AfD will juristisch gegen Verfassungsschutz vorgehen [Video]

AfD will juristisch gegen Verfassungsschutz vorgehen [Video]


Nachdem wir gestern die Pressemitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Einstufung des `Flügels´ veröffentlichten, bringen wir heute die Antwort der AfD hierzu sowie ein Video mit einer Einschätzung durch einen Staats- und Verfassungsrechtler.

AfD will juristisch gegen Verfassungsschutz vorgehen [Video]

Zur Einstufung des sogenannten Flügels als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz hat sich nun der Leiter der Arbeitsgruppe Verfassungsschutz und Bundestagsabgeordnete der AfD, Dr. Roland Hartwig geäußert. Unterstützt wird sein Statement von Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Tino Chrupalla.

Wir dokumentieren hier den Text:

Seit Januar 2019 beobachtet der Verfassungsschutz den sogenannten Flügel der AfD als Verdachtsfall. Schon die damals gegebene Begründung erwies sich als haltlos. Es wurde deutlich, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz damit unter seinem neuen Leiter Thomas Haldenwang in erster Linie interessengeleitete Politikansätze verfolgte. Mit seiner eigentlichen Aufgabe, die Verfassung zu schützen, hatte das nicht mehr viel zu tun.

In der heutigen Pressekonferenz wurde offensichtlich, dass Herr Haldenwang, der erneut wie ein Politiker und nicht wie ein neutraler Behördenchef auftrat, als Ergebnis dieser Beobachtung nichts vorzuweisen hatte. Er wiederholte seine bereits bekannten unzutreffenden Vorwürfe und griff erneut politische Positionen des Flügels an, die sich eindeutig im Rahmen der Verfassung bewegen.

Doch statt die Beobachtung daraufhin einzustellen, stufte er den Flügel als ‚erwiesen rechtsextrem‘ ein. Die schon vor einem Jahr aufkommende Befürchtung, dass sich das Amt unter Haldenwang politisch instrumentalisieren lassen könnte, hat sich damit vollumfänglich bestätigt.

Damit sind wir leider gezwungen, Herrn Haldenwang erneut gerichtlich in seine Schranken verweisen zu lassen. Wir werden deshalb die bereits erhobenen Klagen gegen die Beobachtung und eine zu befürchtende Nennung in den Verfassungsschutzberichten entsprechend ergänzen.

Ein Verfassungsschutz, der rechtswidrig eine demokratische Oppositionspartei angreift und diffamiert, stellt selbst eine Gefahr für unsere Verfassung dar.

 

 

Foto: Verfassungsschutz-Üräsident Thomas Haldenwang bei der Innenministerkonferenz in Magdeburg


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Olaf Kosinsky / CC BY-SA 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)


Freitag, 13 März 2020