EU-weite Untersuchung: Nur wenige Verstöße bei Online-Angeboten in Deutschland

EU-weite Untersuchung: Nur wenige Verstöße bei Online-Angeboten in Deutschland


Deutschland ist gut aufgestellt beim Verbraucherschutz im Online-Waren-Bereich.

EU-weite Untersuchung: Nur wenige Verstöße bei Online-Angeboten in Deutschland

Deutschland ist gut aufgestellt beim Verbraucherschutz im Online-Waren-Bereich. Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation Network) hat im „Sweep 2018“ Online-Angebote von Kleidung, Schuhwerk, Möbel, Software und Veranstaltungstickets (u.a.) auf ihre Preistransparenz und bestimmte Pflichtinformationen nach EU-Verbraucherschutzrecht überprüft. Das Ergebnis: Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gab es verhältnismäßig wenige Verstöße.

Insgesamt sind 560 Webseiten daraufhin überprüft worden, ob die Informations- und Hinweispflichten der EU-Richtlinien über die Rechte der Verbraucher, über unlautere Geschäftspraktiken und über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bei Online-Angeboten eingehalten werden.

Schwerpunktmäßig wurden Angebote auf die in vielen Fällen verbraucherrechtswidrige Praxis des „Drip Pricing“ untersucht. Als „Drip Pricing“ wird eine Praxis bezeichnet, bei der der endgültige Gesamtpreis erstmals am Ende des Bestellvorgangs angegeben wird und etwaige Zuschläge (z.B. Versandkosten) vorher nicht offen gelegt werden. EU-weit fanden sich in über einem Drittel aller überprüften Fälle undurchsichtige Zusatzkosten oder unklare Preisnachlässe. In einem Drittel war die Belehrung zum Widerrufsrecht ungenügend, und in fast zwei Dritteln fehlten Hinweise auf die Online-Streitschlichtungs-Plattform der EU (nähere Informationen können Sie der Pressemitteilung der Europäischen Kommission entnehmen).

Bislang sind aus dem „Sweep 2018“ keine Fälle bekannt geworden, in denen deutsche Anbieter mit möglichen Verstößen im EU-Ausland auffällig geworden sind. Bei der Überprüfung von Angeboten im Inland sind fünf deutsche Anbieter aufgefallen.

Für Deutschland koordiniert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Teilnahme am EU-weiten Sweep und führt ihn in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) durch. Da die Betreiber der vom BMJV untersuchten Internetseiten ihren Sitz im EU-Ausland haben, wird nun in Zusammenarbeit mit den Partnerbehörden aus anderen EU-Mitgliedstaaten daran gearbeitet, die festgestellten Verstöße abzustellen.


Autor: BMJV
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Mittwoch, 06 März 2019

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