einzelperson, wie vom Gesetz vorgesehen, beim LANUV Auskunft zu den von FrieslandCampina erhaltenen Subventionen beantragt. Das Landesamt wollte die Auskunft auch geben - jedoch zog die Molkerei dagegen vor Gericht. FrieslandCampina argumentierte, bei den Subventionszahlungen handele es sich um Geschäftsgeheimnisse, weshalb diese Angaben vom LANUV nicht herausgegeben werden dürften. Dies sah das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anders und wies den Antrag der Großmolkerei am 5. Juli 2019 in erster Instanz zurück (Aktenzeichen 20 L 829/19). Vor dem OVG NRW scheiterte nun auch eine Beschwerde FrieslandCampinas gegen diese Entscheidung. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.

Mit einer weiteren IFG-Anfrage hat foodwatch Einsicht in die Korrespondenz zwischen dem Verbraucherschutzministerium und FrieslandCampina aus den Jahren 2015 bis 2019 erhalten, insgesamt 196 Seiten. E-Mail-Kopien belegen, wie eng sich Ministerium und Molkerei beim Schulmilchprogramm abstimmten. Als im Oktober 2018 infolge der foodwatch-Aktivitäten die Kritik an der Förderung gezuckerter Milchgetränke laut wurde, nahm das Ministerium sofort Kontakt zu FrieslandCampina auf: "Wie Sie bereits aus den Medien erfahren haben werden, steht der (...) Schulkakao in NRW in der Kritik", schrieb die zuständige Fachabteilung an das Unternehmen - und bat "aufgrund der aktuellen Diskussion" um Rückmeldung, ob das Land NRW in seinen Förderrichtlinien die erlaubte Menge für zugesetzten Zucker verbindlich auf "nicht mehr als 4% Zuckerzusatz beim Kakao" festsetzen könne. "...für uns definitiv ein Problem", antwortete FrieslandCampina prompt und wies den damaligen Zuckerzusatz bei zwei unterschiedlichen Kakao-Varianten mit 4,2 und 5 Prozent aus. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Ministerium jedoch öffentlich bereits einen niedrigeren Zuckerzusatz für den Schulkakao in NRW angegeben - erst durch die E-Mail von FrieslandCampina fiel offenbar auf, dass dies eine falsche Angabe war. "Der Kakao erfüllt demnach gar nicht die von NRW genannten Kriterien von durchschnittlich 4% Zuckerzusatz, darüber bin ich etwas irritiert. Insofern wäre ich sehr dankbar, dass dies zum nächsten Schuljahr erfüllt werden kann, möglichst eine noch weitere Reduzierung - sonst kann das nicht kommuniziert werden", entgegnete das Ministerium ebenfalls noch im Oktober 2018. Es folgten weitere Abstimmungen - und schließlich wurde selbst die in der Diskussion über ein Ende der Subventionen für Zuckermilch vom NRW-Verbraucherministerium erstellte Einladung zur Teilnahme an einer Meinungsumfrage im April 2019 über die - in dieser Frage alles andere als neutrale - Landliebe-Molkerei an die Eltern verteilt.

Quellen:

- Beschluss des Verwaltungsgerichts NRW (Aktenzeichen 15 B 946/19): www.t1p.de/y7zf
- Beschluss des Verwatlungsgerichts Gelsenkirchen (Aktenzeichen 20 L 829/19): www.t1p.de/66tv


Autor: foodwatch
Bild Quelle: Helge Klaus Rieder [CC0]


Donnerstag, 05 Dezember 2019

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