Corona: Hurra, die Grundrechte bleiben bis mindestens 10. Januar eingeschränkt!

Corona: Hurra, die Grundrechte bleiben bis mindestens 10. Januar eingeschränkt!


Wer befürchtet hatte, bald wieder in die harte - „unserer Demokratie“ schadende - Lebenswirklichkeit der freiheits- und grundrechtsreicheren Zeit vor Corona entlassen zu werden, dem dürfte gestern Abend ein ganzer Virusklumpen vom Herzen gefallen sein.

Corona: Hurra, die Grundrechte bleiben bis mindestens 10. Januar eingeschränkt!

Von Michael van Laack

Allen anderen nicht! Doch die sind nach den Umfrage-Ergebnissen der Wahrheitsforschungs-Institute ohnehin in der absoluten Minderheit.

Die Ministerpräsidenten und Angela Merkel – die neue Generalbevollmächtigte für alle Bundesländer – haben bei ihrer turnusgemäßen Konferenz beschlossen, die jetzt geltenden Restriktionen bis mindestens zum 10. Januar 2021 aufrecht zu erhalten. Dies stehe selbstverständlich vollkommen im Einklang mit dem Ermä… Bevölkerungsschutzgesetz.

Hinweis: Keine Satire, schlimmstenfalls eine Realsatire. Realistisch betrachtet aber wohl nur eine Überzeichnung in Wenigem.

Inzidenz 50 – Der magisch-heilige Grenzwert

Alle Bundesländer lägen noch weit über diesem gesteckten Ziel, auch wenn in einigen die Zahlen schon auf dem richtigen Weg nach unten seien. In anderen Bundesländern gäbe es allerdings immer noch leichte Aufwärtsbewegungen. Deshalb bleibe alles beim alten. Selbstverständlich würden (Stand jetzt) die versprochenen Weihnachtsgeschenke verteilt.

Christkind Merkel und die Elche vor dem Schlitten des Weihnachtsmannes Drosten hatten ja bereits bei ihrer Sitzung in der vergangenen Woche die großzügige Erlaubnis erteilt, sich in der Zeit vom 23.12.20 bis 01.01.21 mit zehn Menschen zu treffen. Also mit einem im Verhältnis zur Adventszeit verdoppelten Superspreader-Haufen.

Quarantäne Hotels für Oma, Opa und die bucklige Verwandtschaft

Das Problem mit zu den Jahresabschluss-Feierlichkeiten (vor IM Erikas Erscheinen auf der Bühne der Weltgeschichte Weihnachten und Silvester genannt) anreisenden Verwandten und Freunden ist auch schon fast gelöst: Ausgesuchte Quarantäne-Hotels sollen während dieser Tage die Pforten öffnen. Da aus Gründen des Gesundheitsschutzes die Stammbelegschaft dieser Gastronomien nicht eingesetzt werden kann, überlegen sich manche Bundesländer ernsthaft, ob man nicht Personal der so genannten vierten Schicht (Freizeit oder Urlaub) aus Senioreneinrichtungen und Krankenhäusern einsetzen kann.

Köche habe man dort ja genug, die Krankenschwestern werden Zimmermädchen und das Altenpflege-Personal übernimmt den Service in den Restaurants. Eine weitere Option wäre die Verpflichtung von Beamten mit diversen Talenten, die temporär ins Gastgewerbe wechseln könnten. In anderen Bundesländern hingegen ist man der Überzeugung, dass sich das Stammpersonal aufgrund der Corona-Weisungen an den Tagen zwischen den Jahren nicht infizieren und deshalb arbeiten kann. Ab dem 02.01.21 besteht dann selbstverständlich wieder erhöhte Ansteckungsgefahr. Zweifelos ist Covid-19 ein staatstreues Virus und wird sich entsprechend verhalten.

Zu große Familien in getrennten Hotels unterbringen

Da man die Quarantäne-Hotels selbstverständlich maximal zu 20 % auslasten kann, müssten ggf. Mama und zwei Kinder in dem einen Hotel und Papa mit einem weiteren Sprößling fünf Kilometer weiter im nächsten Dorf nächtigen, wenn sie Oma und Opa besuchen möchten.

Doch selbstverständlich gilt gleiches Recht für alle, sogar für Jens Spahn. Leute die in einer kleinen Gruppe an seiner beliebten 72 bis 120 Stunden währenden Christmas Snow Sessions teilnehmen wollen würden, müssten getrennt im Adlon und im Steigenberger am Kanzleramt nächtigen, falls in seiner bescheidenen Hütte die Zahl der erlaubten Schlafgäste bereits erreicht wäre. Das ist hart…

Und nach dem 10. Januar 2021?

Das besprechen wir dann in aller Ruhe am 4. Januar, versicherte die Bundeskanzlerin leutselig. Denn werde man ja sehen, wo die Sterberate und die Inzidenz lägen. Sollte sie dann immer noch über 50 liegen. Über das dann ggf. notwendige Handeln wollte Merkel nicht spekulieren. Sie wies lediglich zum gefühlt Hunderttausendsten Mal darauf hin, dass wir noch nicht über den Berg seien.

Vor allem aber darauf, dass die Zulassung des Impfstoffs in der EU nicht vor Ende 2020 zu erwarten sei. Dann wolle man erst einmal, wie im Ermä… Bevölkerungsschutzgesetz vorgesehen das medizinische Personal impfen und dann die aufgrund von Vorerkrankungen besonders gefährdeten Gruppen. Und dann müsse man ja auch noch schauen, wie das so mit den Nebenwirkungen laufe, denn Zulassungen im Eilverfahren könnte ja nicht alles so berücksichtigen, wie bei normalen Zulassungsverfahren.

Nebenwirkungen an Klinikpersonal und Vorerkrankten testen? Ups!

Auch wenn ich kein Freund aller Corona-Restriktionen bin… Aber sollte man dann vielleicht doch nicht lieber die Testreihen in aller Ruhe durchlaufen lassen. Weil… Na ja… Weder ein Krankenschwestern- noch Ärztesterben dürfte im Sinne des Erfinders sein. Und auch nicht das Dezimieren Vorerkrankter. OK, Letzteres könnte im Interesse der Krankenkassen liegen, dann müssten sie vielleicht die Zusatzkosten-Pauschale nicht wie angekündigt  erhöhen. Aber wirklich schön wäre das ja dann doch irgendwie nicht, oder?

Auf der anderen Seite: Hoffentlich erinnern sich Drosten und Spahn nicht an Contergan und beginnen erst dann mit den Impfungen, wenn alle von geimpften Freunden oder Familienangehörigen Geschwängerten ein gesundes Baby entbunden haben. Beim Schreiben wird mir langsam klar: Ein zweischneidiges Schwert. Aber vielleicht sollten wir doch überlegen, uns Befestigungen für den Mund-Nase-Schutz an die Ohren tackern zu lassen, denn die Stoff- oder Gummibänder werden schnell porös un reißen. In die Schläfenknochen geschraubte Titan-Kettchen, an denen sich dann die Masken befestigen lassen. Denn das ganze könnte – wenn man sich gestern auf den Subtext von Merkel, Müller und Söder  konzentriert hat – noch etwas länger dauern als sagen wir… 202X!

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Erstveröffentlicht bei Philosophia Perennis


Autor: Philosophia Perennis
Bild Quelle: Screenshot YT


Donnerstag, 03 Dezember 2020