Dokument aus der Zeit vor der Staatsgründung machen geltend, dass Israel Anspruch auf Judäa und Samaria hat

Dokument aus der Zeit vor der Staatsgründung machen geltend, dass Israel Anspruch auf Judäa und Samaria hat


107-seitiges Memorandum für die UNO, erstellt von führenden amerikanisch-jüdischen Juristen, betonen vorstaatlichen jüdischen Konsens zu Israels Recht auf Jerusalem und Yescha.

Dokument aus der Zeit vor der Staatsgründung machen geltend, dass Israel Anspruch auf Judäa und Samaria hat

von David Rosenberg, Israel National News

 

Fast siebzig Jahre nach der Gründung des Staas Israel sind die amerikanischen Juden wegen der israelischen Politik in Judäa, Samaria und Jerusalem heftig geteilt – und haben zwiespältige Ansichten sowohl über das, welche Entscheidungen die für Israels Interesse am besten sind wie auch dazu, ob Israel überhaupt ein Recht an großen Landstrichen des historischen jüdischen Heimatlandes hat.

 

Doch war das amerikanische jüdische Establishment in der Frage jüdischer Rechte am Land Israel immer so geteilt?

 

Ein gerade erst gefundenes Memorandum einiger der führenden Persönlichkeiten der amerikanischen jüdischen Gemeinschaft legt nahe, dass das amerikanische Judentum vor der Gründung Israels, anders als heute, Israels Anspruch auf das historische jüdische Heimatland, einschließlich Jerusalems, Judäas und Samarias begrüßte.

 

Das 107 Seiten starke Memorandum mit dem Titel „The Basic Equities oft he Palestine Problem“ wurde von acht prominenten jüdisch-amerikanischen Juristen im September 1947 verfasst und als Reaktion auf den Bericht des Sonderkommission der UNO zu Palästina an die Vereinten Nationen geschickt wurde; dieser schlug eine Teilung des Landes vor, was dem vorgeschlagenen jüdischen Staat einen winzigen Anteils des ihm ursprünglich von der Balfour-Erklärung und in der Folge des Völkerbund-Mandats für Palästina zugeteilten Landes übrig ließ.

 

Jerusalem, Judäa und Samaria sowie ein großer Teil Galiläas wurden im UNSCOP-Plan jenseits der Grenzen des vorgeschlagenen jüdischen Staates belassen.

 

Zu den acht Juristen, die das Memorandum erstellten, gehörten Abe Fortas (später Richter am obersten Gerichtshof), Simon H. Rifkind (US-Bezirksrichter von New York), Jerome N. Frank (ein Richter am US-Appellationsgericht), Stanley H. Fuld (Richte des Appellationsgerichts des Staates New York), Abraham Tulin Mitglied der Anwaltskammer von New York), Milton Handler (Jura-Professor an der Columbia University), Murray L. Gurfein (Mitglied der Anwaltskammer von New York) und Lawrence R. Eno (Mitglied der Anwaltskammer von New York).

 

Das Memorandum an die UNO verriss das Abschneiden von Land, das einer jüdischen nationalen Heimstatt mit dem Völkerbund-Mandat versprochen wurde; es merkte an, dass der UNSCOP-Teilungsplan einem zukünftigen jüdischen Staat „weniger als ein Achtel des ursprünglich dafür vorgesehenen Territoriums überlässt“.

 

In Bewertung des Rechts auf nationale Selbstbestimmung für Juden und Araber stellten das acht Mitglieder zählende Gremium fest, dass die einer jüdischen nationalen Heimstatt garantierten Rechte gegenüber dem im Territorium des ursprünglichen Völkerbund-Mandats nicht durch arabische nationale Rechte eingeschränkt wurde, die mit der Gründung von Staaten oder eigenen Mandaten großzügig angegangen wurden.

„Staatsmänner des Ersten Weltkriegs begriffen schon, dass die legitimen nationalen Bestrebungen der arabischen Völker des ehemaligen türkischen (osmanischen) Reiches in derselben Friedensvereinbarung bereits komplett abgegolten wurden, die mit der Wiedergründung der jüdischen nationalen Heimstatt beschlossen wurden.“

 

„Mehr als eine Million Quadratmeilen des reichsten Gebiets des ehemaligen türkischen Reiches wurden mit dem Vertrag den arabischen Völkern zugewiesen, um sofort unabhängige Staaten zu gründen, was heute in vollem Umfang erreicht worden ist.“

 

Das ursprüngliche Mandat für eine jüdische nationale Heimstatt, erinnerte das Memorandum, schloss das gesamte Gebiet westliche des Jordan sowie das Gebiet ein, das wir heute als Königreich Jordanien kennen.

Während ein zukünftiger jüdischer Staat natürlich eine die Freiheit haben würde Territorium aus demografischen Überlegungen abzugeben, dürfen von der internationalen Gemeinschaft keine weiteren Eingriffe an den Rechten, die der jüdischen nationalen Heimstatt versprochen wurden, auferlegt werden.

Am Wichtigsten ist: Die Gruppe lehnte den Gedanken ab, dass im Mandat Palästina lebende Araber Anspruch auf eine separate Selbstbestimmung innerhalb des einem zukünftigen jüdischen Staat zugewiesenen Landes haben.

 

Exemplare des Originals des Memorandums von 1947 waren in den 1970-er Jahren kaum noch vorhanden und 1977 ließ die Hadassah Women’s Zionist Organization of Ameica das Dokument in Buchform neu veröffentlichen

 

Vierzig Jahre später war aber selbst der Nachdruck von 1977 schwierig zu bekommen, was die Universität Ariel veranlasste das Originaldokument von 1947 in ein Konservierungsprojekt für historische Texte einzubeziehen.

 

Eine von Yossi Goldstein geleitete Forschergruppe der Universität Ariel komplettierte vor kurzem den akribische Scan-Prozess zur Digitalisierung des Memorandums, ein Prozess, der vom brüchigen Zustand des verbliebenen Originalexemplars im Besitz der Universität erschwert wurde.

 

 

Übersetzt von Heplev


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Samstag, 20 Mai 2017