Ein wenig Scharia ins Grundgesetz

Ein wenig Scharia ins Grundgesetz


Im Netz macht derzeit ein kurzer Video-Clip die Runde, in dem Omid Nouripour, der neue Co-Vorsitzende der Grünen, zu sehen und zu hören ist, der offenbar vollnüchtern erklärt, es gebe Teile der Scharia, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind und übernommen werden könnten.

Ein wenig Scharia ins Grundgesetz

Von Henryk M. Broder

Ich fragte daraufhin bei Omid Nouripour nach, wann und wo er so etwas gesagt hat und bekam nach nur zehn Tagen die Antwort: Im Bundestag, am 11. Oktober 2018, im Rahmen einer Debatte über einen Antrag der AfD-Fraktion: Unvereinbarkeit von Islam, Scharia und Rechtsstaat – Der Radikalisierung den Boden entziehen, keine Verbreitung gesetzwidriger Lehren. 

Unter Tagesordnungspunkt 4 findet man die Debatte zu diesem Antrag, darunter auch das Statement von Omid Nouripour auf Seite 5893 des Protokolls. Hier war die ganze Zeit von der Scharia die Rede. Es gibt aber ganz viele Arten von Scharia. Unser Job hier ist, dafür zu sorgen, dass die Teile, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können, aber diejenigen nicht, die dies nicht sind.

Nouripour sagte nicht, welche Teile der Scharia mit dem GG vereinbar sind und welche nicht. Dafür wies er auf Gemeinsamkeiten zwischen Islamisten und der AfD hin und bekam dafür „Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und der LINKEN“.

Nun, die Idee ist nicht grundsätzlich falsch. Bestimmt gibt es Teile der Scharia, die mit dem GG vereinbar sind. Aber die gibt es auch in anderen Gesetzen, zum Beispiel im „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ aus dem Jahre 1935. Und wenn man genauer hinschaut, wird man auch in der Verfassung der DDR von 1949 einiges finden, das man wiederbeleben könnte. Das wäre allerdings etwas für Gregor Gysi.


Autor: Henryk M. Broder:
Bild Quelle: Heinrich-Böll-Stiftung, CC BY-SA 2.0 , via Wikimedia Commons


Donnerstag, 10 Februar 2022

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