Verfassungsschutz stuft `Flügel´ als rechtsextremistisch ein

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Im Januar 2019 hat das BfV den „Flügel“ zum Verdachtsfall erklärt und damit als Beobachtungsobjekt eingestuft.

Verfassungsschutz stuft `Flügel´ als rechtsextremistisch ein

Die Beobachtung des „Flügel“ hat ergeben, dass sich die im Jahr 2019 festgestellten Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verdichtet haben. Der „Flügel“, mit seinen etwa 7.000 Mitgliedern, wird nunmehr als eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung eingestuft.

Belege für die Entscheidung:

die organisatorische Ausdifferenzierung des „Flügel“ generell

die nochmals gestiegene zentrale Bedeutung der rechtsextremistischen Führungspersonen des „Flügel“, Björn Höcke und Andreas Kalbitz

fortlaufend neue Verstöße von Funktionären und Anhängern des „Flügel“ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und deren Wesensmerkmale der Menschenwürde sowie des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip im Erhebungszeitraum

die verstärkte Vernetzung des „Flügel“ im rechtsextremistischen bzw. neurechten Spektrum

die Verunglimpfung jeder parteiinternen Kritik am „Flügel“ mit dem Kampfbegriff „Feindzeuge“ und dem Vorwurf der Parteispaltung

die Reproduktion und Weiterverbreitung von zentralen Beweismitteln für die Verfassungsfeindlichkeit aus dem Vorgutachten vom Januar 2019

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Bundesamt für Verfassungsschutz stuft AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein

Pressemitteilung vom 12. März 2020

Im Januar 2019 hat das BfV den „Flügel“ zum Verdachtsfall erklärt und damit als Beobachtungsobjekt eingestuft. Die Beobachtung des „Flügel“ hat ergeben, dass sich die im Jahr 2019 festgestellten Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verdichtet haben. Der „Flügel“, mit seinen etwa 7.000 Mitgliedern, wird nunmehr als eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung eingestuft.

Belege für die Entscheidung:

die organisatorische Ausdifferenzierung des „Flügel“ generell

die nochmals gestiegene zentrale Bedeutung der rechtsextremistischen Führungspersonen des „Flügel“, Björn Höcke und Andreas Kalbitz

fortlaufend neue Verstöße von Funktionären und Anhängern des „Flügel“ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und deren Wesensmerkmale der Menschenwürde sowie des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip im Erhebungszeitraum

die verstärkte Vernetzung des „Flügel“ im rechtsextremistischen bzw. neurechten Spektrum

die Verunglimpfung jeder parteiinternen Kritik am „Flügel“ mit dem Kampfbegriff „Feindzeuge“ und dem Vorwurf der Parteispaltung

die Reproduktion und Weiterverbreitung von zentralen Beweismitteln für die Verfassungsfeindlichkeit aus dem Vorgutachten vom Januar 2019

© Bundesamt für Verfassungsschutz

Der Präsident des BfV Thomas Haldenwang erklärt hierzu:

„Die Positionen des ‚Flügel‘ sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die bisherigen verfassungsfeindlichen Anhaltspunkte haben sich verdichtet. Der „Flügel“ ist als rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen. Das BfV hat sich bei der Bewertung streng an seinem gesetzlichen Auftrag orientiert. Als Frühwarnsystem dürfen wir unser Augenmerk nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten legen, sondern müssen auch diejenigen im Blick haben, die verbal zündeln. Geistige Brandstifter schüren gezielt Feindbilder. Rechtsextremismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Rassismus sickern in die alltägliche Wahrnehmung ein – sei es im Internet, im Stadion, auf der Straße oder in der politischen Arena. Aus diesem Nährboden erwachsen allzu oft auch Gewalttaten. Dem treten wir entschieden entgegen und bekämpfen rechtsextremistische Agitation konsequent. Es darf keine Toleranz für Extremisten geben.“

Pressemitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz

 


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Bundesamt für Verfassungsschutz


Donnerstag, 12 März 2020

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