Eilantrag gegen Bahn-Streik abgelehntEilantrag gegen Bahn-Streik abgelehnt
Der Streik der Lokführer bei der Deutschen Bahn kann vorerst weitergehen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte eine einstweilige Verfügung ab.
Der Streik der Lokführer bei der Deutschen Bahn kann nach einem Gerichtsbeschluss weitergehen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main teilte mit, es habe den Antrag der Deutschen Bahn auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Streiks der Lokführer-Gewerkschaft GDL zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung des Gerichts ist Berufung beim Landesarbeitsgericht Frankfurt möglich.
Zuvor war der Versuch des Vorsitzenden Richters gescheitert, mit einem Vergleich beide Seiten an den Verhandlungstisch zurückzuholen. Die GDL hatte es erneut abgelehnt, in Gespräche einzutreten, bevor nicht ihre sämtlichen Forderungen aus dem Mai erfüllt würden.
Zunächst war unklar, ob die Bahn in Berufung geht. Ein verbessertes Angebot der Konzernleitung hatte die GDL zuvor zurückgewiesen, Verhandlungen abgelehnt und ihre dritte Streikrunde fortgesetzt. Seit Donnerstagmorgen wird auch der Personenverkehr der Bahn bundesweit bestreikt.
Autor: Redaktion
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Donnerstag, 02 September 2021