Anschlag auf Wuppertaler Synagoge: \"Das ist etwas ganz anderes!\"

Anschlag auf Wuppertaler Synagoge:

\"Das ist etwas ganz anderes!\"


Auf die Synagoge in Wuppertal wurde im Sommer 2014 ein Brandanschlag verübt. Die Attentäter des Anschlags wurden nur zu milden Bewährungsstrafen verurteilt. Das niedrige Strafmaß begründete das Amtsgericht Wuppertal mit der Feststellung, es gäbe keine Anhaltspunkte für eine antisemitische Tat. Es hieß, die Attentäter wollten lediglich auf die Situation in Gaza hinweisen!

\"Das ist etwas ganz anderes!\"

von Gerd Buurmann

So ist das! Wenn ein Anschlag auf eine jüdische Einrichtung in Deutschland verübt wird, weil jemandem die Politik Israels nicht gefällt, dann kann das Amtsgericht in Wuppertal keinen Antisemitismus feststellen! Was passiert eigentlich, wenn Hooligans einen Brandanschlag auf eine Moschee mit der Begründung verüben, die Politik im Iran gefalle ihnen nicht. Kann das Amtsgericht Wuppertal dann auch keine Anhaltspunkte für eine muslimfeindliche Tat feststellen?

 

Nach einem Brandanschlag auf eine Asylunterkunft im niedersächsischen Salzhemmendorf wurden im März 2016 zwei Männer zu langen Haftstrafen verurteilt, einer zu acht Jahren, der Andere zu sieben Jahren. Eine 24-jährige Frau, die die beiden Betrunkenen zum Tatort gefahren hatte, wurde zu viereinhalb Jahren verurteilt. Niemand hat erklärt, die drei Menschen wollten lediglich auf die Flüchtlingssituation hinweisen. Es wäre auch ein Skandal

gewesen! Bei dem Anschlag auf die Synagoge in Wuppertal jedoch gilt der alte deutsche Satz:

 

“Das ist etwas ganz anderes!”

 

 

Tapfer im Nirgendwo


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Freitag, 01 April 2016