Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag von ARD/ZDF ab

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag von ARD/ZDF ab


Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Anträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Erlass abgelehnt.

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag von ARD/ZDF ab
Die Anträge hatten sich gegen die Entscheidung aus Sachsen-Anhalt gewandt, dem neuen Rundfunkstaatsvertrag zunächst nicht zu genehmigen. Es handelt sich um eine Erhöhung des Zwangsbeitrags von 86 Cent.
Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow teilte der dpa mit: „Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird.“
Auch das ZDF hat angekündigt, dass, wenn die Zwangsabgabe nicht erhöht wird, sie die „Qualität ihres Programms“ nicht halten kann.
Auch das ZDF hat angekündigt, dass es, wenn die Zwangsabgabe nicht erhöht wird, sie die „Qualität ihres Programms“ nicht werden halten.
Dieses Weihnachten wird u.a. ausgestrahlt:
- Heiligabend mit Carmen Nebel
- Die Helene Fischer Show – Meine schönsten Momente
- Das Traumschiff
 
Und die Moral von der Geschicht‘:
Bitte genießen Sie dieses Programm auf höchstem Niveau - Nächstes Jahr wird sich das Programm verschlechtern!
 
Foto: Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

Autor: Redaktion
Bild Quelle: Guido Radig at German Wikipedia, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons


Freitag, 25 Dezember 2020