Iran und die Arbeitsgruppe Finanzielle Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche

Iran und die Arbeitsgruppe Finanzielle Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche


Wir haben eine Übersicht zu Iran und der Arbeitsgruppe Finanzielle Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung übersetzt.

 Iran und die Arbeitsgruppe Finanzielle Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche

Die Arbeitsgruppe Finanzielle Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche (Financial Action Task Force – FATF) ist das Gremium, das internationale Standards für die Bekämpfung von Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus aufstellt.

Die iranischen Behörden wissen seit über zehn Jahren um die strategischen Defizite ihrer Maßnahmen in diesem Bereich. Die FATF bezeichnete Iran 2007 zum ersten Mal öffentlich als Bedrohung des internationalen Finanzsystems und setzte das Land 2008 auf die schwarze Liste. Seine Defizite in Bezug auf die Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurden in den späteren öffentlichen Erklärungen der FATF immer wieder hervorgehoben.

Im Juni 2016 sagte Iran zu, seine strategischen Defizite im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anzugehen und beschloss, für die Umsetzung des Aktionsplans der FATF um technische Unterstützung zu ersuchen. Allerdings waren sowohl das politische Engagement Irans als auch die relevanten Schritte, die das Land unternahm, absolut unzureichend. Dennoch sah die FATF im Februar 2018 weiter davon ab, Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Zweimal hat die FATF die iranischen Reformbestrebungen in diesem Jahr als fehlgeschlagen bezeichnet. Bei ihrem Treffen im Juni 2018 gab die FATF öffentliche Erklärungen ab, in denen das Gremium seine Enttäuschung angesichts der mangelnden Fortschritte Irans bei seinem Aktionsplan zum Ausdruck brachte und erneut die strategischen Defizite in Bezug auf die Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hervorhob. Am 19. Oktober legte die FATF dar, welche maßgeblichen Reformen Iran wieder nicht durchgeführt hatte, und äußerte sich enttäuscht darüber, dass der Großteil des iranischen Aktionsplans bisher nicht umgesetzt wurde.

Bisher hat Iran lediglich bescheidene Fortschritte bei der Einführung eines Systems zur Deklarierung von Bargeld, der Einbringung von Entwürfen zur Änderung seiner Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von Gesetzesentwürfen für die Ratifizierung der Palermo-Konvention und des Übereinkommens über Terrorismusfinanzierung gemacht. Keiner dieser Änderungs- oder Gesetzesentwürfe hat bisher Gesetzeskraft erlangt. Die meisten Punkte des iranischen Aktionsplans wurden bisher nicht vollständig umgesetzt, darunter die Kriminalisierung der Terrorismusfinanzierung sowie die Erfassung und Beschlagnahmung terroristischer Vermögenswerte.

Zudem hat Iran die Palermo-Konvention und das Übereinkommen über Terrorismusfinanzierung nicht ratifiziert, die zu den Bedingungen des FATF-Aktionsplans gehören. Die Palermo-Konvention ist das Hauptinstrument zur Bekämpfung von grenzüberschreitender organisierter Kriminalität. Iran ist einer von lediglich neun UN-Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen nicht unterzeichnet haben. Das Übereinkommen über Terrorismusfinanzierung wurde konzipiert, um die Finanzierung von Terrorakten unter Strafe zu stellen. Iran ist einer von nur acht UN-Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen nicht unterzeichnet haben.

Zwar liegen sowohl die Palermo-Konvention als auch das Übereinkommen über Terrorismusfinanzierung dem Wächterrat zur Entscheidung vor, aber es ist unklar, wann oder ob sie vollständig ratifiziert werden und falls ja, ob die von Iran ratifizierten Versionen internationalen Standards gerecht werden.

Trotz der öffentlichen Erklärungen Irans, seine strategischen Defizite im Bereich Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angehen zu wollen, setzen hochrangige iranische Beamte ihre unlauteren Aktivitäten in Europa fort.

Die Vereinigten Staaten halten an ihrem Engagement fest, die von Iran ausgehenden Bedrohungen im Bereich Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anzugehen. Ende 2017 ergriff das US-Finanzministerium beispielsweise Maßnahmen gegen das Netzwerk der Al-Kuds-Einheit der Iranischen Revolutionsgarde, das deutsche Scheinfirmen nutzte, um europäische Lieferbetriebe zu täuschen und heimlich Fälschungsgeräte zu beschaffen, wobei europäische Exportbeschränkungen umgangen wurden. Die Al-Kuds-Einheit der Iranischen Revolutionsgarde wurde 2007 als Unterstützer von Terrorismus eingestuft, weil sie die Taliban und andere Terrororganisationen maßgeblich unterstützte. Die Europäische Union bezeichnete die Organisation 2010 als „Teherans wichtigstes außenpolitisches Instrument für Sondereinsätze und für die Unterstützung von Terroristen und militanten Islamisten im Ausland“.

 

 


Autor: Amerika Dienst
Bild Quelle: Archiv


Mittwoch, 24 Oktober 2018

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