Brandenburg:AfD-Fraktion erfolglos mit Eilantrag gegen Corona-VerordnungBrandenburg:AfD-Fraktion erfolglos mit Eilantrag gegen Corona-Verordnung
Die Zutrittsbeschränkungen und Hygieneregeln für den Einzelhandel in Brandenburg in der Corona-Krise sind nach einer Eilentscheidung des Landesverfassungsgericht rechtens.
Das Gericht habe am Freitag einen Eilantrag der 23 AfD-Abgeordneten im Brandenburger Landtag gegen die Corona-Verordnung abgewiesen (VfGBbg 5/21 EA). Der Antrag habe sich gegen Einschränkungen wie eine Terminvergabe, die Steuerung des Zutritts oder das Tragen einer Maske gerichtet.
Die AfD-Abgeordneten hielten die Regelung für verfassungswidrig. Die obersten Richter hätten die Eingriffe in die Grundrechte - insbesondere die Berufsfreiheit von Gewerbetreibenden – zwar auch als erheblich angesehen. Bei der Abwägung überwiege jedoch angesichts steigender Infektionszahlen das Interesse am Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Bevölkerung. Die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit müsse allerdings dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv
Samstag, 27 März 2021