EU-Kommission: Nationale Verfassungen sind wertlos – Einzig europäisches Recht zählt!

EU-Kommission: Nationale Verfassungen sind wertlos – Einzig europäisches Recht zählt!


Was erlauben sich deutsches Verfassungsgericht?“ Diese aktualisierte Trapattoni-Frage hat sich heute die EU-Kommission gestellt. Der Europäische Gerichtshof stehe über allen Verfassungen der Nationalstaaten, heißt es.

EU-Kommission: Nationale Verfassungen sind wertlos – Einzig europäisches Recht zählt!

von Michael vaan Laack

Daher geht nun die EU-Kommission mit Merkels Marionette von der Leyen an der Spitze „wegen der Verletzung grundlegender Prinzipien des EU-Rechts“ gegen Deutschland vor.

Nationales Recht ist Kommissionsinteressen untergeordnet

Das zeigt: Nach dem Verständnis dieser nicht von den Völkern der EU gewählten Kommission ist das Europa der 27 rechtlich bereits ein einziger Staat mit Uschi an der Spitze. EU-Recht stünde grundsätzlich über nationalem Recht. Daher sei es verfassungsgebenden Organen von Nationalstaaten definitiv nicht erlaubt, Urteile zu fällen, die Urteilen des Europäischen Gerichtshofs, der indirekt der EU-Kommission weisungsgebunden ist, zuwiderlaufen.

Selbst wenn die Europäische Zentralbank alle weltweit existierenden Anleihen im Wert von ca. 20 Billiarden Euro aufkaufen würde und sowohl die EU-Kommission als auch der Europäische Gerichtshof dies für gut empfänden, hat nach dieser Logik das Bundesverfassungsgericht nicht das Recht, deutsche Interessen zu schützen, sondern müsste mit knapp fünf Billiarden haften. Mittlerweile wird immer klarer, dass der Dexit-auf dem BPT der AfD in Dresden gefprderte Dexit die einzige Option darstellt, das Erlöschen der Bundesrepublik Deutschland als souveränes Staatsgebilde zu verhindern.

erschienen von PP


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Donnerstag, 10 Juni 2021

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