Chancen für Langzeitarbeitslose verbessern

Chancen für Langzeitarbeitslose verbessern


Die Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem Arbeitsmarkt sollen besser werden. Arbeitgeber können Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Langzeitarbeitslose sozialversichert beschäftigen. Der Bundestag hat das Gesetz für mehr Teilhabe am Arbeitsmarkt beschlossen.

Chancen für Langzeitarbeitslose verbessern

Die Bundesregierung will die ausgesprochen gute Lage am Arbeitsmarkt nutzen und die Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen. Damit zusätzliche Beschäftigungsangebote entstehen, investiert sie  bis 2022 vier Milliarden Euro. Langzeitarbeitslose sollen über einen längeren Zeitraum sozialversichert beschäftigt werden - in der Privatwirtschaft, in sozialen Einrichtungen oder bei Kommunen. Auch sollen sie künftig  umfassend betreut werden, damit sich ihre Chancen auf einen Job verbessern.

Neue Lohnkostenzuschüsse für Beschäftigung

Mit dem Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose führt die Bundesregierung neue Lohnkostenzuschüsse im Sozialgesetzbuch II ein. Die Neuregelungen sollen am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

  • Arbeitgeber können einen Lohnkostenzuschuss erhalten, wenn sie sehr schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose sozialversichert einstellen. Dazu gehören Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens sechs Jahren Arbeitslosengeld II erhalten. Der Lohnkostenzuschuss wird für maximal fünf Jahre gezahlt. Er beträgt in den ersten zwei Jahren 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns. Danach sinkt er um zehn Prozentpunkte pro Jahr. Ist der Arbeitgeber auf Grund eines Tarifvertrages oder nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zur Zahlung eines höheren Entgelts verpflichtet, bemisst sich der Zuschuss auf der Basis des zu zahlenden Arbeitsentgelts.
  • Lohnkostenzuschüsse soll es auch geben, wenn Personen beschäftigt werden, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind. Ihre Arbeitslosigkeit soll sich nicht noch weiter verfestigen. Das Arbeitsverhältnis wird maximal zwei Jahre gefördert. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent. Maßgeblich ist in diesem Fall das tatsächliche Arbeitsentgelt.

Betreuung soll Arbeitsverhältnis festigen

Menschen, die lange keine Arbeit hatten, sind häufig keinen geregelten Tagesablauf gewohnt. Sie müssen Pünktlichkeit und regelmäßige Arbeitsabläufe erst wieder trainieren. In geförderten Beschäftigungsverhältnissen können sie ihre Fähigkeiten zeigen und ihr Durchhaltevermögen beweisen.

Sie sollen von den Jobcentern umfassend betreut werden, um in den Arbeitsalltag hineinzufinden und das neue Arbeitsverhältnis zu festigen. Oft bedingt lange Arbeitslosigkeit weitere Probleme, zum Beispiel in der Familie. Wenn erforderlich, werden sie während der gesamten Beschäftigungsdauer gecoacht.

 

Foto: Foto: Bernd Schwabe in Hannover [CC BY 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0)], from Wikimedia Commons


Autor: Bundesregierung
Bild Quelle: Foto: Bernd Schwabe in Hannover [CC BY 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0)], from Wikimedia Commons


Sonntag, 11 November 2018

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