Mit Nachhilfe für Brüssels viertelgebildete Halbjuristen: EU hat es auf Israels Wohnungsbau abgesehen

Mit Nachhilfe für Brüssels viertelgebildete Halbjuristen:

EU hat es auf Israels Wohnungsbau abgesehen


EU hat es auf Israels Wohnungsbau abgesehen

von Alan Baker, ehemaliger Botschafter Israels in Kanada

Der gegenwärtige Disput zwischen der Europäischen Union und Israel wurde ausgelöst von einer Veröffentlichung der Europäischen Kommission am 30. Juni 2013 über die Förderungswürdigkeit israelischer Einrichtungen in den als Ergebnis des Sechs-Tage-Krieges seit 1967 durch Israel verwalteten Gebieten für Zuwendungen, Preise und von der EU mit Mitteln ausgestattete Finanzinstrumente ab dem Jahr 2014. Die aktuelle Verlautbarung der Kommission gibt eine Anzahl von Entscheidungen über die Art und Weise der Anwendung vergangener EU-Israel-Abkommen wieder, die kürzlich von EU-Körperschaften getroffen wurden.

Am 10. Dezember 2012 bestimmte der EU-Rat für Auswärtige Angelegenheiten, daß „alle Vereinbarungen zwischen dem Staat Israel und der EU ausdrücklich und unmißverständlich ihre Nichtanwendbarkeit auf die von Israel seit 1967 besetzten Territorien anzeigen müssen.“

Das EU-Statement fügte hinzu, daß die Bestimmung auch mit der langjährigen Position der EU konform ginge, daß „israelische Siedlungen nach internationalem Recht illegal sind, sowie mit der Nichtanerkennung durch die EU von Israels Souveränität über die besetzten Gebiete, ungeachtet deren rechtlichem Status unter israelischem inländischen Recht.“-

Entsprechend der Verlautbarung der Europäischen Kommission vom 30. Juni veröffentlichte die EU eine Direktive an ihre 28 Mitgliedsstaaten, die mit Wirkung ab dem 19. Juli 2013 die Finanzierung, Kooperation, Stipendien, Forschungsgelder oder Preisvergabe an jegliche Personen aus den jüdischen Siedlungen in der West Bank und in Ostjerusalem verbietet. Die Regulierung verlangt, daß jegliche Vereinbarung oder Vertrag zwischen Israel und einem EU-Land eine Klausel enthalten muß, die ausdrücklich besagt, daß die Siedlungen nicht Teil des Staates Israel und daher nicht Teil der Vereinbarung sind.

Die Direktive enthält eine Territorialklausel, die besagt, daß alle Vereinbarungen nur innerhalb der israelischen Grenzen gültig sind, die von der Europäischen Union anerkannt werden, also die Grenzen von vor dem Sechs-Tage-Krieg von 1967. Sie verbietet die Kooperation von EU-Mitgliedern mit privaten oder Regierungskörperschaften, die jenseits der „Grünen Linie“ angesiedelt sind. Die Kommissionsverlautbarung hält fest, daß es ihr Ziel sei, „den Respekt für EU-Positionen sicherzustellen sowie die Konformität von Verpflichtungen mit internationalem Recht bezüglich der Nichtanerkennung durch die EU von Israels Souveränität über die seit dem Juni 1967 von Israel besetzten Gebiete.“

Diese Direktive ergänzt intensive Aktivitäten der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton, die fast ausschließlich dem Thema der israelischen Siedlungen gewidmet sind. Sie zielen darauf ab, solchen Produkten den Genuß niedrigerer Zolltarife zu verwehren, und sie für europäische Konsumenten und Importeure leicht sichtbar zu machen. Wie Ashton sagte: „Unsere Konsumenten haben das Recht auf eine informierte Wahl; diese Initiative wird unseren Einzelhändlern dabei helfen, dies zu ermöglichen. Die korrekte Kennzeichnung von Produkten ist notwendig, um sicherzustellen, daß unsere Konsumenten nicht durch falsche Informationen irregeführt werden.“.

Als solche ist die Veröffentlichung der Kommissionsverlautbarung der Gipfelpunkt einer konzertierten politischen Initiative angeführt von Ashton, mit aktiver und substanzieller Förderung der Regierungen der EU-Mitgliedsländer und der offziellen EU-Repräsentanz in Israel, gerichtet gegen Israels Siedlungen in Judäa und Samaria (der West Bank). Das Ziel ist, Druck auf die israelische Regierung auszuüben, territoriale und politische Konzessionen zu machen, indem Produkte aus den Siedlungen benachteiligt werden.

Fehlerhafte rechtliche und politische Annahmen

Diese beispiellose und feindselige Fixierung der EU auf Israel und seine Siedlungen, unter fast völligem Ausschluß der anderen dringlichen Themen im Nahen Osten und in der ganzen Welt, basiert auf einer Reihe von langjährigen, absichtlich irreführenden und fehlerhaften rechtlichen sowie politischen Annahmen in Bezug auf die Illegalität von Israels Siedlungen und den Status der Waffenstillstandslinien von vor 1967 als Israels Grenze.

Diese Annahmen sind umso mehr irreführend und fehlgeleitet, als daß sie die historischen und gesetzlichen Rechte, die von der internationalen Gemeinschaft einschließlich Europas in einer Reihe von internationalen Vereinbarungen und Verpflichtungen dem jüdischen Volk und Israel gewährt wurden, völlig negieren oder wissentlich mißachten. Die Annahmen ignorieren völlig die indigenen Rechte des jüdischen Volkes in der Region, die in internationalen Deklarationen geschützt sind.

Gleichermaßen werden dadurch sogar die eigentlichen Positionen der europäischen Staaten negiert, die die UN-Sicherheitsratsresolution 242 von 1967 unterstützt haben, in der „sichere und anerkannte Grenzen“ gefordert werden. Auch die Selbstverpflichtungen der EU als Unterzeichnerin und Zeugin des Osloer Abkommens, spezifische Verhandlungsgegenstände weder vorherzubestimmen noch zu unterminieren, einschließlich des endgültigen Status der Territorien, Grenzen, Siedlungen, Jerusalems und anderer Themen, wird somit negiert.

Die gegenwärtige EU-Politik einschließlich der besagten Kommissionsverlautbarung unterminiert als solche den Verhandlungsprozeß, indem sie Partei ergreift, und indem sie Verhandlungsergebnisse zu den Themen der Siedlungen, Jerusalem und der Grenzen vorbestimmt. Diese Fixierung bedeutet eine Vorverurteilung und macht jede Behauptung ungültig, die EU sei unparteiisch, und verunmöglicht die Ausübung jeglicher Funktion durch die EU innerhalb des Verhandlungsprozesses.

Israels Rechte können nicht geleugnet werden

Die Rechtmäßigkeit von Israels Siedlungen entstammt den historischen, indigenen und gesetzlichen Rechten des jüdischen Volkes, in dem Gebiet zu siedeln. Diese Rechte sind nach dem Wortlaut gültiger und bindender internationaler Rechtsinstrumente gegeben und von der internationalen Gemeinschaft anerkannt und akzeptiert. Diese Rechte können nicht geleugnet oder in Frage gestellt werden.

Sie schließen die Deklaration der San-Remo-Konferenz von 1920 ein, die einstimmig vom Völkerbund angenommen worden war, einschließlich der großen europäischen Staaten, worin die Schaffung einer nationalen Heimat für das jüdische Volk auf dem historischen Gebiet des Landes Israel (s. hier). Darin eingeschlossen waren die Gebiete von Judäa, Samaria und Jerusalem. Dies wurde daraufhin im Völkerbund international bestätigt, nämlich im Palästina-Mandat von 1922, und gilt bis zum heutigen Tag durch Artikel 80 der UN-Charta, der die fortgesetzte Gültigkeit der Rechte aller Staaten oder Völker bzw. bereits existierender internationaler Instrumente (einschließlich derjenigen, die vom Völkerbund angenommen worden waren) bestimmt (s. hier).
Die „Grenzen von 1967“ existieren nicht

Die „Grenzen von 1967“ existieren nicht und haben niemals existiert. Die Waffenstillstandsvereinbarungen von 1949 zwischen Israel und seinen arabischen Nachbarn, die die Demarkationslinien geschaffen haben, besagen klar, daß diese Linien „keine vorherbestimmende Bedeutung haben für zukünftige territoriale Einigungen oder Grenzlinien oder Ansprüche einer der Parteien darauf.“.

Die UN-Sicherheitsratsresolutionen 242 (1967) und 338 (1973) riefen die Parteien dazu auf, einen gerechten und dauerhaften Frieden im Nahen Osten zu erreichen und hoben besonders die Notwendigkeit von Verhandlungen hervor, um „sichere und anerkannte Grenzen“ zu bekommen (s. hier). Die europäischen Mitglieder des Sicherheitsrats stimmten für diese Resolution.
Die Genfer Konvention gilt nicht für Israels Siedlungen.

Die EU-Annahme bezüglich der Illegalität von Israels Siedlungspolitik ist rechtlich fehlerhaft und ignoriert autoritative Quellen zu Ursprung und Auslegung von Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention (1949). Dieser Artikel verbietet die massenhafte Verschiebung von Bevölkerungsteilen in besetztes Gebiet hinein, wie es von Deutschland während des Zweiten Weltkriegs praktiziert worden war. Das ist weder relevant, noch war jemals beabsichtigt, es auf Israels Siedlungen anzuwenden.

Gemäß dem autoritativen und offiziellen Kommentar des Internationalen Kommittees des Roten Kreuzes von 1958 (s. hier) sowie nach der Meinung prominenter internationaler Juristen bezieht sich Artikel 49 auf die Deportation von über 40 Millionen Menschen, die einer erzwungenen Migration, Evakuation, Vertreibung und Verdrängung im Zweiten Weltkrieg ausgesetzt waren. Die riesige Zahl der betroffenen Menschen sowie die Ziele und Zwecke hinter einer solchen Bevölkerungsverschiebung sprechen für sich selbst. Da gibt es nichts, was solche Umstände mit Israels Siedlungspolitik verbinden würde.

Man mag desweiteren fragen, ob das nicht eine Fehldeutung, ein Mißverständnis, oder sogar eine Verzerrung dieses Artikels und seines Kontextes darstellt.

Im Widerspruch mit dem Oslo-Friedensprozeß

Mit der israelisch-palästinensischen Vereinbarung von 1995 über die West Bank und den Gazastreifen verpflichteten sich Israel und die PLO, die Streitigkeiten um Grenzen, Jerusalem und Siedlungen unter sich auf dem Verhandlungswege zu lösen, und verpflichteten sich, nichts zu unternehmen, um den Status der Gebiete zu ändern, bevor die Verhandlungen über ihren permanenten Status abgeschlossen sind. Die EU unterzeichnete und bezeugte diese Vereinbarung. Also kann sie sie jetzt nicht unterminieren oder eine Position einnehmen, die über die Befugnisse der Vereinbarung hinausgehen.

Israel und die PLO haben in dem Zwischenabkommen von 1995 vereinbart (zusammen mit der EU, Ägypten, Jordanien, Rußland, die USA und Norwegen als Zeugen), ihre jeweiligen Jurisdiktionen in der West Bank aufzuteilen in die Gebiete A und B (palästinensische Jurisdiktion) und Gebiet C (israelische Jurisdiktion) (s. hier). Sie definierten ihre jeweiligen Machtbefugnisse und Verantwortlichkeiten auf beiden Seiten in den Gebieten, die sie kontrollieren. Diese Aufteilung wurde von den Palästinensern akzeptiert und man hat sich darauf geeinigt, was von der internationalen Gemeinschaft einschließlich der EU und der UN anerkannt wurde.

Die Palästinenser gingen die verschiedenen Vereinbarungen ein, die zusammen als der „Oslo-Friedensprozeß“ bekannt sind, in dem vollen Bewußtsein, daß israelische Siedlungen in den Gebieten existierten, und daß die Siedlungen eines der Themen für die Verhandlungen über einen permanenten Status sein würden. Darüber hinaus verhängt der Oslo-Friedensprozeß keine Beschränkung über beide Seiten bezüglich Planung, Flächennutzung, Häuserbau und Bildung von Gemeinschaften in ihrem jeweiligen Gebiet, während die Verhandlungen über ihren endgültigen Status andauern.

Das wiederholte Benutzen des Ausdrucks „besetzte arabische“ bzw. „palästinensische Gebiete“ für Judäa und Samaria hat keinerlei rechtliche oder faktische Basis. Vor 1967 gab es keinen palästinensischen Staat in der West Bank, die unter der Kontrolle des Haschemitischen Königreichs Jordanien stand. Das Gebiet ist niemals dazu bestimmt worden, palästinensisches Territorium zu sein. Daher läuft der Gebrauch des Begriffs durch die EU dem Grundkonzept der von derselben EU unterstützten Verhandlungen zur dauerhaften Lösung des Disputs um die Gebiete zuwider.

Die EU-Fixierung auf Israels Siedlungen

Die Fixierung der EU auf Israels Siedlungen und die gegenwärtig unternommene Aktion gegen Israel laut ihrer Direktive ist klar inkompatibel mit der Stellung der EU als ein Mitglied des Internationalen Quartetts und bewirkt die Neutralisierung jeglicher Ambitionen der EU, eine nützliche Funktion im Verhandlungsprozeß zwischen Israel und den Palästinensern auszuüben.
Die EU kann nicht von sich behaupten, mit sauberen Händen daherzukommen und ein unparteiisches Element im Verhandlungsprozeß zu sein. Die EU hat Partei ergriffen und als solche, durch ihre Aktionen gegen Israel, unterminiert sie den Verhandlungsprozeß. Darüber hinaus steht die Fixierung der EU auf die Feststellung, daß ihre Vereinbarungen mit Israel die Nichtanerkennung von Israels Souveränität über jegliches Territorium jenseits der Linien von 1967 wiedergeben müssen, im Kontrast zu europäischer Politik in anderen Konflikten.

Die EU hat viele Freihandels- und andere kommerzielle Verständigungsabkommen mit Ländern, deren territoriale Grenzen Gegenstand von Streitigkeiten sind. Die EU hat über ein Freihandelsabkommen mit Indien verhandelt, doch seine Anwendbarkeit auf Kaschmir ist kein Diskussionspunkt. Ein Fischereiabkommen der EU von 2005 erlaubt europäischen Fischern im Westsahara-Gebiet zu operieren, obwohl die EU eine marokkanische Oberhoheit über das Gebiet nicht anerkennt. In Israel wird die EU-Politik sehr wahrscheinlich als Doppelmoral wahrgenommen, unter der Israel nicht dieselben Rechte gewährt werden wie anderen Staaten, eine Mißachtung des Prinzips der souveränen Gleichheit.

Schließlich und endlich sind die Positionen und Aktionen der EU gegen Israel umso unglückseliger und bedauerlicher im Lichte der tragischen jüdischen Geschichte in Europa, die nicht ignoriert oder vergessen werden kann. Man hätte vielleicht erwartet, daß das Bewußtsein dieses Faktors die Weisheit und Logik der EU-Aktionen anleiten würde.

 

Anmerkungen:

1. Commission Notice, http://mystical-politics.blogspot.co.il/2013/07/new-eu-guidelines-limit-funding-to-pre.html
2. http://www.israelhayom.com/site/newsletter_article.php?id=10745 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/134152.pdf see also
3. http://www.haaretz.com/news/diplomacy-defense/eu-orders-member-states-exclude-west-bank-settlements-from-any-future-deals-with-israel.premium-1.535952
4. http://www.timesofisrael.com/13-eu-ministers-favor-labeling-settlement-made-goods/ see also http://www.al-monitor.com/pulse/originals/2013/04/european-union-start-labeling-products-settlements.html
5. http://www.jewishvirtuallibrary.org/jsource/History/san_remo.html
6. http://avalon.law.yale.edu/20th_century/palmanda.asp
7. http://www.algemeiner.com/2011/09/22/article-80-and-the-un-recognition-of-a-%E2%80%9Cpalestinian-state%E2%80%9D/
8. http://www.mfa.gov.il/MFA/ForeignPolicy/MFADocuments/Yearbook1/Pages/Israel-Jordan%20Armistice%20Agreement.aspx See also a related paper by the author http://jcpa.org/article/the-fallacy-of-the-%E2%80%9C1967-borders%E2%80%9D-%E2%80%93-no-such-borders-ever-existed/
9. http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/7D35E1F729DF491C85256EE700686136
10. http://www.loc.gov/rr/frd/Military_Law/pdf/GC_1949-IV.pdf
11. http://jcpa.org/article/the-settlements-issue-distorting-the-geneva-convention-and-the-oslo-accords-2/
12. http://www.mfa.gov.il/mfa/foreignpolicy/peace/guide/pages/the%20israeli-palestinian%20interim%20agreement.aspx
13. See footnote 9 above - See more at: http://jcpa.org/article/the-european-union-hypocrisy-hostility-and-blatant-prejudice/#sthash.kmDV7OSf.dpuf

 

Jerusalem Center for Public Affairs . Foto:

 

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Autor: fischerde
Bild Quelle:


Mittwoch, 24 Juli 2013

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