Wegen Antisemitismus: Flugverbot für Kuwait Airways in Deutschland?

Wegen Antisemitismus:

Flugverbot für Kuwait Airways in Deutschland?


Das Frankfurter Landgericht muss klären, ob eine kuwaitische Fluggesellschaft rechtmäßig handelte, als sie sich weigerte, einen in Deutschland lebenden Israeli an Bord zu lassen. Die Grundlage für diese Weigerung ist ein antisemitisches Gesetz, das seit 1964 in Kuwait gilt. Ein Politiker der Grünen fordert nun den Entzug der Start- und Landerechte für die Airline.

Flugverbot für Kuwait Airways in Deutschland?

Von Alex Feuerherdt

 

Eigentlich wollte der in Berlin lebende Adar M. Ende Juni 2016 nur für ein paar Tage nach Bangkok reisen. Was dann allerdings geschah, beschäftigt seitdem die Gerichte. Denn den Flug von Frankfurt über Kuwait City in die thailändische Hauptstadt, den M. über ein Reiseportal im Internet gebucht hatte, konnte er nicht antreten, weil die Fluggesellschaft Kuwait Airwaysdie Buchung stornierte. Aber nicht etwa, weil die Zahlung ausblieb, der Flug überbucht war oder es technische Probleme mit der Maschine gab. Sondern weil Adar M. israelischer Staatsbürger ist. Und Israelis befördert die staatliche Airline aus dem Emirat nicht. Ohne Ausnahme.

 

M. versuchte daraufhin, am Oberlandesgericht Frankfurt seinen Transport per einstweiliger Verfügung durchzusetzen. Doch das OLG verwies den Fall an das Frankfurter Landgericht, das sich in einer Hauptverhandlung grundsätzlich damit befassen sollte. Die Fluggesellschaft verteidigt ihr Vorgehen mit dem Argument, das kuwaitische Gesetz erlaube nun mal keinerlei Geschäftsbeziehungen mit Israelis, außerdem sei israelischen Staatsbürgern die Einreise in den Golfstaat, wie sie bei einem Zwischenstopp notwendig werde, grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlungen drohten drakonische Strafen.

 

Der Anwalt von Adar M., Nathan Gelbart, hält dem entgegen: „Wir können dieses Gesetz hier nicht berücksichtigen, das ist diskriminierend.“ Hinzu komme, dass das Flugzeug ein öffentliches Verkehrsmittel sei. Wenn Kuwait Airways im Rahmen des Wettbewerbs das Angebot unterbreite, Passagiere von Frankfurt nach Bangkok zu fliegen, dann müsse sich das Unternehmen auch an die internationalen Regeln halten. Außer einem Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot sieht Gelbart auch eine Verletzung des deutschen Luftverkehrsgesetzes, das

Fluggesellschaften dazu verpflichtet, prinzipiell jeden zahlenden Passagier zu befördern. Wenn Kuwait Airways das nicht könne, müsse die Airline „solche Strecken einstellen“.

 

Der Vorsitzende Richter Wolfram Sauer wiederum ist der Ansicht, ein in Kuwait geltendes gesetzliches Verbot jeglicher Geschäftsbeziehungen mit Israelis sei ein echter Grund für die Fluggesellschaft, Bürger des jüdischen Staates als Fluggäste abzulehnen. „Ich muss mich ja auch an deutsche Gesetze halten, wenn ich im Ausland unterwegs bin, sonst bekomme ich zu Hause Ärger“, sagt er. Zudem verböten die Gesetze in Deutschland lediglich „die Diskriminierung wegen Rasse, Religion oder sexueller Ausrichtung“. Von Staatsangehörigkeit „steht da nichts“. Überdies würden Juden gar nicht diskriminiert, Kuwait Airways nehme schließlich auch keine christlichen oder muslimischen Israelis mit.

 

Umfassendes Verbot, drakonische Strafen

 

Sauer will vor einer Entscheidung eine autorisierte deutsche Übersetzung des kuwaitischen Gesetzes sehen, das Geschäfte mit Israelis untersagt. Diese liegt nun vor. Konkret geht es um das „Einheitsgesetz zum Israel-Boykott“ aus dem Jahr 1964, das zwölf Artikel umfasst. Demnach ist es, so steht es in Artikel 1, „jeder natürlichen oder juristischen Person untersagt, selber oder über Dritte Vereinbarungen mit Organisationen oder Personen abzuschließen, die in Israel leben oder die israelische Staatsangehörigkeit besitzen oder im Auftrag oder im Interesse Israels handeln, ungeachtet wo sie leben“. Das betreffe „Handelsverträge, Finanzabwicklungen oder jegliche Art der Zusammenarbeit“. Firmen oder Organisationen außerhalb des jüdischen Staates, „die Interessen, Niederlassungen oder Generalvertretungen in Israel besitzen“, unterlägen „derselben Boykottregelung“.

 

Auch die Einfuhr, der Verkehr und der Handel mit sowie der Besitz von israelischen Waren jeglicher Art sind in Kuwait verboten. Als israelisches Produkt gilt dabei „alles, was in Israel hergestellt wird oder israelische Teile beinhaltet, ungeachtet des Anteils oder ob das Produkt direkt oder indirekt aus Israel eingeführt wurde“. Dem Boykott unterliegen zudem „auch Produkte, die aus Israel reexportiert werden“, sowie „Produkte, die in einem anderen Land für Israel“ oder für israelische „Personen und Organisationen hergestellt werden“. Importeure müssen nachweisen, dass ein Erzeugnis weder aus Israel kommt noch israelische Teile enthält. Auch Transitware, die nach Israel geliefert werden soll, darf nicht nach Kuwait gelangen.

 

Die Missachtung dieser Regelungen, so bestimmt es Artikel 6, wird „mit einer empfindlichen Gefängnisstrafe und harter Gefängnisarbeit zwischen drei und zehn Jahren bestraft“, außerdem kann eine zusätzliche Geldstrafe verhängt werden. Die Ware selbst wird beschlagnahmt. In Artikel 8 ist zudem ein öffentliches Anprangern festgelegt: „Die Verurteilung der Angeklagten im Zusammenhang mit diesem Gesetz wird auf seine Kosten mit großer Schrift für drei Monate auf [der] Frontseite seines Geschäfts, seiner Fabrik oder seines Lagers angebracht.“ Wer diese Aufkleber entfernt, versteckt oder beschädigt, muss mit einer dreimonatigen Gefängnis- oder einer Geldstrafe rechnen. Wer dagegen Verstöße gegen das Boykottgesetz meldet, also denunziert, wird finanziell belohnt.

 

Lupenreiner Antisemitismus

 

All dies erinnert in Form und Inhalt an die antisemitischen Gesetze im nationalsozialistischen Deutschland, auch ohne expliziten Bezug auf „Rasse“ als Kriterium. Israel versteht sich bekanntlich als jüdischer Staat, als solcher wird er von Kuwait boykottiert. Und es ist selbstverständlich kein Zufall, dass der kuwaitische Boykott auch „Organisationen oder Personen“ gilt, die „im Auftrag oder im Interesse Israels handeln, ungeachtet wo sie leben“ – das ist der vielleicht klarste Hinweis darauf, dass es nicht nur um die Staatsangehörigkeit geht, wie Richter Sauer glaubt, sondern dass alle Juden gemeint sind, denn in den Augen der Antisemiten sind sie samt und sonders Agenten des „zionistischen Feindes“.

Aber auch muslimische und christliche Israelis werden vom Boykott nicht ausgenommen, genauso wenig wie Nicht-Israelis, die im Land leben – weil sie es entweder wagen, den Pass des jüdischen Staates zu besitzen, also ihm als Bürger anzugehören, oder sich sogar lediglich in ihm aufhalten. Jeder, den das Emirat auch nur entfernt verdächtigt, in irgendeiner Verbindung mit Israel zu stehen, wird zum Kollaborateur, und wer in Kuwait eine Firma besitzt, die verbotene Geschäftskontakte pflegt, dem wird sogar ein Vierteljahr lang ein Public Shaming zuteil, auf das schon die Nazis gesetzt haben. Kurzum: Es handelt sich um lupenreinen Antisemitismus.

Dass das Gesetz nach wie vor in Kraft und der Grund für die Stornierung der Reise von Adar M. ist, bestätigt die kuwaitische Botschaft in Deutschland in einem Schreiben an das Gericht und die Konfliktparteien explizit. „Da ein Ticket für einen Flug mit Kuwait Airways tatsächlich ein Vertrag zwischen dem Passagier und dem Transportunternehmen ist, fällt jegliches Flugticket in den Rahmen des in Artikel 1 des oben genannten Gesetzes festgelegten Verbots“, heißt es darin. Bei einem Verstoß würden die in Artikel 6 genannten Strafen gegen die Airline verhängt. Zudem wird noch einmal betont, dass es für Israelis „unzulässig und nicht möglich“ sei, nach Kuwait zu fliegen, auch nicht zum Zwecke des Transits.

 

Volker Beck fordert Start- und Landeverbot

Der langjährige grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck fordert, dass Kuwait Airwaysnur die Wahl zwischen zwei Optionen haben dürfe: „Ende der Diskriminierung oder Ende der Geschäfte in Deutschland.“ Vor einer vergleichbaren Wahl stand die Fluggesellschaft bereits Ende 2015 in den USA. Das US-Verkehrsministerium hatte sie aufgefordert, Israelis nicht länger den Ticketkauf zu verweigern. Die Airline reagiert auf diese Auflage, indem sie den Flugbetrieb nach New York und London einstellte – diese Route hatte ein Israeli zuvor vergeblich zu buchen versucht. Im Mai 2016 wies ein Schweizer Gericht Kuwait Airways an, einem Israeli ein Ticket von Genf nach Frankfurt zu verkaufen. Das Unternehmen strich daraufhin alle innereuropäischen Flüge.

Sollte sich die Fluggesellschaft nicht bereit erklären, künftig auch Israelis zu befördern, die mit ihr aus oder nach Deutschland fliegen wollen – und es gibt keinerlei Anzeichen, dass sich an dieser Praxis etwas ändert –, dann schlägt Volker Beck vor, ihr alle Start- und Landerechte auf deutschen Flughäfen zu entziehen. Das fiele in die Zuständigkeit des Bundesverkehrsministeriums, und Minister Alexander Dobrindt hat auch bereits angekündigt, das Vorgehen von Kuwait Airways aus luftverkehrsrechtlicher Sicht überprüfen zu lassen. Das Frankfurter Landgericht wiederum wird sein Urteil zur Frage, ob die Airline sich weigern darf, israelische Staatsbürger an Bord zu lassen, am 16. November bekanntgeben.

 

Wenn es, was mehr als befremdlich wäre, eine Diskriminierung verneinen und die Zulässigkeit dieser antisemitisch begründeten Weigerung feststellen sollte, wäre die Umsetzung von Becks Forderung nach einem Entzug der Start- und Landerechte für Kuwait Airways in Deutschland eine vordringliche Aufgabe. Sollte Richter Sauer sich dagegen an den USA und der Schweiz orientieren, wird die Fluggesellschaft wohl von sich aus ihren Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik einstellen. In keinem Fall darf es eine Fortsetzung der antisemitischen Praxis der Airline in Deutschland geben.

 

 

MENA Watch


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Mittwoch, 15 November 2017