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UN-Zirkus: Hat die UNRWA juristisch das Recht Nachkommen als Flüchtlinge zu definieren?

UN-Zirkus:

Hat die UNRWA juristisch das Recht Nachkommen als Flüchtlinge zu definieren?


Der vollständige Grund dafür, dass die UNRWA andere Definitionen von „Flüchtling“ hat als der Rest der Welt, liegt darin, dass die UNRWA schon ein Jahr vor dem Entwurf der UNO-Flüchtlingskonvention bestand und die Flüchtlingskonvention in ihrer Definition der Flüchtlinge eine Ausnahme enthielt, um UNRWAs etwas anderer Definition entgegenzukommen.

Hat die UNRWA juristisch das Recht Nachkommen als Flüchtlinge zu definieren?

von Elder of Ziyon

 

Verständlicherweise wollte der UNHRC bei seiner Gründung keine Hunderttausende Menschen in Not hinterlassen, die bereits von der UNO ohne Schutz definiert worden waren, also erlaubte die Flüchtlingskonvention diese abweichende Definition der UNRWA, die wegen sehr besonderer Umstände zugelassen wurde.

 

Hier ist die Formulierung der UNRWA-Ausnahme (sie galt auch für eine Dienststelle, die Koran-Flüchtlingen helfen sollte, UNKRA); sie steht in Artikel 1 Absatz D: „Definition des Begriffs ‚Flüchtling‘“:

Diese Konvention soll nicht für Personen gelten, die derzeit Schutz oder Hilfe von anderen Organen oder Diensten erhalten, die nicht der UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge sind.

 

Wenn solcher Schutz oder Hilfe aus irgendeinem Grund eingestellt wird, ohne dass die Position solcher Personen definitiv in Übereinstimmung mit den betreffenden Resolutionen geregelt sind, die von der Vollversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurden, sollen diese Personen ipso facto Anspruch auf die Beihilfen dieser Konvention erhalten.

 

Die Formulierung lässt es so klingen, als sei die Definition der UNRWA nur unter dieser Ausnahme gültig, die vom UNHRC bestimmt ist. Mit anderen Worten: Die UNHRC-Definition für „Flüchtlinge“ ist die einzige rechtswirksame und die Ausnahme von der UNRWA ist Teil der Flüchtlingskonvention. Sie ist keine unabhängige Definition, sondern hängt von den Bedingungen ab, die die Flüchtlingskonvention zulässt.

Diese Bedingungen enthalten einen entscheidenden Satz: „Personen, die derzeit Hilfe vor Organen oder Diensten erhalten, die nicht Schutz oder Hilfe des der UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge sind.“

„Derzeit“ scheint mir zu meinen, dass nur denjenigen UNRWA-Flüchtlingen, die 1951 lebten, die Ausnahme gewährt wird von der UNRWA als Flüchtlinge definiert werden sollten.

 

UNRWA fügte Nachkommen zu den Flüchtlingen ihrer Definition erst später in den 1950-er Jahren offiziell hinzu, nach der Flüchtlingskonvention. Doch wenn ich dies korrekt lese, hatte UNRWA nie das Recht damit anzufangen. Sie konnte „Flüchtlinge“ nicht außerhalb des Rahmens der Flüchtlingskonvention so definieren, dass sie ungeborene Personen einschließt, die zur Zeit der Formulierung der Konvention keinen Schutz erhielten. Die Verfasser der Flüchtlingskonvention hatten gewiss nicht gewollt, dass die UNRWA-Ausnahme Jahrzehnte weiter andauern würde und dass es eine ganze Klasse von Millionen „Flüchtlingen“ innerhalb der engen Ausnahme zu haben, die den von UNRWA geschützten Flüchtlingen gewährt wurde. Die UNRWA-Ausnahme sollte eine Notlösung sein, bis es keine Flüchtlinge mehr gab, die von UNRWA unterstützt wurden; die Verfasser hatten nicht die Absicht UNRWA neue Definitionen schaffen zu lassen, die die Zahl der Flüchtlinge in ihrem Geltungsbereich zu- statt abnehmen lassen würde.

 

Kurz gesagt: Die Flüchtlingskonvention gibt der UNRWA nicht das Recht ihre Definitionen für „Flüchtling“ über die Ausnahme hinaus auszudehnen, die in ihrem Sprachgebrauch ausdrücklich gestattet wurde – die Anwendung einzig auf diejenigen lebenden UNRWA-Flüchtlinge, die 1951 Hilfe erhielten und niemand sonst.

 

Darüber hinaus gibt es einen weiteren Widerspruch zwischen der Ausnahme des UNHRC und den Definitionen von UNRWA, die anzudeuten scheinen, dass es weit weniger „Flüchtlinge“ gibt, als die UNRWA behauptet. Die UNRWA-Flüchtlingsdefinition schließt jeden ein, der auf väterlicher Seite von Menschen abstammt, der von 1946 bis 1948 in Palästina lebte. Doch das schließt Personen ein, die die fünf Gebiete unter UNRWA-Kontrolle (Gazastreifen, Westbank, Jordanien, Libanon, Syrien) verließen und zurückkehrten. Doch der UNHRC sagt ausdrücklich, wenn jemand diesen Schutz verliert – zum Beispiel indem er in einen Golfstaat oder nach Europa zog – ihm nicht länger gestattet wird zurückzukehren, um von UNRWA geschützt zu werden, sondern dass ihr Status vom UNHCR definiert wird. Was bedeutet, dass sie, um als Flüchtlinge betrachtet zu werden, der weit strengeren Definition des UNHCR entsprechen müssen. UNHCR gestattet Personen, die die Operationsgebiete der UNRWA verlassen, nicht zurückzukehren und von der UNRWA den Flüchtlingsstatus zu beanspruchen.

 

Darüber hinaus sagte der Satz „wen solcher Schutz oder Hilfe aus irgendeinem Grund eingestellt wird“, dass jeder, der nicht mehr unter dem Schutz der UNRWA steht, diesen Schutz zurückerhalten kann – und das würde a fortiori diejenigen einschließen, die einen solchen Schutz überhaupt nicht hatten, weil sie nämlich noch nicht geboren waren.

 

In kann im Flüchtlingsprotokoll von 1967 (das die Definition von Flüchtling über die spezifischen Flüchtlinge des Zweiten Weltkriegs erweitert, die Gegenstand der Konvention von 1951 waren) keine Formulierung finden, die dem wiederspricht, was ich hier sage. Tatsächlich scheint es mein Argument etwas zu stärken, da es keine klärende Worte gibt.

 

UNHCR interpretiert die Konvention von 1951 freilich so, dass jeder Palästinenser in den Operationsgebieten der UNRWA ausgeschlossen ist. In der Interpretation der Flüchtlingskonvention von 2011 heißt es:

 

Bezüglich der Flüchtlinge aus Palästina wird festgehalten, dass die UNRWA nur in bestimmten Gebieten des Nahen Ostens aktiv ist und dass nur dort Schutz und Hilfe geboten wird. Damit genießt ein Flüchtling aus Palästina, der sich außerhalb dieses Gebiets wiederfindet, die erwähnte Unterstützung nicht und kann zur Feststellung seines Flüchtlingsstatus entsprechend der Kriterien der Konvention von 1951 in Betracht gezogen werden. Diese sollte üblicherweise ausreichen, um festzustellen, ob die Umstände, die ihn ursprünglich für Schutz oder Hilfe durch UNRWA qualifizierten, weiter bestehen und er weder aufhörte Flüchtling entsprechend einer der Beendigungsklauseln zu sein noch von der Anwendung der Konvention nach einer der Ausschlussklauseln der Konvention ausgeschlossen wird.

 

Doch das könnte eher bequem als legal sein. UNRWA hat keine Beendigungsklauseln und die „Umstände, die ihn ursprünglich für Schutz qualifizierten“ nicht anwendbar zu sein scheinen. Sie sollten nicht für die gelten, die die Nachkommen der ursprünglichen palästinensischen Flüchtlinge sind, die es noch gar nicht gab, als die Flüchtlingskonvention geschrieben wurde. Und sie sollte schon gar nicht für Palästinenser gelten, die Bürger Jordaniens sind (Jordanien ga ihnen die Staatsbürgerschaft, nachdem UNRWA ursprünglich ihre Kriterien für Eignung schuf und sollten daher nicht für die Fortsetzung anwendbar, um diese Personen als Flüchtlinge zu definieren, nachdem die Flüchtlingskonvention und das Protokoll von 1967 internationales Recht wurden.

 

Ich habe einmal betont, dass ich kein Jurist bin, doch vielleicht können einige Juristen für internationales Recht Licht darauf werfen. Denn es sieht für mich wirklich so aus, dass die Fähigkeit der UNRWA ihre Flüchtlingsdefinition auszuweiten ein Verletzung der Bedingungen ist, die für die Ausnahme der Neuregelung durch die Flüchtlingskonvention nicht betroffen waren.

 

Was bedeuten würde, dass die legalen Flüchtlinge gemäß der UNRWA-Definition (die nicht außerhalb des Rahmens der Flüchtlingskonvention existieren kann) nur Personen einschließt, die heute älter als 66 Jahre sind, nie irgendwo außerhalb der fünf Operationsgebiete der UNRWA gelebt haben.

 

Die UNRWA kann natürlich Nichtflüchtlingen Dienste leisten, wenn sie das möchte. Aber außer wenn ich hier etwas übersehe, scheint sie nicht das Recht zu haben diese Personen als Flüchtlinge gemäß dem Völkerrecht zu bezeichnen, sie kann keine Spenden für sie als Flüchtlinge sammeln und UNHCR sollte die Organisatione sein, die Palästinensern die Dienste bietet, die aus Syrien geflohen sind, nicht die UNRWA, da ihr

Flüchtlingsstatus nicht von den Ereignissen von 1948 bestimmt ist, sondern von den Ereignissen der letzten Jahre.

 

Jeder Jura-Experte ist natürlich eingeladen das zu kommentieren.

 

 

 

Übersetzt von Heplev


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Freitag, 10 März 2017