1 Gast-Dichter Tatenlos - 11.06.2021 - 09:20
Man muss noch einen Schritt weitergehen und alle Aktivitäten und Institutionen der EUdSSR somit als nicht dem Grundgesetz konform und somit als verfassungswidrig auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einstufen. Das wäre echter Verfassungsschutz.