Urteil zum Brandanschlag auf Wuppertaler Synagoge: Kritische Praxis

Urteil zum Brandanschlag auf Wuppertaler Synagoge:

Kritische Praxis


Am 18. Januar 2016 fand am Wuppertaler Landgericht die Berufungsverhandlung gegen zwei der drei Attentäter statt, die Ende Juli 2014 einen Brandanschlag auf die Wuppertaler Synagoge verübt hatten. Die Staatsanwaltschaft zog gegen das Amtsgerichtsurteil in die Berufung und forderte Strafen ohne Bewährung.

Kritische Praxis

Zwei der Täter stammen aus dem Gebiet westlich des Jordans und einer aus dem Gazastreifen. Ismael A. (29) lebt als Asylbewerber seit 15 Jahren in Deutschland. Mohamad E. (25) und Jamil A. (19) besitzen eine aufenthaltsrechtliche Duldung. Im Juli 2014 tranken sie nach eigenen Angaben Unmengen Alkohol, um dann gegen vier Uhr früh sechs selbstgebastelte Molotowcocktails auf die Synagoge in Wuppertal zu schleudern. Zwei der Brandstifter konnten weglaufen. Einer wurde jedoch vor Ort festgenommen. Er war gerade dabei, den Feuerwehreinsatz mit seinem Handy zu filmen und die Szenen auf Arabisch zu kommentieren.

 

Das Amtsgericht erklärte damals, der Anschlag auf die Synagoge sei keine antisemitische Tat gewesen, da die Attentäter erklärt hatten, mit dem Anzünden der Synagoge in Wuppertal, die Aufmerksamkeit auf den Konflikt zwischen Israel und Gaza lenken zu wollen. Das Gericht verstand dieses Ansinnen und erklärte, dass es keine Anhaltspunkte für eine antisemitische Tat gäbe!

 

Wenn das die Rechtsextremisten von Hooligans Gegen Salafisten erfahren, haben die Moscheen in Deutschland aber ein ganz großes Problem. Von nun an kann jeder Hooligan Brandanschläge auf Moscheen mit der Begründung verüben, die Politik im Iran gefalle ihm nicht. Anhaltspunkte für eine muslimfeindliche Tat wird das Amtsgericht in Wuppertal jedenfalls nicht feststellen können!

 

Wenn ein Brandanschlag auf eine Synagoge nicht antisemitisch sein soll, sondern als Kritik an Israel durchgeht, dann sind in der selben Logik Brandanschläge auf Asylunterkünfte Kritik an der deutschen Flüchtlingspolitik.

 

Das Landgericht Wuppertal beließ es bei Bewährungsstrafen!

 

Tapfer im Nirgendwo - Foto: Landgericht Wuppertal (Foto: von Nicola (Eigenes Werk) [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons)


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Dienstag, 19 Januar 2016