US-Jahresbericht zum Kampf gegen Menschenhandel: Deutschland erfüllt die Mindeststandards

US-Jahresbericht zum Kampf gegen Menschenhandel:

Deutschland erfüllt die Mindeststandards


Am 28. Juni 2018 erschienen die vom Büro zur Überwachung und Bekämpfung von Menschenhandel im US-Außenministerium jährlich herausgegebenen Länderberichte zu Menschenhandel. Den Deutschlandteil haben wir übersetzt.

Deutschland erfüllt die Mindeststandards

Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt die Mindeststandards für die Beseitigung von Menschenhandel. Aufgrund der Fortsetzung der ernsthaften und kontinuierlichen Anstrengungen der Regierung im Berichtszeitraum wird Deutschland erneut in die Kategorie 1 aufgenommen. Die ernsthaften und kontinuierlichen Anstrengungen zeigen sich in der Verschärfung der strafrechtlichen Vorschriften zu Menschenhandel, der Verurteilung von mehr Menschenhändlern und in höheren Haftstrafen für Menschenhändler. Obwohl Deutschland die Mindeststandards erfüllt, untergrub die hohe Anzahl an Bewährungsstrafen in Menschenhandelsfällen die Bestrebungen, Menschenhändler zur Rechenschaft zu ziehen: Nur 30 Prozent der verurteilten Menschenhändler verbüßten 2016 eine Haftstrafe und zahlreiche Menschenhändler wurden lediglich zu Geldstrafen verurteilt. Etwa die Hälfte der identifizierten Opfer erhielt keine fachgerechte Betreuung, und Nichtregierungsorganisationen stellten fest, dass die Betreuung und die Unterbringungsmöglichkeiten für erwachsene Männer und für Kinder unter den Opfern unzureichend waren.

Prostitution ist in Deutschland legal. Zwar wurden die Schutzmaßnahmen für kommerzielle Sexarbeiter durch Gesetze für das Prostitutionsgewerbe vom Staat gestärkt, die Maßnahmen zur Reduzierung der Nachfrage nach kommerziellem Sex waren allerdings begrenzt.

 
EMPFEHLUNGEN FÜR DEUTSCHLAND

Menschenhändler sollten zu Strafen verurteilt werden, die der Schwere der Straftat angemessen sind, sowohl beim Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung als auch der sexuellen Ausbeutung; es sollte mehr fachgerechte Betreuung und Angebote geben, die auf die besonderen Bedürfnisse von Menschenhandelsopfern abstellen – insbesondere für Jugendliche und männliche Opfer; Zahl und Anteil der Opfer, die staatliche Unterstützung erhalten, sollten erhöht werden; die Maßnahmen gegen Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung sollten durch proaktive Erfassung von Opfern und Aufklärungskampagnen über Strafrechtsreformen verstärkt werden; die Kapazitäten von Ermittlern, Staatsanwälten und Gerichten sollten erweitert werden, damit sich der Beginn von Verfahren nicht verzögert; die Zusammenarbeit bei Standards zur Bekämpfung des Menschenhandels sollte in den 16 Bundesländern verstärkt werden; es sollten Aufklärungskampagnen durchgeführt werden, die sich an die Nutznießer von Zwangsarbeit und Kunden des Sexgewerbes richten, um die Nachfrage nach kommerziellem Sex zu reduzieren; es sollte eine Strategie zur vollständigen Durch- und Umsetzung der neuen Gesetzesvorschriften für das Prostitutionsgewerbe entwickelt werden und die Schutzmaßnahmen für kommerzielle Sexarbeiter sollten gestärkt werden; beim staatlichen Beschaffungswesen sollte Menschenhandel in Lieferketten ein Thema sein; und im Rahmen allgemeiner OSZE-Standards und Richtlinien sollten Programme umgesetzt werden, die den Menschenhandel in den Lieferketten beseitigen.
 
STRAFVERFOLGUNG

Die Behörden setzten ihre Anstrengungen bei der Strafverfolgung fort. Paragraph 232 und Paragraph 233 des Strafgesetzbuches stellten den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft unter Strafe. Das Strafmaß reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, was ausreichend streng ist und hinsichtlich des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung dem Strafmaß für andere schwere Straftaten, wie beispielsweise Vergewaltigung, entspricht. Die 2016 verabschiedeten Änderungen traten am 1. Juli 2017 in Kraft, darunter auch Vorschriften, die die Nötigung zur Bettelei oder andere Formen der Nötigung zu strafbarem Verhalten unter Strafe stellen und höhere Strafen auferlegen, wenn die Opfer unter 18 Jahre alt sind. Beim Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung verlangt das Gesetz für eine Strafverfolgung der Täter keinen Nachweis über Zwangsausübung, wenn das Opfer unter 21 Jahre alt ist. Laut Gesetz ist es auch strafbar, wissentlich sexuelle Dienstleistungen von einem Menschenhandelsopfer zu kaufen. Die komplexe Formulierung und der Geltungsbereich von Paragraph 233 StGB führte Berichten zufolge manchmal dazu, dass die Staatsanwälte mutmaßliche Menschenhändler wegen Delikten anklagten, die einfacher nachzuweisen waren als Zwangsausübung bei Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zur Ausbeutung der Arbeitskraft.

2016, das letzte Jahr, für das derzeit umfassende Statistiken vorliegen, erfassten die Behörden 551 Täter, die Menschen sexuell oder wegen ihrer Arbeitskraft ausbeuteten. 2015 wurden 597 Menschenhändler ermittelt. 72 von ihnen wurden von Gerichten verurteilt, verglichen mit 77 Verurteilungen im Jahr 2015. 2016 verurteilten die Gerichte 38 Beklagte zu Freiheitsstrafen von über einem Jahr; 24 davon, die zu weniger als zwei Jahren verurteilt worden waren, erhielten eine Bewährungsstrafe. Die Polizei ermittelte 524 mutmaßliche Täter, die Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung betrieben, ein leichter Rückgang gegenüber 2015, als 573 ermittelt wurden. 28 Prozent der Verdächtigen waren deutsche Staatsangehörige. Die Landes- und Bundesbehörden schlossen 2016 die Vorermittlungen in 365 Fällen von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung ab.

2015 waren es 364 Fälle. Die Zahl der Personen, die in Deutschland wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung strafrechtlich belangt wurde, stieg von 89 im Jahr 2015 auf 90 Personen im Jahr 2016. 2016 verurteilten die Gerichte 60 Personen wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung; 2015 waren es 72 und 2014 79 Personen. In den Statistiken taucht bei Anklagen wegen mehrerer Straftaten nur die Straftat auf, die mit der höchsten Freiheitsstrafe geahndet wird. Daher fanden die Fälle keinen Eingang, in denen der Beklagte wegen Menschenhandels für schuldig befunden, aber wegen einer anderen Straftat zu einer höheren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. So kann die Zahl der Fälle von Menschenhandel in der Statistik niedriger ausfallen. Das Strafgesetzbuch ermöglicht die Aussetzung einer Haftstrafe von unter zwei Jahren zur Bewährung. Im Allgemeinen wird von dieser Regelung bei allen Straftaten Gebrauch gemacht, insbesondere, wenn es sich um Ersttäter handelt. Häufig wurden Menschenhändler nur zu Geldstrafen verurteilt oder ihre Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, was den Abschreckungseffekt minderte, Bemühungen der Polizei und Staatsanwaltschaft untergrub und potenzielle Sicherheitsprobleme verursachte, insbesondere für die Menschenhandelsopfer, die bei den Ermittlungen und Verfahren kooperiert hatten. Von den 60 Verurteilten erhielten 35 Bewährungsstrafen und verbüßten keine Haftstrafe, vier wurden zu Geldstrafen verurteilt und 21 (35 Prozent) erhielten Freiheitsstrafen, was im Vergleich zu 2015 einem leichten Anstieg bei den nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen entspricht. Bei 21 Beklagten, die eine Haftstrafe verbüßten, lagen die Strafen zwischen neun Monaten und fünf Jahren, darunter 12 Beklagte, die zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und fünf Jahren verurteilt wurden. Von den 27 Freiheitsstrafen zwischen einem und zwei Jahren wurden von den Gerichten 24 zur Bewährung ausgesetzt; nur drei wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung Angeklagte verbüßten eine Haftstrafe. Im Vergleich dazu verbüßte eine höhere Prozentzahl der 2016 wegen Vergewaltigung verurteilten Täter eine Haftstrafe (57 Prozent bei Vergewaltigung im Vergleich zu 35 Prozent bei Menschenhandel); sie wurden im Schnitt auch zu höheren Haftstrafen verurteilt. 2017 wurden vier Menschenhändler zu sieben Jahren Haft verurteilt, ein Anstieg im Vergleich zu den 2015 und 2016 verhängten Freiheitsstrafen, die zwischen zwei und fünf Jahren lagen. Einer der Angeklagten, der zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war, war Teil des Falls im Zusammenhang mit dem Bordell „Artemis“ in Berlin, über den intensiv berichtet wurde. Das Verfahren folgte auf Ermittlungen, an denen 900 Strafverfolgungsbeamte beteiligt waren.

2016 ermittelte die Polizei 27 mutmaßliche Täter, die Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung betrieben, verglichen mit 24 in den Jahren 2014 und 2015. Die Zahl der Fälle, in denen die Behörden ermittelten, sank von 2015 bis 2016 von 19 auf 12. Im Jahr 2016 verfolgten die Behörden 19 Täter strafrechtlich wegen Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, verglichen mit 12 im Jahr 2015. 2016 verurteilten die Gerichte 12 Personen wegen Menschenhandels; 2015 waren es fünf und 2014 acht. Drei der Täter wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt, acht zu Geldstrafen und nur einer musste seine Haftstrafe antreten. Zehn der 72 Verurteilungen wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zur Ausbeutung der Arbeitskraft richteten sich gegen Personen zwischen 18 und 21 Jahren. In dieser Altersspanne muss das Gericht die Reife des Täters prüfen und dann entscheiden, ob das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. 2016 nahm die Beschlagnahmung von Vermögenswerten von Angeklagten signifikant zu. Die Behörden beschlagnahmten von mutmaßlichen Menschenhändlern Vermögenswerte in Höhe von 2,5 Millionen Euro, im Vergleich zu 512.000 Euro im Jahr 2015. Die geänderten Gesetzesvorschriften verringerten die Beweispflicht und sahen längere Fristen für die Beschlagnahmung von Vermögenswerten vor.

Zwar wurden Fälle von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung häufig von erfahrenen Staatsanwälten bearbeitet, die die Opfer während der Gerichtsverfahren unterstützten, allerdings wurden die meisten Fälle von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung an Staatsanwaltschaften für Finanz- oder Wirtschafts- oder organisierte Kriminalität übertragen, die über weniger Erfahrung mit Menschenhandel oder opferzentrierter Strafverfolgung verfügten. Nichtregierungsorganisationen zufolge dauerten die Ermittlungsverfahren in Fällen von strafrechtlicher Verfolgung im Durchschnitt nach wie vor zu lange, manchmal sogar Jahre, und der Polizei fehle es oft an Personal, um das Arbeitsaufkommen in einem angemessenen Zeitraum bewältigen zu können. 2018 gründete die Berliner Polizei eine dritte Sondereinheit für Menschenhandel, um diesem Bedarf besser gerecht zu werden. Richter konnten im Allgemeinen nicht zu Schulungen verpflichtet werden, da dies als Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit betrachtet wird. Dennoch nahmen weiterhin viele Staatsanwälte und Richter an der jährlich stattfindenden Schulung der Deutschen Richterakademie zum Thema Bekämpfung von Menschenhandel teil, in der sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern im Kontext grenzüberschreitender Kriminalität behandelt wird. Die Vertreter mehrerer Bundesländer, darunter auch Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen, organisierten darüber hinaus richterliche Schulungen zum Thema Menschenhandel, darunter auch Schulungen mit Schwerpunkt opferzentrierte Herangehensweise. Das BKA veranstaltete Fachseminare zum Thema Menschenhandel für Ermittlungsbeamte. In mehreren Bundesländern nahmen die Polizeischulen das Thema Menschenhandel in ihre Lehrpläne auf. Die Bundes- und Landespolizeibehörden arbeiteten bei den Ermittlungen wegen Menschenhandel mit EUROPOL und ausländischen Regierungen zusammen, insbesondere mit der Regierung Rumäniens, Bulgariens und Nigerias. Den Behörden zufolge gab es keine Ermittlungen gegen und keine Strafverfolgung oder Verurteilung von an Menschenhandel beteiligten Regierungsvertretern.
 
OPFERSCHUTZ

Der Staat setzte sich weiterhin für den Opferschutz ein. 2016, im letzten Jahr, für das umfassende Statistiken vorlagen, erfassten die Behörden 536 Opfer von Menschenhandel, ein Anstieg gegenüber 470 Opfern im Jahr 2015. Diese Gesamtzahl für 2016 schließt 488 Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ein, ein Anstieg verglichen mit 416 Opfern im Jahr 2015. Mehr als zwei Drittel der Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung waren deutsche Staatsangehörige, gefolgt von ungarischen, bosnischen und rumänischen. In der Zahl der Opfer aus Afrika, überwiegend aus Nigeria, war ein Anstieg zu verzeichnen. 60 Prozent der 2016 wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung abgeschlossenen Ermittlungsverfahren wurden von der Polizei eingeleitet, meist aufgrund von Hinweisen Dritter, in den verbleibenden 40 Prozent nahmen die Opfer selbst Kontakt mit den Behörden auf. Die Zahl der von den Behörden ermittelten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft sank von 54 im Jahr 2015 auf 48 im Jahr 2016. Ein Viertel davon entfiel auf den Bausektor. Die Mehrzahl der Opfer (25) stammte aus der Ukraine und wurde nach umfassenden Ermittlungen in fünf Bundesländern erfasst. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) setzte Maßnahmen zur Ermittlung möglicher Opfer unter Asylbewerbern fort und verwies diese an Beratungsstellen. Jede der 50 BAMF-Außenstellen in Deutschland verfügte über wenigstens einen Mitarbeiter zur Erfassung und Unterstützung möglicher Opfer von Menschenhandel.

Im Rahmen der staatlich geförderten Koordinierungsstelle Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK), der auch mit der Koordination und Überwachung der Opferhilfe betraut war, finanzierte der Staat Angebote. Die Regierung beauftragte von NGOs betriebene Beratungsstellen, um sowohl Opfern von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft sowie der sexuellen Ausbeutung Hilfe anzubieten, auch wenn diese Angebote in viele Zentren nur für weibliche Opfer angeboten wurden. In 45 Städten betrieben NGOs Zentren, stellten Unterkünfte bereit oder halfen bei der Suche, boten medizinische und psychologische Versorgung, Rechtsberatung, Hilfe bei der Arbeitssuche und andere Dienstleistungen an. Gewerkschaftsnahe Beratungszentren und Beratungsstellen für Migranten boten in Abstimmung mit NGOs, die im Bereich des Menschenhandels aktiv sind, ein gewisses Maß an Unterstützung für Opfer von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung an. In den Zentren gab es nur in begrenztem Maße umfassende oder langfristige Unterstützung für Kinder und männliche Opfer von Menschenhandel. Einige Beratungsstellen konzentrierten sich mit ihren Angeboten auf männliche Opfer, auch wenn für sie keine gesonderten Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden waren. Im Oktober kam eine Untersuchung der KOK zu dem Schluss, dass es bei allen Opfergruppen Schwierigkeiten bei der angemessenen Unterbringung gab. Die staatliche Finanzierung der KOK stieg von 316.000 Euro im Jahr 2016 auf 343.000 Euro im Jahr 2017. Die eigentlichen Angebote für Opfer von Menschenhandel und Überlebende stammten von den Landesregierungen und privaten Spendern. Daten über die bundesweit verfügbaren Gesamtmittel waren nicht verfügbar. So stellten die bayerische Landesregierung 2016 für die Opferhilfe beispielsweise 563.000 Euro und Nordrhein-Westfalen eine Million Euro für acht Beratungszentren zur Verfügung. Staatlich finanzierte Beratungsstellen oder soziale Einrichtungen für Jugendliche boten zusammengenommen etwa 34 Prozent der ermittelten Opfer Unterstützung, während 55 Prozent der Opfer keine besondere Betreuung erhielten. Über die verbleibenden 11 Prozent der Opfer liegen keine Informationen vor.

Die Behörden räumten Opfern von Menschenhandel ohne Ausweispapiere eine dreimonatige Bedenkzeit für die Entscheidung ein, ob sie vor Gericht aussagen wollen, in einigen Gerichtsbezirken, wie beispielsweise Berlin, wurde die Frist allerdings routinemäßig auf sechs Monate verlängert. Opfer, die sich zu einer Aussage bereit erklärten, erhielten über die Bedenkzeit hinaus, jedoch auf die Dauer des Verfahrens beschränkt, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Allerdings konnte in humanitären Härtefällen oder von Opfern, deren körperliche Unversehrtheit, Leben oder Freiheit in ihren Herkunftsländern gefährdet waren, ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt werden. Unter bestimmten Umständen konnten Familienangehörige eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Innenministerien der Länder erteilten Weisungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen; Nichtregierungsorganisationen bestätigten, dass das System in der Praxis zu funktionieren schien. Nach deutschem Recht haben Opfer außerdem bei allen Aussagen Anspruch auf Begleitung durch einen Dolmetscher und einen Vertreter einer Beratungsstelle. Von einer strafrechtlichen Verfolgung der Opfer von Menschenhandel kann laut Gesetz abgesehen werden, wenn es sich um kleinere Straftaten handelt, die sie im direkten Zusammenhang mit dem Menschenhandel begangen haben. Unter bestimmten Umständen ermöglicht das deutsche Recht den Opfern, in Prozessen als Nebenkläger aufzutreten, kostenlos Rechtshilfe zu beantragen und zivilrechtliche Rechtsmittel einzulegen. Allerdings war es für Opfer von Menschenhandel in der Praxis häufig schwierig, eine Entschädigung zu erhalten. Im Rahmen der 2017 überarbeiteten Gesetzesvorschriften kann ein Gericht im Rahmen eines Strafverfahrens ohne separate zivilrechtliche Klage Entschädigungs- und Schadensersatzleistungen zusprechen.
 
PRÄVENTION

Es gab weiterhin staatliche Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenhandel. In Deutschland gab es keinen offiziellen nationalen Aktionsplan wie von GRETA empfohlen. Allerdings gab es auf Ebene der Bundesländer drei Arbeitsgruppen (Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, Ausbeutung von und Menschenhandel mit Kindern), die im Berichtsjahr mehrmals zusammenkamen und Informationen über bewährte Verfahrensweisen verbreiteten, Beiträge zu den Bestrebungen der Regierung leisteten und diese bewerteten sowie im Kampf gegen Menschenhandel auf Ebene der Bundesländer sowie der Kommunen mit Koordinierungsstellen zusammenarbeiteten. Verantwortliche stellten fest, dass Strategien zur Bekämpfung von Menschenhandel auf Ebene der Bundesländer entwickelt und dann zwischen den Bundesländern koordiniert würden. In Zusammenarbeit mit NGOs beteiligte sich die Regierung an der Finanzierung und Umsetzung verschiedener Aufklärungskampagnen, darunter auch Medien- und Filmproduktionen, Plakatwettbewerbe und Ausstellungen sowie Broschüren zur Aufdeckung von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. In Zusammenarbeit mit einer NGO klärte die Regierung weiterhin Hausangestellte bei Informationsveranstaltungen über ihre Rechte auf. Darüber hinaus führten die Behörden jährlich persönliche Gespräche mit bei Botschaftsmitarbeitern in Berlin tätigen Hausangestellten. Die Arbeitgeber waren bei diesen Gesprächen nicht anwesend. Die Behörden finanzierten weiterhin eine Telefonhotline in 17 Sprachen für Frauen, die Opfer von Gewalt wurden. Dort gingen 2016 mehr als 100 Anrufe potenzieller Opfer von Menschenhandel ein. Das überarbeitete Gesetz erfordert die Registrierung von Personen, die im legalen kommerziellen Sexgewerbe tätig sind sowie die Überprüfungen der Mitarbeiter in Bordellen. Die Bundesregierung unternahm jedoch keine maßgeblichen Schritte zur Verringerung der Nachfrage nach kommerziellem Sex und Zwangsarbeit. Der Staat unterstützte bilaterale und EU-weite Programme zur Bekämpfung des Menschenhandels in den Ursprungsländern, insbesondere in Nigeria und Burkina Faso. Die Ministerien für Arbeit, Wirtschaft und Entwicklungshilfe arbeiteten zusammen an der Umsetzung der OSZE-Richtlinien zum Thema Menschenhandel in Lieferketten. Die Bundesregierung bot ihren Diplomaten keine Schulungen zum Thema Bekämpfung von Menschenhandel an, aber Soldaten, die zu internationalen Friedensmissionen entsandt wurden, wurden zu diesem Thema geschult.
 
OPFERPROFILE

Wie bereits in den vergangenen fünf Jahren berichtet wurde, ist Deutschland Ursprungs-, Transit- und Zielland für Frauen, Kinder und Männer, die Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung sowie zur Ausbeutung der Arbeitskraft werden. Die Mehrzahl der Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung in Deutschland sind EU-Bürger, überwiegend bulgarische, rumänische und deutsche Staatsangehörige; allerdings gibt es auch Opfer aus anderen Teilen der Welt, insbesondere aus China, Nigeria und anderen Teilen Afrikas. Opfer von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung stammen mehrheitlich aus europäischen Ländern wie der Ukraine, Bulgarien, Polen und Rumänien, aber auch aus Afghanistan, Pakistan und Vietnam. Menschenhändler beuten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft auf Baustellen, in Hotels, in der Fleischverarbeitung, als Saisonkräfte, in Restaurants und als Beschäftigte in Privathaushalten aus. Roma und allein reisende Minderjährige aus dem Ausland waren besonders gefährdet, Opfer von Menschenhandel zu werden, und wurden unter anderem zum Betteln und zu kriminellen Handlungen genötigt. Der große Zustrom von Migranten während der Flüchtlingskrise 2015 und 2016 und der anhaltende Strom illegaler Einwanderer aus der Mittelmeerregion Richtung Norden stellen für die staatlichen Ressourcen auf allen Ebenen sowie für die Behörden, die für die Bekämpfung des Menschenhandels verantwortlich sind, weiterhin eine wesentliche Belastung dar. Mehrere ausländische Regierungen berichteten außerdem über deutsche Sextouristen.

 

 

Übersetzt vom Amerika-Dienst der US-Botschaft / Foto: Rotlichtviertel in Frankfurt/Main (Foto: By Arne Hückelheim [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0) or GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html)], via Wikimedia Commons)


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Sonntag, 01 Juli 2018