Land Steiermark verurteilt geschlossen Antisemitismus und antiisraelische BDS Bewegung

Land Steiermark verurteilt geschlossen Antisemitismus und antiisraelische BDS Bewegung


Jüdische Gemeinde Graz begrüßt Maßnahmen als durch Covid-19-Krise verstärkt notwendig und richtungsweisend.

Land Steiermark verurteilt geschlossen Antisemitismus und antiisraelische BDS Bewegung

Der steirische Landtag hat sich in seiner gestrigen Session einstimmig gegen jede Form des Antisemitismus ausgesprochen und in diesem Zusammenhang klar gegen die anti-israelische BDS-Bewegung (Boycott, Divestment and Sanctions) Stellung bezogen.

Der Landtag bekennt sich mit dem gegenständlichen Beschluss dazu, jeder Form des Antisemitismus schon im Entstehen in aller Konsequenz entschlossen entgegenzutreten und die BDS-Kampagne und den Aufruf zum Boykott von israelischen Waren oder Unternehmen sowie von israelischen Wissenschaftlern, Künstlern und Sportlern zu verurteilen und entschieden abzulehnen.

In einem Pressestatement vom heutigen Tage begrüßte der Präsident der Jüdischen Gemeinde Graz, Elie ROSEN, den Schulterschluss der Landtagsparteien als solidarisch und notwendig. Das Land Steiermark habe Taten frommen Lippenbekenntnissen vorgezogen. Dafür gelte ihm der Dank der steirischen Juden.

Rosen betonte, der Entscheid sei umso mehr zu begrüßen, als die gegenwärtige Covid-19-Krise einen neuen Nährboden für Verschwörungstheorien eröffnet habe. Das Bedürfnis des Menschen einen Sündenbock zu haben, der die Schuld an der Seuche, den Todesfällen und den finanziellen Einbrüchen trägt, sei klar zu erkennen. Antisemitische Anklagen hätten daher in der Corona-Krise weltweit deutlich zugenommen.

Auch in der Stadt Graz habe die Diskussion um die BDS-Bewegung klar erkennen lassen, dass diese in erschütternder Weise ihre Fürsprecher gefunden hat. Rosen wies darauf hin, dass der Grazer Völkerrechtler Wolfgang Benedek in einem Pressestatement vom 23. Juli vergangenen Jahres von einem „behaupteten Zusammenhang zwischen Antisemitismus und BDS“ gesprochen habe.

Der Entscheid des steirischen Landesgesetzgebers war durch einen unselbständigen Entschließungsantrag der Abgeordneten Swatek und Reif (NEOS) herbeigeführt worden.

Durch ihn wird die Landesregierung aufgefordert Räumlichkeiten und Einrichtungen, die unter der Landesverwaltung stehen, keinen Organisationen, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen, zur Verfügung zu stellen; weiters keine Organisationen finanziell zu fördern, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen sowie keine Projekte finanziell zu fördern, die zum Boykott Israels aufrufen oder die BDS-Bewegung aktiv unterstützen.

 

Israelitische Kultusgemeinde Wien


Autor: Redaktion
Bild Quelle:


Donnerstag, 07 Mai 2020