Bayerns Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regeln im Einzelhandel

Bayerns Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regeln im Einzelhandel


Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat alle 2G-Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel im Freistaat gekippt.

Bayerns Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regeln im Einzelhandel

In einem am Mittwoch veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss hätten die Richter entschieden, dass die bayerische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes für die Zutrittsbeschränkungen auf Geimpfte und Genesene nicht gerecht werde. Die Politik wolle dem Urteil folgen und habe die Regelung ausgesetzt. Die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts habe diesen Erfolg mit einem Eilantrag vor dem Gericht erfochten.

Die Staatsregierung wolle nun die 2G-Regel im Einzelhandel nicht weiter anwenden. „Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung“, habe Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung am Mittwoch mitgeteilt. Bayern wäre mit der Zugangsbeschränkung auf Genesene und Geimpfte (2G) im Handel einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt, „aber wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten ist nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative“. 

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, habe gesagt: „Bayern und Niedersachsen geben den Weg für die anderen Bundesländer vor. 2G im Einzelhandel macht keinen Sinn und muss rasch wieder abgeschafft werden.“ In beiden Ländern war die Regel von Gerichten gekippt worden. 


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Donnerstag, 20 Januar 2022

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