Der Horror des neuen Infektionsschutzgesetzes

Der Horror des neuen Infektionsschutzgesetzes


Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel zitiert den Schlüsselsatz aus der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes und kommentiert ihn kurz, knackig und zutreffend.

Der Horror des neuen Infektionsschutzgesetzes

"Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider können einer Beobachtung unterworfen werden. Wer einer Beobachtung unterworfen ist, hat die erforderlichen Untersuchungen durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes zu dulden und den Anordnungen des Gesundheitsamtes Folge zu leisten“, § 29 Infektionsschutzgesetz. Liest sich das noch wie eine Vorschrift aus einem demokratischen Rechtsstaat?


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Vitagraph Studios/Motography, Public domain, via Wikimedia Commons


Montag, 13 Dezember 2021

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