1 Gast-Otto Reincke - 16.10.2022 - 10:23
halte Ihre Hädlein und einige Formeln im Text für rassistisch.
"Israelischer Staatsbürger in der Nähe von PA Stadt ausgeraubt"
Warum? Ist es nicht von der Sache her nicht nur nebensächlich, sondern direkt gegensächlich, was für ein Staatsbürger das Opfer ist? Es lenkt nämlich vom eigentlichen Skandalon ab, der Tatsache, dass ein Mensch ausgeraubt wurde.
Auch die Formel: "Israelisch-arabische Bürger" im Text tut nichts zu Sache. Sie diskriminiert! Warum unterscheidet der Autor zwischen "israelisch-arabischen" und "israelisch-jüdischen" Bürgern - die hier nicht erwähnt werden. Das ist nicht sachdienliche Diskriminierung und hat mit der kriminellen Tatsache Überfall/Raub nichts zu tun. Oder gibt es irgendwo eine Gruppe, die nach den Menschenrechten überfallen und ausgeraubt werden darf?
Das heisst nicht, dass diese zusätzlichen Charakteristiken grundsätzlich verboten sein sollten. Nein! Wenn diese zusätzlichen Charakteristika bei Verbrechen konstitutioneller Bestandteil des Verbrechens sind, sollten sie genannt werden. z.B. "Islamist killt schwulen Italiener", weil viele wissen, dass Schwule zum sharia-ideologischen Beuteschema radikaler Islamisten gehören. Ich möchte auch eine Antwort von Ihnen zu dem Vorwurf. Beim Bedienen von gruppenbezogenen Stereotypen ist immer allergrösste Vorsicht geboten.