Deutscher Pilger über mehrere Monate in der Türkei gefangen

Deutscher Pilger über mehrere Monate in der Türkei gefangen


Warum bekommt ein Deutscher, am 2. April in der Türkei inhaftiert, am 24. Juli einen ersten Besuch der deutschen Botschaft? Sind einfache Bürger weniger wert als `Aktivisten´, Journalisten und eine Übersetzerin?

Deutscher Pilger über mehrere Monate in der Türkei gefangen

von Ulrich W. Sahm

 

David B., 55, wollte von seiner Heimatstadt Schwerin zu Fuss bis nach Jerusalem pilgern. Für den Pädagogen war das neben einem persönlichen „Gebet mit den Füssen“ auch ein „gelebtes Projekt des Friedens und der Völkerverständigung“. Ganz bewusst wollte der Christ auf die Hilfsbereitschaft seiner Mitmenschen in der Fremde vertrauen. Er wanderte also ab November 2016 und wollte zu Ostern in Jerusalem sein. In Tagestouren von rund 40 km lief er zunächst über Breslau nach Auschwitz, weil seine Mutter aus einer jüdischen Familie in Breslau kam. Von dort ging es über den Balkan in die Türkei. Unterwegs hatte er viele Begegnungen. Oft kam er in Kirchengemeinden und Klöstern unter, manchmal auch in Privatquartieren. In der Türkei wurde er mit seiner freundlichen, offenen Art sehr herzlich aufgenommen. Das ging lange erstaunlich gut.

 

In einer von der Familie zusammengestellten Chronologie heisst es: „Im Bezirk Hatay, wo ihn die Geheimpolizei besonders sorgfältig kontrolliert habe (Ortschaft Belen, in der Moschee, ca. 50 m südlich der Hauptstrasse, am 28.3. gegen 20.00 Uhr), sei ihm allerdings dringend geraten worden, die Fusswege und Nebenstrassen durch die Hügel und Berge zu meiden und auf der Hauptstrasse zu bleiben. Seitdem sei er „brav auf der Hauptstrasse entlang marschiert“. Trotzdem habe man ihn am 2.4. am südlichen Stadtrand von Hatay verhaftet – auf der Hauptstrasse, auf dem Weg zu einer offiziellen Grenzstation, um dort nach einem regulären Visum zu fragen. Einen Vorwurf habe man nicht gegen ihn vorgebracht – bis heute nicht. Man habe ihm Personalausweis und Reisepass abgenommen und halte ihn seither gefangen. Alle rechtlichen Interventionsmöglichkeiten würden konsequent verweigert bzw. hintertrieben.“

 

Auf der grossen Strasse nahe der Grenze zu Syrien, vermutlich der E 91, wurde David B. am 2. April von der Polizei festgenommen und ohne Anklage in der Provinz Hatay ins Abschiebezentrum von Antakya gesteckt, dem biblischen Antiochien.

 

Man kann vielleicht von Glück reden, dass die Türken ihn daran gehindert haben, ein paar Kilometer weiter in das Bürgerkriegsland Syrien zu wechseln. Denn dort hätte ihm sein „Gottvertrauen“ wohl nur wenig geholfen. Aber auch die Türkei ist heute kein „normales“ Land mehr.

 

Die Türken informieren die deutsche Botschaft über die Festnahme und geben an, David B. habe sich in einem „Sperrgebiet“ aufgehalten. Nach Angaben der Familie habe die deutsche Botschaft in Ankara am 27. April den Honorarkonsul Ibrahim Paksoy beauftragt, David B. zu besuchen. Paksoy erhält jedoch die Auskunft, dieser wolle keinen Kontakt. Eine Woche zuvor, am 21. April teilt das Auswärtige Amt dem Autoren auf Anfrage mit: „Der Fall David B. ist dem Auswärtigen Amt bekannt. Herr B. wird von der Botschaft Ankara konsularisch betreut und steht auch mit den Angehörigen in Kontakt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine weiteren Informationen geben können.“

 

Derweil scheitert eine von der Familie beauftragte Anwältin, Kontakt mit David B. aufzunehmen.

In Chronologie der Familie heisst es dazu:

 

05. Mai: David B. ist verlegt worden. Auch die Botschaft hat jetzt keine Ahnung mehr, wo er ist. Der Leiter des Abschiebezentrums in Antakya ist auf wiederholte Nachfrage nicht zu erreichen. Eine Besuchserlaubnis zu beantragen, ist mangels bekanntem Aufenthaltsort nicht mehr möglich.

 

22. Mai: Herr M., Leiter der Konsularabteilung, fragt vergeblich beim Innenministerium nach dem Verbleib von D.B.

Ende Mai: Erstes Telefonat von D.B. aus dem neuen Abschiebezentrum mit seiner Frau. Er nennt seine neue Haftadresse in Erzurum Askale. Herr M., Leiter der Konsularabteilung, meldet seinen Besuch für den 08.06. an.

 

8. Juni: Der Besuch von Herrn M. wird von den türkischen Behörden ohne Gründe und entgegen dem Wiener Abkommen abgelehnt. Die Botschaft reagiert in der Folge mit einer Verbalnote.

 

 

Erstveröffentlichung bei Audiatur Online - Zweitveröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Autors / Foto: Türkisches Abschiebezentrum. (Foto: w2eu)


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Montag, 28 August 2017