6 Ureinwohner - 04.09.2022 - 10:18
Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 01.12.2020
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in einer Entscheidung der Großen Kammer vom 24. November 2020 (C-510/19 – siehe anliegende Pressemitteilung) erneut zur Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften in Europa geäußert. Wenngleich sich die Entscheidung mit Befugnissen der niederländischen Staatsanwaltschaft befasst, hat sie mittelbar auch Auswirkungen auf die Situation in Deutschland. Denn der EuGH hat die Gelegenheit genutzt, festzustellen, dass Staatsanwaltschaften keine „vollstreckende Justizbehörde“ im Rahmen der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls sind, wenn das Gesetz es den Justizministerien erlaubt, sie im Einzelfall anzuweisen.