Artikel 80 und die Anerkennung eines "Palästinenserstaates" durch die UNO

Artikel 80 und die Anerkennung eines "Palästinenserstaates" durch die UNO


Wäre die Gründung eines weiteren "Palästinenserstaates" die Lösung des Nahost-Konflikt? Gibt es aus völkerrechtlicher Sicht überhaupt eine Grundlage für die Gründung eines "Palästinenserstaates" westlich des Jordans?

Artikel 80 und die Anerkennung eines "Palästinenserstaates" durch die UNO

von Howard Grief, The Algemeiner

In der gesamten jetzt stattfindende Debatte darüber, ob der UNO-Sicherheitsrat oder die Vollversammlung das Recht haben den Antrag der „palästinensischen Autonomie“ auf Anerkennung als neuen Mitgliedsstaat der UNO zu genehmigen, wird fast nicht die juristische Tatsache erwähnt, dass es der UNO selbst durch ihre Charta verboten ist in Sachen eines solchen Antrags zu handeln oder ihn zu genehmigen. Verwiesen wird hier natürlich auf Artikel 80 der UNO-Charta, der einst inoffiziell als Klausel für das jüdische Volk bezeichnet wurde und alle den Juden unter dem Mandat für Palästina gewährten Rechte für unberührt erhält, selbst nachdem das Mandat am 14./15. Mai 1948 auslief. Nach dieser Bestimmung des internationalen Rechts (die Charta ist ein internationaler Vertrag) durften die jüdischen Rechte an Palästina und dem Land Israel nicht abgeändert werden, außer es gibt eine eingreifende Treuhandschaftsvereinbarung zwischen den betroffenen Staaten oder Parteien, die das Mandat in eine Treuhänderschafts- oder Stiftungsterritorium umwandelt. Die einzige Zeit, in der eine solche Vereinbarung hätte nach Kapitel 12 der UNO-Charta beschlossen werden können, war während der drei Jahre dauernden Periode vom 24. Oktober 1945, dem Datum, als die Charta nach entsprechenden Ratifizierungen in Kraft trat, bis zum 14./15. Mai 148, dem Datum, als das Mandat auslief und der Staat Israel ausgerufen wurde. Das während der betreffenden dreijährigen Periode, in der man möglicherweise eine Veränderung der jüdischen Rechte an ganz Palästina hätte vornehmen können, wäre Palästina in ein Treuhandgebiet umgeändert worden, keine Vereinbarung dieser Art getroffen wurde, sind diese jüdischen Rechte, die unter dem Mandat bestanden hatten, weiter voll in Kraft geblieben und die UNO weiterhin verpflichtet Artikel 80 aufrechtzuerhalten und es ist ihr untersagt etwas zu verändern.

Als direktes Ergebnis von Artikel 80 kann die UNO diese Rechte an jeglichem Teil von Palästina, wie sie dem jüdischen Volk gegeben wurden, nicht an irgendeine nichtjüdische Einheit wie die „palästinensische Autonomie“ übertragen. Zu den wichtigsten dieser jüdischen Rechte gehören, die in Artikel 6 des Mandats enthaltenen, der das Recht der Juden auf freie Einwanderung in das Land Israel und zur Gründung von Siedlungen darin anerkennt – Rechte, die von Artikel 80 der UNO-Charta voll und ganz geschützt werden.

Es sollte Allgemeinwissen, dass unter dem Mandat ganz Palästina ausschließlich für die Gründung der jüdischen Heimstatt und zukünftigen jüdischen Staat vorgesehen war, so wie es vorher auf der Friedenskonferenz von San Remo entschieden worden war, die im April 1920 stattfand. Oder anders ausgedrückt: Kein Teil Palästinas wurde einer arabischen nationalen Heimstatt oder Staat zugewiesen, da arabische Selbstbestimmung andernorts – in Syrien, dem Irak, Arabien, Ägypten und Nordafrika – reichlich gewährt wurde, was zur Gründung von heute 21 arabischen Staaten führte, auf einer gewaltigen Landmasse vom Persischen Golf bis zum Atlantischen Ozean. Es gibt daher keine Notwendigkeit für einen unabhängigen arabischen Staat in dem konkreten, für die jüdische Selbstbestimmung reservierten ehemaligen Mandat Palästina, insbesondere nicht in Judäa, Samaria und dem Gazastreifen. Einen solchen Staat aus jüdischem Land zu schaffen wäre nach Artikel 80 der UNO-Charta offensichtlich illegal und jenseits der juristischen Befugnis der UNO.

Insofern hatte weder der Völkerbund noch sein Nachfolger, die Vereinten Nationen, jemals souveräne Recht an dem Land, das wir Juden Eretz Israel nennen. Als Nichtsouverän hat die UNO keinerlei Machtbefugnis Territorium einer „palästinensischen Autonomie“ zuzuteilen, wo das zuzuteilende Land dem jüdischen Volk gehört.

Darüber hinaus gibt es in der UNO-Charta keinen Artikel, der dem Sicherheitsrat oder der Vollversammlung oder gar dem Treuhandrat die Macht gibt einen neuen unabhängigen Staat zu schaffen. Hätte die UNO diese Macht, dann würde sie logischerweise auch die umgekehrte Macht haben – eine Staat „abzuschaffen“ oder zu zergliedern – ein Macht, die sie nach der UNO-Charta gewiss nicht hat. Angenommen, diese Macht würde bestehen, hätte die UNO faktisch eine Welt-Gesetzgebungsgewalt, die Staaten sie nach eigenem Willen entstehen lassen oder aufheben könnte – eine Macht, die die aktuelle Weltordnung gefährden würde.

Aus den obigen Gründen ist der von Ileana Ros-Lehtinen in den US-Kongress eingebrachte Gesetzesentwurf definitiv der angemessene Weg, den man gehen sollte. Illegalitäten der UNO müssen eindeutig verurteilt und von einer angemessenen Strafmaßnahme gestoppt werden, genau so wie Ros-Lehtinen es vorgeschlagen hat. Ihr Gesetzesentwurf wäre noch mehr wert, würde er einen direkten Verweis auf Artikel 80 und die Tatsache beinhalte, dass die UNO keine juristische Macht hat einen Staat zu schaffen oder Territorium eines Staates zu diesem Zweck zu vergeben, was über die verschlagenen und hinterlistigen Mittel des Antrag des Antragstellers auf Mitgliedschaft in des Weltgremiums erreicht würde.

 

Übersetzt von Heplev - Foto: UN-Sitz in New York (Foto: von Ian Gratton from Sutton-n-Craven, North Yorkshire, England (United Nations Building  Uploaded by russavia) [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons)

 

Zu juristischen/völkerrechtlichen Aspekten:

 

„Israeli Apartheid?“-Woche bei haOlam.de:


Autor: joerg
Bild Quelle:


Samstag, 10 Oktober 2015

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