Gedankenverlorens Territorium: Zugeständnis eines Imam – Tote Westler müssen den Islam nicht annehmen

Gedankenverlorens Territorium:

Zugeständnis eines Imam – Tote Westler müssen den Islam nicht annehmen


Zugeständnis eines Imam – Tote Westler müssen den Islam nicht annehmen

von Isi Leibler, Israel HaYom, 22. September 2015

Allerdings muss in dem besonderen Fall jüdischer Gräber eine umfassende Anstrengung unternommen werden die zu beschädigen, zu verunstalten oder anderweitig mutwillig zu zerstören.

von PreOccupied Territory, 10. September 2015

Kairo, 10. September – Eine führende Autorität in der sunnitisch-muslimischen Welt gab heute eine als Wendepunkt anzusehende Entscheidung aus, in der er bereits verstorbene Nichtmuslime von der Pflicht zum Übertritt in den Islam befreite; damit wurde ein Jahrhunderte gültiges islamisches Hardline-Denken umgestoßen.

Imam Ayam Ighor von der Al-Zombi-Moschee in Kairo, ein bekannter Gelehrter islamischer Rechtslehre, verkündete am (Donnerstag-) Nachmittag eine Fatwa, die besagt, das selbst dann, wenn eine tote Person niemals ordnungsgemäß zum Islam konvertiert wurde, die Gemeinschaft oder Einzelpersonen nicht verpflichtet sind die Lage zu korrigieren. Er sagte, er sei bewegt die Fatwa auszugeben, weil es einen Anstieg an Anfragen dazu gibt, welche Haltung Muslime in ihrer stetig wachsenden demografischen Eroberung einnehmen sollten, da diese Expansion die Begegnung mit den Gräbern vieler tausender Ungläubiger mit sich bringt.

In solchen Fällen, entschied Ighor, ist der Muslim davon befreit die Überreste des Ungläubigen zu stören, da es keine Möglichkeit gibt festzustellen, ob eine verstorbene Person das Einssein Allahs, Seine Vormachtstellung und Mohammed als letzter und authentischer Übermittler Seines Willens tatsächlich angenommen hat. Allerdings muss besonders im Fall jüdischer Gräber ein gründlicher Versuch unternommen werden die zu beschädigen, zu verunstalten oder anderweitig mutwillig zu zerstören.

„Die Befreiung der verstorbenen Ungläubigen von direkter Unterjochung und Unterwerfung mit vorgehaltenem Schwert darf nicht als Billigung dieser Untreue ausgelegt werden“, schrieb Ighor. „Daher ist es dem Diener Allahs geboten das göttliche Missfallen über jeden bekannt zu machen, dass irgendjemand die Frechheit besaß zur Zeit seines Todes kein Muslim zu sein; das hat über die Zerstörung, Verunstaltung oder herabwürdigende Markierung des Ruheplatzes des Ungläubigen zu geschehen.“ Er erkannte an, dass in bestimmten Gebieten der fortgesetzten demografischen Eroberung wie Europa relativ wenige jüdische Gräber verbleiben, die nicht bereits verunstaltet oder zerstört sind.

In solchen Fällen, schreibt Ighor, muss eine kompetente islamische Autorität konsultiert werden, um festzustellen, dass der aktuelle Zerstörungsstatus oder seine Nichtreparierbarkeit der Stätte nichtsdestotrotz im Auge des beiläufigen Betrachters nicht weiter verunstaltet werden könnte. In diesem Fall ist es dem Muslim auferlegt weiteren Vandalismus zu betreiben, um Allahs Macht zu demonstrieren. Wenn jedoch die islamische Autorität entscheidet, dass der Zustand des Grabes für eine solche Demonstration so schlimm ist, dass ein erkennbarer Unterschied nicht mehr festgestellt werden kann, müssen alternative Methoden gefunden werden, um den göttlichen Zorn zum Ausdruck zu bringen, was die Fesselung und Enthauptung von mindestens einem lebneden Ungläubigen einschließt, sich aber nicht darauf beschränkt.

Ighor fügte hinzu, dass eine in Kürze erscheinende Fatwa die Definition der Aktivitäten ansprechen wird, die eine Schande darstellen, die einer verehrten Stätte gegeben wird. Einiges der Verwirrung, schrieb er, stammt aus der Praxis, dass Muslime alle möglichen Arten an Aktivitäten wie Sportspiele, Brüllen, Steine werfen und Brandstiftung auf dem Haram al-Sharif (Tempelberg) in Jerusalem betreiben, aber gegen die bloße Anwesenheit von betenden Juden als „Schändung“ protestieren.

 

Übersetzt von Heplev

 

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Autor: joerg
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Samstag, 26 September 2015

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