Deutsche Höchstrichter: Verschleierungsverbot für Frauen im Justizdienst

Deutsche Höchstrichter: Verschleierungsverbot für Frauen im Justizdienst


Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Gerichtssäle weltanschaulich neutrale Orte bleiben müssen. Für andere staatlichen Einrichtungen gilt das noch nicht.

Deutsche Höchstrichter: Verschleierungsverbot für Frauen im Justizdienst

Von Birgit Gärtner

Am vergangenen Donnerstag entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Repräsentantinnen der Justiz – und somit des deutschen Staates – ihre Aufgaben nicht verschleiert wahrnehmen dürfen. Das ist ein wichtiges positives Urteil im ewig währenden Kopftuchstreit in Deutschland. In anderen Bereichen wird leider primär zu Gunsten der vermeintlichen Religionsfreiheit entschieden: In Kiel wird seit einem Jahr um ein Vollverschleierungsverbot für die Universität gerungen und Gerichte in Hamburg urteilten kürzlich zu Gunsten einer Auszubildenden, die vollverschleiert am Berufsschulunterricht teilnimmt.

Rückschritt gilt als Fortschritt

Die Debatte um verschleierte Frauen allerorten – Schule, Universität, Staatsdienst – nimmt in Deutschland kein Ende. Quasi an allen prestigeträchtigen Orten tauchen Frauen verhüllt oder gar vollverschleiert auf, ernten daraufhin Widerspruch oder werden Verbote ausgesprochen, wie z. B. an der Kieler Christian-Albrecht-Universität, einer Hamburger Berufsschule oder einem Frankfurter Gericht. Die Konflikte landen regelmäßig vor Gericht, wo die Frauen nicht selten von fundamental-islamischen Verbänden unterstützt werden.

Die Gerichte haben noch keine einheitliche Linie gefunden, oft wird aber das Recht auf Religionsfreiheit über das staatliche Neutralitätsgebot gestellt. Der juristische Weg wird begleitet von hitzigen gesellschaftlichen Debatten, bei denen ebenfalls mehrheitlich die Meinung vorherrscht, das Recht der Frauen auf demonstrierte Unterwerfung sei quasi unantastbar. Als Argument wird stets die Religionsfreiheit bemüht, die vermutlich in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie einen so hohen Stellenwert hatte wie in der Auseinandersetzung um die Sichtbarkeit des Islam im öffentlichen Raum.

Dabei ist die Verhüllung nicht Ausdruck von Religiosität, sondern Mittel der Separation von Frauen aus der männlichen Gesellschaft. Frauen werden Sonderräume zugewiesen, ihnen eine Bekleidung aufgenötigt, die sie konturlos, letztlich wesenlos machen und völlig entmenschlichen. Zuspruch erhalten die fundamentalistischen Kreise ausgerechnet von jenem Teil der Gesellschaft, der sich für deren progressivsten hält. Die Kieler Studentin beispielsweise wurde unterstützt von den schleswig-holsteinischen Grünen und LINKEN. Auch der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Uni Kiel positionierte sich pro Vollverschleierung:

„Wir sind der Ansicht, dass es in einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft nicht sein kann, dass Frauen aufgrund ihrer religiös begründeten Entscheidung eine Vollverschleierung zu tragen, der Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen versperrt wird. Wir halten den Beschluss des Präsidiums für diskriminierend und grundrechtswidrig. Es wird insbesondere in das Grundrecht auf Religionsfreiheit eingegriffen.“

Der Staat muss den Kopf frei haben

Am vergangenen Donnerstag hatte das BVG über eine Klage einer Frankfurter Rechtsreferendarin zu befinden, die durchsetzen wollte, verschleiert alle damit verbundenen Tätigkeiten wahrnehmen zu dürfen. In Hessen gilt zwar kein Verschleierungsverbot für Rechtsreferendarinnen, ihnen wird jedoch verwehrt, Tätigkeiten auszuüben, bei denen sie als Repräsentantin des Staates wahrgenommen werden können. So dürfen sie z. B. Verhandlungen nicht von der Richterbank aus verfolgen, sondern müssen im Zuschauerraum Platz nehmen. Sie dürfen auch nicht aktiv an einer Verhandlung teilnehmen, etwa Beweise aufnehmen, oder sie gar leiten.

Die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei zu respektieren, heißt es laut Deutschlandfunk in dem Beschluss aus Karlsruhe. Die Kammer stellte die Verpflichtung des Staates zu religiöser Neutralität und die Funktionsfähigkeit der Justiz somit über die individuelle Religionsfreiheit.

Die SPD-Politikerin Lale Akgün begründet ihr Engagement für ein staatliches Neutralitätsgebot mit der simplen Aussage: „Ich will keinen Staat mit Kopftuch.“ Diese Ansicht herrschte offensichtlich auch beim BVG vor.

Unterstützung von Linken und Salafisten

Im Januar 2019 sorgte in Kiel eine Studentin der Ernährungswissenschaften für Schlagzeilen, die seit Beginn des Wintersemesters 2018/19 vollverschleiert zu den Vorlesungen erschien. Ein Dozent hatte daran Anstoß genommen, die Uni-Leitung versucht, die Studentin durch Gespräche zum Einlenken zu bewegen und schließlich ein Verschleierungsverbot erlassen. Das wiederum sorgte für so großen Wirbel, dass das Verbot schließlich zurückgenommen, der Studentin aber auferlegt wurde, bei Prüfungen einer weiblichen Lehrkraft gegenüber den Gesichtsschleier zu lüften, um sich zu legitimieren. Die Hochschulleitung wandte sich an die Landesregierung mit der Bitte, ein Gesetz zu erlassen, mit dem ein generelles Vollverschleierungsverbot für die Universitäten Schleswig-Holsteins festgelegt werden sollte. In dem nördlichsten Bundesland regiert die sogenannte Jamaika-Koalition aus CDU, FDU und Grünen – und ausgerechnet Letztere verhindern seit mehr als einem Jahr, dass ein solches Gesetz beschlossen werden kann.

Unterstützung bekam die Studentin, wie bereits erwähnt, aus dem linken Lager und den Grünen – und von der „Föderalen Islamischen Union“, die dem Spiegelbestätigte, der Studentin „kompetente und erfahrene Anwälte“ zu vermitteln und sich auch um deren Finanzierung zu kümmern. Verantwortlich für den Verein zeichnen sich die beiden Konvertiten Marcel Krass und Dennis Rathkamp. Beide traten vor Jahren im Zusammenhang mit der Koran-Verteilaktion „Lies“ und der dahinter stehenden Organisation „Die Wahre Religion“ (DWR) in Erscheinung. „Lies“ bzw. DRW wurden 2016 verboten, der linke Menschenrechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz versuchte seinerzeit, dieses Verbot juristisch zu verhindern. Das scheiterte letztlich daran, dass der Gründer von DWR, Ibrahim Abou-Nagie, untertauchte und sich so dem Verfahren entzog.

Die Leitung der Kieler Uni hofft weiterhin darauf, dass die Grünen die Blockadehaltung aufgeben und ein Gesetz zum Verbot der Vollverschleierung verabschiedet werden kann, zumal die Grünen auch einem entsprechenden Gesetz für die Schulen Schleswig-Holsteins zu gestimmt haben.

Hamburger Staatsvertrag garantiert das Recht auf religiöse Kleidung

Vollverschleierung an Schulen verbieten zu wollen, diese Absicht verlautbarten in den vergangenen Wochen mehrere Bundesländer, neben Schleswig-Holstein auch Baden-Württemberg. Hintergrund ist ein Rechtsstreit vor hanseatischen Gerichten, den eine Berufsschülerin anschob. Die junge Frau war angeeckt, weil sie vollverschleiert in der Berufsschule erschien. Die Schule bzw. die Hamburger Schulbehörde, wollte dies untersagen, scheiterte aber vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht. Deshalb kündigte die Behörde an, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, in dem ein grundsätzliches Vollverschleierungsverbot festgelegt werde. Das Problem dabei: In dem 2012 geschlossenen Staatsvertrag des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg mit den Islamverbänden ist festgeschrieben:

„Die Vertragsparteien teilen die Überzeugung, dass Frauen und Mädchen die Teilhaberechte weder aus religiösen Gründen von Dritten bestritten noch wegen eines ihrer eigenen religiösen Überzeugung entsprechenden Verhaltens vorenthalten werden dürfen. Dies schließt das Recht muslimischer Frauen und Mädchen ein, nicht wegen einer ihrer religiösen Überzeugung entsprechenden Bekleidung in ihrer Berufsausübung ungerechtfertigt beschränkt zu werden.“

Abgesehen davon, dass es also durchaus strittig wäre, ob Schülerinnen von dieser Regelung ausgenommen werden können, kann die Klägerin für sich geltend machen, berufstätig zu sein. Sie arbeitet in einem … genau: Geschäft für islamische Bekleidung.

Eine diesbezügliche Nachfrage von Mena Watch wurde von der Schulbehörde bislang nicht beantwortet. Ebenso die Frage, was dagegen spricht, sich in Hamburg an dem Berliner Modell zu orientieren: In der Bundeshauptstadt gilt ein Neutralitätsgebot, das u.a. Verschleierung in allen staatlichen Einrichtungen und während einer Tätigkeit im Staatsauftrag verbietet. In dessen Präambel ist festgeschrieben:

„Alle Beschäftigten genießen Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Keine Beschäftigte und kein Beschäftigter darf wegen ihres oder seines Glaubens oder ihres oder seines weltanschaulichen Bekenntnisses diskriminiert werden. Gleichzeitig ist das Land Berlin zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet. Deshalb müssen sich Beschäftigte des Landes Berlin in den Bereichen, in denen die Bürgerin oder der Bürger in besonderer Weise dem staatlichen Einfluss unterworfen ist, in ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis zurückhalten.“

Doch auch in Berlin sind es ausgerechnet LINKE und Grüne, die versuchen, das Neutralitätsgebot zu kippen. Unterstützerinnen des Berliner Modells, wie z. B. die Frauenrechtlerin Naïla Chikhi, fordern ein bundesweit einheitliches Neutralitätsgebot nach Berliner Vorbild. Angesichts der hitzigen Debatte um die (Voll-)Verschleierung scheint das der vernünftigste Vorschlag zu sein, dessen Umsetzung allerdings daran scheitern wird, dass das Schulwesen Ländersache ist und jedes Bundesland eigene Kultusgesetze erlässt.

 

MENA Watch - Foto: Der Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe

 


Autor: MENA Watch
Bild Quelle: Mehr Demokratie/CC BY-SA 2.0


Samstag, 29 Februar 2020