Entschädigung von NS-Opfern: Just-Act-Bericht Bundesrepublik Deutschland

Entschädigung von NS-Opfern:

Just-Act-Bericht Bundesrepublik Deutschland


Am 29. Juli 2020 gab das US-Außenministerium den vom Kongress in Auftrag gegebenen Bericht über die Entschädigung von Opfern des NS-Regimes heraus. In dem Bericht mit dem Namen Just Act (Justice for Uncompensated Survivors Today) werden die Fortschritte bezüglich der Verpflichtungen erläutert, die im Rahmen der Theresienstädter Erklärung eingegangen wurden. Wir haben den Deutschlandteil übersetzt.

Just-Act-Bericht Bundesrepublik Deutschland

Übersicht

In der Auseinandersetzung mit der eigenen Verantwortung für den Holocaust hat die Bundesrepublik Deutschland anerkennenswerte Schritte unternommen, auch um sicherzustellen, dass die Opfer des Holocaust und ihre Nachfahren eine Rückgabe und/oder Entschädigung erhalten. Deutschland gedenkt der Opfer des Holocaust, würdigt diese und engagiert sich für die Pflege einer Erinnerungskultur. Wiedergutmachungsmaßnahmen reichen von der Entschädigung ehemaliger Eigentümer und Erben für Vermögenswerte, die während des Holocaust unrechtmäßig beschlagnahmt wurden, bis hin zu beträchtlichen finanziellen Zuwendungen an Opferfonds und der Zahlung von Renten an Überlebende. Von 1945 bis 2018 zahlte die Bundesregierung etwa 76,7 Milliarden Euro an Reparationen und Entschädigung an Holocaust-Opfer und ihre Erben. Die Bundesrepublik macht außerdem von den Nationalsozialisten gestohlene Gegenstände ausfindig – Kunstwerke, Bücher und Objekte in größeren Sammlungen – und hat in den letzten 20 Jahren die Rückgabe von 16.000 Objekten an die Überlebenden und ihre Erben veranlasst. Dennoch gelten weltweit noch immer Tausende gestohlene Kunstwerke als vermisst. Der zunehmende Antisemitismus in ganz Europa und in Deutschland, insbesondere in den neuen Bundesländern, zeigt, wie wichtig das Engagement der Bundesrepublik für die Förderung einer Erinnerungskultur ist. Dies wird auch von Umfragen unterstrichen, die zeigen, wie notwendig eine vermehrte Aufklärung über den Holocaust unter Jugendlichen in Deutschland ist.

Unbewegliches, privates, gemeinschaftliches/religiöses, erbenloses Vermögen

Nach dem Zweiten Weltkrieg besetzten die Vereinigten Staaten, Frankreich und das Vereinigte Königreich die Regionen Deutschlands, aus denen dann 1949 die Bundesrepublik Deutschland hervorging. Im November 1947 verkündeten die US-Streitkräfte das Militärregierungsgesetz Nr. 59, das zur Grundlage des ersten Restitutionsverfahrens wurde. Ähnliche, zwischen 1947 und 1949 in der französischen und britischen Besatzungszone erlassene Gesetze, ermöglichten die Rückerstattung von Vermögensgegenständen, die vom NS-Regime beschlagnahmt oder unter Zwang verkauft worden waren. Im September 1951 hielt Bundeskanzler Adenauer eine historische Rede im Bundestag, in der er um Vergebung für das in der Zeit des Nationalsozialismus verübte Unrecht bat und sich bereit erklärte, mit der jüdischen Bevölkerung weltweit Verhandlungen über Holocaust-Reparationen aufzunehmen.

Im Oktober 1951 kamen mehr als 20 jüdische Organisationen in New York zusammen und gründeten die Conference on Jewish Material Claims Against Germany (auch Jewish Claims Conference oder JCC). Im März 1952 verhandelte die Bundesregierung mit der Regierung Israels und der Claims Conference über zwei Abkommen, die im September unterzeichnet und als Luxemburger Abkommen bekannt wurden. Das Abkommen mit Israel regelte die Zahlung von drei Milliarden D-Mark (etwa 714 Millionen US-Dollar auf der Grundlage der Wechselkurse von 1952) in Gütern und Dienstleistungen an den Staat Israel. Das Abkommen mit der Claims Conference sah Leistungen in Höhe von 450 Millionen D-Mark (etwa 107 Millionen US-Dollar auf der Grundlage der Wechselkurse von 1952) vor und verpflichtete die Bundesrepublik, Gesetze zur Entschädigung von Einzelpersonen zu verabschieden.

Nach diesen Abkommen verabschiedete Deutschland zwei richtungsweisende Gesetze. 1956 wurde das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) verabschiedet, das viele Aspekte der Wiedergutmachung von NS-Unrecht an bestimmten verfolgten Personengruppen abdeckte, die die Restitutionsgesetze der Alliierten nicht aufgegriffen hatten. Das BEG gewährte diesen Personen eine finanzielle Entschädigung für Schäden an Körper, Gesundheit, Freiheit, im beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen sowie an Eigentum oder Vermögen. Im Rahmen des BEG erhielten bis Mitte 2019 noch rund 25.000 Holocaust-Überlebende weltweit eine monatliche Rente wegen „erlittener Schäden an der Gesundheit“. 1957 verabschiedete die Bundesrepublik das Bundesgesetz zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger (BRüG), das Rückerstattungsansprüche regelte, die durch die Restitutionsgesetze der Alliierten nicht abgedeckt worden waren. Mit dem BRüG wurde versucht, angemessene Entschädigung für bewegliches und unbewegliches Eigentum zu leisten, das nicht mehr zurückgegeben werden konnte. Bis 2011 waren im Rahmen des BRüG rund zwei Milliarden Euro ausgezahlt worden.

Während die Bundesrepublik Deutschland Wiedergutmachungszahlungen in Milliardenhöhe an NS-Opfer leistete, weigerte sich die Deutsche Demokratische Republik (DDR), Verantwortung für NS-Verbrechen zu übernehmen. Der Staat leistete keine Entschädigung für jüdisches Eigentum, das vom NS-Regime beschlagnahmt oder während des kommunistischen Regimes verstaatlicht wurde. Nach der deutschen Wiedervereinigung im Oktober 1990 verabschiedete die Bundesrepublik das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen, in dem es im Wesentlichen um die Rückübertragung von unter kommunistischer Herrschaft enteigneten Vermögens geht. Das Gesetz regelt auch, wie jüdische Grundstücks- und Immobilieneigentümer und deren Rechtsnachfolger Ansprüche für Vermögenswerte auf dem Gebiet der ehemaligen DDR geltend machen können, die während der NS-Zeit verloren gegangen oder entzogen worden waren. Die Frist für die Anmeldung eines Anspruchs auf Immobilien lief am 31. Dezember 1992, für bewegliches Eigentum am 30. Juni 1993 ab. Die Jewish Claims Conference wurde im Gesetz zur Rechtsnachfolgerin für nicht angemeldete Ansprüche auf jüdisches Eigentum erklärt, das aufgrund von NS-Verfolgung verloren ging. Mit den Einnahmen aus dem Verkauf von Immobilien und Grundstücken in der ehemaligen DDR, für die keine Ansprüche geltend gemacht wurden oder für die es keine Erben gab, finanzierte die Claims Conference soziale Angebote für bedürftige Holocaust-Überlebende und die Förderung der Aufklärung über den Holocaust sowie Projekte zur Bewahrung der Erinnerung an den Holocaust und der Lehren aus dem Holocaust.

Seit 1990 haben die deutschen Behörden Rückübertragungen und/oder Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro bewilligt, hauptsächlich an ehemalige Eigentümer oder deren Erben, um Vermögensverluste infolge von NS-Verfolgung auszugleichen. Mitte 2019 gab es beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen 5.000 offene Anträge.

Zusätzlich zu den privaten Rückerstattungsleistungen zahlt die Bundesregierung auch über 50 Prozent der Unterhaltungskosten für jüdische Friedhöfe, einschließlich der eine Million Euro für den Schutz jüdischer Friedhöfe in Mitteleuropa. Im Jahr 2006 ging die Claims Conference zur Gründung der Initiative Lo Tishkach (Vergiss nicht) für die jüdischen Friedhöfe in Europa eine Partnerschaft mit der Europäischen Rabbinerkonferenz ein. Die Initiative unterhält eine umfangreiche Datenbank, die mehr als 11.000 jüdische Friedhöfe, Massengräber und Grabstätten in ganz Europa umfasst, und trägt zu deren Pflege und Verschönerung bei.

 

Bewegliches Eigentum: von Nationalsozialisten beschlagnahmte Kulturgüter und NS-Beutekunst

 

Die Entschädigung für und die Rückgabe von NS-Beutekunst ist ein noch nicht abgeschlossenes Unterfangen. Während des Zweiten Weltkriegs stahlen die Nationalsozialisten schätzungsweise 600.000 Gemälde von Juden in Europa; 100.000 davon sind noch immer verschollen. Die Bundesregierung unterzeichnete 1998 die Washingtoner Erklärung. Seitdem wurden mehr als 16.000 Objekte (darunter auch Bücher und Werke aus Sammlungen) an Holocaust-Überlebende und ihre Erben zurückgegeben. Am 26. November 2018 richtete die Bundesregierung anlässlich des 20. Jahrestags der Washingtoner Erklärung eine internationale Konferenz aus, um die Aufmerksamkeit auf die erzielten Fortschritte zu lenken und dort für Bewegung zu sorgen, wo die Umsetzung der Prinzipien hinter den Erwartungen zurückgeblieben war, auch in Deutschland. Deutschland und die Vereinigten Staaten unterzeichneten außerdem eine gemeinsame Erklärung, in der sie sich erneut zur Washingtoner Erklärung und zu der Notwendigkeit bekannten, diese besser umzusetzen. Deutschland sagte zu, die Verfahren der Limbach-Kommission für in der NS-Zeit entzogene Kunst zu verbessern, indem deutsche Museen zur Teilnahme an den Verfahren verpflichtet werden. Die Bundesrepublik verpflichtete ihre öffentlichen Kunstmuseen außerdem, die Provenienzforschung im Hinblick auf ihre Sammlungen zu beschleunigen, um festzustellen, ob sie möglicherweise in der NS-Zeit beschlagnahmte Kunst besitzen; anderenfalls droht ihnen der Verlust ihrer staatlichen Subventionen.

Zur Förderung der Provenienzforschung hat die Bundesregierung 2015 in Magdeburg die Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste gegründet. Das DZK ist Deutschlands nationaler und internationaler Ansprechpartner zu allen Fragen unrechtmäßiger Entziehungen von Kulturgut in Deutschland im 20. Jahrhundert. Das Hauptaugenmerk gilt hierbei dem Kulturgut, das den jüdischen Eigentümern NS-verfolgungsbedingt entzogenen wurde. Das DZK wird staatlich finanziert und verfügte 2018 über Mittel in Höhe von 6,15 Millionen Euro und im Jahr 2019 über 8,027 Millionen Euro. Von 2008 bis 2018 unterstützten das DZK und sein Vorgänger, das Zentrum für Provenienzforschung in Berlin, 273 Projekte mit insgesamt 24,5 Millionen Euro. Im Rahmen dieser Projekte wurden mehr als 113.000 Objekte in Museen auf ihre Herkunft hin untersucht.

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste unterhält auch die Online-Datenbank Lost Art, die nachweislich oder mutmaßlich von den Nationalsozialisten beschlagnahmte Kulturgüter erfasst. Erben können dort Objekte auflisten, die ihren Familien entzogen wurden. Die Datenbank enthält derzeit etwa 169.000 detaillierte Beschreibungen und mehrere Millionen Objektbeschreibungen. Im Jahr 2013 stellte das Auktionshaus Christie’s anhand dieser Datenbank fest, dass zwei zum Verkauf stehende Vasen 1939 von den Nationalsozialisten gestohlen worden waren. Nach weiteren Ermittlungen organisierte eine Spezialeinheit des FBI zur Aufklärung von Kunstdiebstählen am 1. August 2019 bei einer Zeremonie in der US-Botschaft Berlin die Rückgabe an die Erben der ursprünglichen Eigentümerin. Zudem bietet das DZK finanzielle Unterstützung für die Suche nach Verwandten und Erben von Holocaust-Opfern, um Beutekunst an die rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben. Das DZK arbeitet daran, bis 2020 eine umfassende Datenbank über die deutschen Bundesmuseen zu vervollständigen. Staatliche Universitäten in Bonn, Hamburg und München haben Professuren für Provenienzforschung eingerichtet.

Im Jahr 2003 setzte die Regierung eine beratende Kommission ein, die auf Ersuchen beider beteiligten Parteien in Raubkunst-Streitfällen vermitteln und Vorschläge aussprechen kann. Bislang hat die Kommission lediglich 16 Vorschläge erarbeitet, was einige Beobachter, darunter den Hauptverhandlungsführer der Claims Conference und den Präsidenten des Jüdischen Weltkongresses, dazu veranlasste, sie für ihre mangelnde Effektivität und Transparenz zu kritisieren. Als Reaktion auf die Kritik am Fehlen von jüdischen Mitgliedern in der Beratungskommission ernannte die Beauftragte 2016 zwei jüdische Mitglieder und ermächtigte die Kommission, die Vermittlung auch auf Antrag nur einer Partei einzuleiten. Zuvor mussten beide Parteien der Teilnahme an der Mediation zustimmen. Diese Änderung, die den Anspruchstellern zugutekam, war Teil der gemeinsamen Erklärung vom November 2018. Es gilt anzumerken, dass die Verjährungsvorschriften Anträge auf Restitution auch weiterhin behindern.

Die Bundesregierung ist im Besitz der noch nicht beanspruchten Objekte, die aus den von den Alliierten am Ende des Zweiten Weltkriegs eingerichteten „Zentralen Sammelstellen“ stammen. Zu den nicht beanspruchten Objekten gehören 3.000 Kunstwerke, 4.000 Münzen und etwa 6.600 Bücher, die vom NS-Regime oder von NS-Beamten, die als Privatpersonen handelten, entzogen wurden. Die Regierung arbeitet an der Rückgabe dieser Gegenstände an ihre rechtmäßigen Eigentümer, kommt dabei aber nur langsam voran.

Judaica und jüdisches Kulturgut

Deutschland setzt sich dafür ein, die Provenienzforschung im Bereich Judaica zu stärken und den wissenschaftlichen Austausch auf diesem Gebiet zu vertiefen. Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste und das Israel Museum haben 2018 in einem gemeinsamen Projekt mehr als 1.100 potenziell gestohlene Judaica in die deutsche Lost-Art-Datenbank aufgenommen. 2019 finanzierte die Bundesregierung die deutsche Übersetzung des „Handbuchs zur Judaica Provenienzforschung: Zeremonialobjekte“ der Jewish Claims Conference und der World Jewish Restitution Organization (WJRO). Deutschland ermutigt auch seine staatlichen Universitäten, die Judaica-Provenienzforschung zu fördern.

 

Zugang zu Archivdokumenten

 

Das Deutsche Bundesarchiv ermöglicht den Zugang zu Dokumenten über während der NS-Zeit gestohlenes Kulturgut. Grundsätzlich hat nach Antragstellung jeder das Recht, das Bundesarchiv zu nutzen. Das Bundesarchiv digitalisiert einen stetig wachsenden Teil seiner Archivbestände und stellt sie, soweit gesetzlich zulässig, im Internet zur Verfügung.

Im August 2018 initiierte das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Projekt zur Schaffung eines zentralen, vernetzten digitalen Portals für die Suche nach Dokumenten mit speziellem Bezug zu Holocaust-Entschädigung und Restitution in Staatsarchiven in ganz Deutschland. Darüber hinaus arbeitet das BMF an einer neuen Datenbank, die alle Daten zu den einzelnen Entschädigungsverfahren zusammenfasst und für wissenschaftliche Forscher sowie Holocaust-Überlebende und ihre Erben zugänglich macht.

Die Abteilung für internationale Archivierungsprogramme des United States Holocaust Memorial Museum (USHMM) ist seit über 25 Jahren in Deutschland aktiv. Die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundesarchiv und dem politischen Archiv des Auswärtigen Amtes, von dem das USHMM kürzlich mehrere Millionen Seiten holocaustrelevanter Archivdokumentation auf Mikrofilm und als digitale Scans erworben hat, ist ausgezeichnet. Die Arolsen Archives in Bad Arolsen (zuvor als Internationaler Suchdienst bekannt) sind ein separates Archiv, das rund 30 Millionen Dokumente aus Konzentrations- und Vernichtungslagern, Informationen zu Zwangsarbeitern und Akten zu Vertriebenen enthält. Die, Arolsen Archives, die von einem internationalen Ausschuss verwaltet und seit 2011 vollständig von der deutschen Regierung finanziert werden, arbeiten an der Digitalisierung ihrer Archive, um deren Zugänglichkeit zu verbessern.

Mit Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Bayern hat das USHMM auf Landesebene Vereinbarungen über den Zugang zu den Archiven unterzeichnet. Auch die Zusammenarbeit mit dem Land Hamburg ist ausgezeichnet, obwohl es keine offizielle Zugangsvereinbarung gibt. Der Zugang zum Staatsarchiv in Berlin ermöglichte die Einsicht der Unterlagen von über 150.000 Einzelprozessen gegen Juden und andere NS-Opfer, die vor NS-Gerichten im Berliner Raum verhandelt wurden. Das Berliner Staatsarchiv setzte allerdings vor Kurzem seine Zusammenarbeit mit dem USHMM mit dem Hinweis auf datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich der Vervielfältigung von Unterlagen aus. Ab Mitte 2019 bereitete das Archiv die Digitalisierung seiner Daten vor, und die Gespräche über den Zugang waren noch in Gange. Auch andere Bundesländer hatten Bedenken wegen des Datenschutzes, was die Gespräche verzögerte. Die Zusammenarbeit mit Sachsen ist in Vorbereitung, Gespräche mit Bremen und dem Saarland stehen noch aus. Die US-Botschaft in Berlin und die US-Konsulate haben sich bei den örtlichen Behörden in ganz Deutschland für die Unterstützung der Anträge des USHMM auf Zugang zu den Staatsarchiven eingesetzt.

Verschiedene Akteure, die sich für die Belange von Holocaust-Opfern und ihrer Nachfahren einsetzen, wiesen darauf hin, dass die Formulare über die Anmeldung jüdischen Vermögens, die im April 1938 von Juden in NS-Deutschland ausgefüllt wurden, immer noch in den Archiven der verschiedenen Bundesländer verstreut sind und noch nicht digitalisiert wurden. Außerdem befänden sich andere Akten, die in Bezug zu Entschädigungs- und Restitutionsansprüche aus der Nachkriegszeit stehen, in mehr als einem Dutzend Archiven des Landes und seien im Allgemeinen nicht öffentlich zugänglich. Die Bundesregierung, die entsprechenden Nichtregierungsorganisationen sowie Historiker erarbeiten einen Plan für den Erhalt und die zentrale Erfassung dieser Unterlagen zur Nutzung durch Historiker und andere Personen. Diese Aufgabe wird durch das schiere Volumen der Archive sowie die anwendbaren Datenschutzbestimmungen erschwert.

Bildung, Gedenken, Forschung und Gedenkstätten

Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien ist dafür zuständig, Orte zum Gedenken und zur Erinnerung an die NS-Terrorherrschaft zu ermitteln und zu fördern. Die Arbeit der Beauftragten orientiert sich an dem Grundsatz, dass die Bundesregierung und Deutschland insgesamt aufgrund der NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit eine besondere Verantwortung für die verfassungsrechtlich garantierte Unantastbarkeit der Würde jedes Menschen sowie die Bekämpfung von Antisemitismus, Diskriminierung von Roma, Rassismus und Ausgrenzung trägt. Im Jahr 2018 besuchten fast 5,5 Millionen Menschen staatlich geförderte Gedenkstätten.

Die Mittel für die Erhaltung von Holocaust-Gedenkstätten, einschließlich ehemaliger Konzentrationslager und jüdischer Stätten von kultureller oder religiöser Bedeutung, werden sowohl vom Bund als auch von den Ländern bereitgestellt. Im Jahr 2017 stellte die Bundesregierung insgesamt 18 Millionen Euro für die Erhaltung bedeutender Gedenkstätten zur Erinnerung an die NS-Terrorherrschaft zur Verfügung. Einzelne Bundesländer stellten zusätzliche Mittel für diese Gedenkstätten bereit. Die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas unterhält in der Mitte Berlins Gedenkstätten für die im Nationalsozialismus verfolgten Juden, Homosexuellen, Sinti und Roma sowie für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“. Die Stiftung, die im Jahr 2017 3,3 Millionen Euro erhalten hat, wird vollständig von der Bundesregierung finanziert. Darüber hinaus stellte das Auswärtige Amt bis Mitte 2019 5,82 Millionen Euro für Holocaust-Gedenkstätten im Ausland (unter anderem) Auschwitz-Birkenau in Polen und Yad Vashem in Israel) sowie für Projekte, Ausstellungen oder Seminare im Zusammenhang mit der NS-Terrorherrschaft, einschließlich der Verfolgung von Sinti und Roma, zur Verfügung.

In Deutschland finden jährlich zahlreiche Gedenkveranstaltungen an Gedenkstätten und in den ehemaligen Konzentrationslagern im ganzen Land statt. Wichtige Gedenktage sind der Internationale Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust am 27. Januar und die Reichspogromnacht am 9. November, in der die Nationalsozialisten 1938 jüdisches Eigentum und Synagogen zerstörten und Zehntausende Juden verhafteten. Der Deutsche Bundestag hält jährlich am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus eine Gedenkstunde ab, zu der in der Regel ein Holocaust-Überlebender als Gastredner eingeladen wird.

Die Erinnerung an die NS-Terrorherrschaft ist in ganz Deutschland fester Bestandteil der öffentlichen Schulbildung. Im Rahmen der auf Länderebene festgelegten Lehrpläne besuchen die Schülerinnen und Schüler häufig eines der 12 ehemaligen Konzentrationslager in Deutschland, die heute Holocaust-Gedenkstätten sind. Über die schulischen Programme hinaus gibt es zahlreiche Initiativen des Staates und von Nichtregierungsorganisationen zur Erinnerung und Aufklärung. So unterstützt die deutsche Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft (EVZ) beispielsweise Projekte und Bildungsinitiativen wie die Zusammenstellung von Augenzeugenberichten von Holocaust-Überlebenden in Form von Interviews und Memoiren sowie Bildungsseminare und die Erstellung von Online-Ressourcen zur Aufklärung über die NS-Verfolgung. Es bestehen jedoch einige Herausforderungen bei der Aufklärung der nächsten Generation. Eine Umfrage der Körber-Stiftung aus dem Jahr 2017 ergab, dass weniger als die Hälfte der deutschen Kinder im Alter von 14 bis 16 Jahren von Auschwitz-Birkenau gehört hatte, was die Notwendigkeit der weiteren Aufklärung über den Holocaust verdeutlicht.

Die US-Botschaft in Deutschland arbeitet eng mit mehreren Nichtregierungsorganisationen zusammen, die Holocaust-Gedenk- und -Aufklärungsinitiativen fördern, unter anderem mit dem American Jewish Committee Berlin, der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus und dem Europäischen Roma Institut für Kunst und Kultur (European Roma Institute for Arts and Culture – ERIAC). Das ERIAC, das von der deutschen Regierung jährlich 200.000 Euro erhält, fördert Beiträge der Roma zur europäischen Kultur und dokumentiert die historischen Erfahrungen der Roma in Europa, einschließlich ihrer Verfolgung durch die Nationalsozialisten.

Auch die sechs vom Bund finanzierten politischen Stiftungen Deutschlands spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung der Aufklärung über und des Gedenkens an die NS-Terrorherrschaft. Die jeweils einer politischen Partei im Bundestag nahestehenden Stiftungen stützen sich auf die Grundlagen der liberalen Demokratie, und ihre Aktivitäten dienen der Förderung von Solidarität und Toleranz. Sie führen häufig Veranstaltungen zur Aufarbeitung der deutschen NS-Vergangenheit, zum Gedenken an die Opfer des Holocaust und zur Stärkung der demokratischen Werte Deutschlands durch.

Wohlergehen von Überlebenden des Holocaust (der Shoah) und anderen Opfern der NS-Verfolgung

Obwohl die Möglichkeit, nach Maßgaben des BEG-Gesetzes Entschädigungsansprüche geltend zu machen, 1969 endete, erhielt die Claims Conference 1980 von der Bundesrepublik Deutschland Mittel für einen zusätzlichen „Härtefonds“. Der Fonds ermöglicht Einmalzahlungen an jüdische NS-Opfer, die gezwungen worden waren, aus Ostblockstaaten auszuwandern. Während des letzten Jahrzehnts wurde der Fonds erheblich erweitert, um Zahlungen an anspruchsberechtigte Opfer mit Wohnsitz in Mittel- und Osteuropa und in der ehemaligen Sowjetunion zu ermöglichen. Der Fonds berücksichtigt auch die Verfolgung von Juden in Tunesien, Algerien und Marokko. Bis Juli 2019 hatten mehr als 521.500 jüdische Opfer der NS-Verfolgung eine Einmalzahlung aus dem Härtefonds erhalten.

Der Einigungsvertrag von 1990 verpflichtete die Bundesregierung, mit der Claims Conference über die Bewilligung neuer Mittel für bedürftige NS-Opfer zu verhandeln, die keine oder lediglich eine geringfügige Entschädigung erhalten hatten. Im Oktober 1992 erklärte sich Deutschland bereit, Mittel nach der später als „Artikel-2-Fonds“ bekannt gewordenen Vereinbarung bereitzustellen. Im Jahr 1998 wurde ein Schwesterprogramm, der Mittel- und Osteuropafonds, für die in diesen Gebieten lebenden Opfer eingerichtet. Seit 1990 ermöglichten diese Mittel Beihilfen für mehr als 130.000 Holocaust-Überlebende.

Im Juli 2000 schloss ein behördenübergreifendes Team unter der Leitung von Stuart Eizenstat, Sonderbeauftragter des Präsidenten und des Außenministers für Holocaustfragen, im Namen der US-Regierung ein Abkommen mit der deutschen Wirtschaft und der Bundesregierung über zehn Milliarden D-Mark zur Beilegung von Sammelklagen, die vor US-Gerichten gegen deutsche Unternehmen eingereicht wurden. Dieses Abkommen umfasste Mittel für bestimmte Sklavenarbeiter (größtenteils jüdische Arbeiter, die sich zu Tode arbeiteten), Zwangsarbeiter (dies sind die umfangreichsten Zahlungen Deutschlands an nichtjüdische Bürger in Ländern wie Polen, der Tschechischen Republik, der Ukraine, Weißrussland und Russland), den Ausgleich nicht ausgezahlter Versicherungsansprüche, die von der International Commission on Holocaust Era Insurance Claims (ICHEIC) unter dem Vorsitz des damaligen US-Außenministers Lawrence Eagleburger geregelt wurden, und eine neue Stiftung, die mit Unterstützung der deutschen Wirtschaft gegründet werden sollte.

Zur Umsetzung des Abkommens vom Juli 2000 gründete der Deutsche Bundestag die EVZ. Nach der Auszahlung pauschaler Entschädigungen in Höhe von 4,4 Milliarden Euro an 1,66 Millionen ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter innerhalb von sieben Jahren schloss die EVZ ihre direkte Entschädigungsarbeit im Jahr 2007 ab.

Im Jahr 2002 überwies die EVZ der ICHEIC 550 Millionen D-Mark für den Ausgleich von ausstehenden Forderungen aus Versicherungspolicen aus der NS-Zeit, die von deutschen Unternehmen ausgestellt worden waren. Die ICHEIC erhielt außerdem Mittel aus Vergleichen mit einigen nichtdeutschen Versicherungsunternehmen. Holocaust-Überlebende und ihre Erben machten bei der ICHEIC etwa 90.000 Versicherungsansprüche geltend, und 48.000 Antragsteller erhielten Zahlungen. Viele Antragssteller wussten nicht, welches Unternehmen ihre Versicherungspolice ausgestellt hatte. Die ICHEIC nutzte Archivrecherchen und Abgleichsprotokolle, um mehr als 16.000 dieser unbenannten Ansprüche zu ermitteln, und die Unternehmen leisteten Zahlungen für etwa 8.000 Forderungen. Insgesamt leistete die ICHEIC Zahlungen in Höhe von 274,4 Millionen Euro and NS-Opfer und ihre Nachfahren. Es gab auch in Fällen humanitäre Zahlungen an Anspruchsberechtigte, in denen keine Versicherungspolicen gefunden werden konnten.

Die EVZ stellte 358 Millionen Euro und damit Kapitalerträge von etwa 7,7 Millionen Euro pro Jahr für den „Zukunftsfonds“ zur Finanzierung von Holocaust-Gedenk- und Aufklärungsprojekten bereit. Diese wurden bei seiner Einrichtung im Juli 2000 als Hauptaufgabe des Fonds angesehen. In den letzten Jahren wurde ein beträchtlicher Teil der Mittel für Projekte verwendet, in denen es um Menschenrechtsfragen geht, die nicht mit dem Holocaust in Zusammenhang stehen.

Heute verwaltet die Claims Conference mit Mitteln der Bundesregierung weiterhin rund 50.000 Artikel-2- sowie Mittel- und Osteuropa-Beihilfen, die sich auf mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr für Holocaust-Überlebende in 80 Ländern belaufen. Von 2009 bis 2019 hat die Claims Conference mit der Bundesregierung mehr als 8,07 Milliarden Euro an zusätzlichen Entschädigungen ausgehandelt. Durch regelmäßige Verhandlungen zwischen der Claims Conference und der Bundesregierung wurden bestehende Programme erweitert und zusätzliche Programme eingeführt, darunter ein Fonds für Personen, die den Holocaust als Kinder überlebt haben, ein Kindertransportfonds und die Bereitstellung häuslicher Betreuungsdienste für ältere Überlebende. Das letztgenannte Programm wurde wiederholt erweitert: 2018 verhandelten die Claims Conference und die Bundesregierung über eine Mittelerhöhung von 75 Millionen Euro von 405 Millionen auf 480 Millionen Euro. In den Verhandlungen 2019 stimmte die Bundesregierung einer Erhöhung zu, die das Gesamtfinanzierungsniveau für 2020 auf 526,5 Millionen Euro anhob und erstmals auch Zahlungen an die verwitweten Ehepartner der Empfänger von Holocaust-Hinterbliebenenrenten einschloss.

Ansprüche von US-Bürgern

Die Fristen für zahlreiche der Entschädigungsfonds für Holocaust-Opfer sind vor vielen Jahren abgelaufen. Bei einigen Fonds können Opfer, die noch keine Ansprüche geltend gemacht haben, dies allerdings noch immer tun. Die Claims Conference dient den NS-Opfern während des Antragsverfahrens als Hauptansprechpartner und bietet ihnen kostenlose Unterstützung. Darüber hinaus bemühen sich die Claims Conference und die Bunderegierung, potenzielle Antragsteller ausfindig zu machen und zu kontaktieren.


Autor: Amerika Dienst
Bild Quelle:


Donnerstag, 06 August 2020

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