UN Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration: Eine Bedrohung für Innovation und Nachhaltigkeit

UN Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration:

Eine Bedrohung für Innovation und Nachhaltigkeit


Zahlreiche demokratische Staaten, wie die USA, Australien, Ungarn oder Österreich werden den Global Compact nicht am 11./10.12 in Marrakesch unterzeichnen.

Eine Bedrohung für Innovation und Nachhaltigkeit

Von Dr. Naftali Neugebauer

Die Einwände hat beispielhaft Österreich ausgeführt. Die politische Agenda hüben wie drüben ist klar und konzentriert sich in der Frage von Souveränität einerseits, andererseits Gestaltungsprinzipien einer Gesellschaft, denn der UN Pakt kann als die de facto Einführung einer tiefen staatlich gelenkten, dirigierten Gesellschaft gelesen werden, die nur mehr wenig Raum für die Freiheit des Einzelnen lässt; auch wenn gegenteiliges beteuert wird. Es ist absehbar, dass weitere Staaten diesen globalen Pakt nicht unterzeichnen werden.

Hauptargumente in je verschiedener Schwerpunktsetzung sind, dass dieser Pakt die nationale Souveränität einschränke, Migration keine völkerrechtliche Kategorie sei, Migration und Flucht vermischt werden, und der Pakt rechtlich verbindlich werde einerseits durch Gewohnheitsrecht, andererseits durch die explizite Formulierung, dass sich die unterzeichnenden Staaten verpflichten, diesen Pakt in das jeweilige nationale Recht überzuführen , so beispielsweise Pkt 15a oder Pkt 16 “Unser Kooperationsrahmen” oder wie zu jedem der 23 Ziele einleitend festgestellt wird: “Wir verpflichten uns….“. Dazu muss man anmerken: Ein Staat kann sich nur durch Gesetze verpflichten. Kurz: Alle 23 Ziele sind jeweils mit Verpflichtungen verbunden, diese umzusetzen auch über die Anpassung der nationalen Gesetzgebung z.B. Art. 15 a. Artikel 40 bis 47 , die die Umsetzung des Pakts regeln.*

Wenig bis kein Augenmerk wird gelegt, ob dieser Pakt der Nachhaltigkeit, der Innovation, dem Investment dienlich ist und nicht fundamental den Menschenrechten widerspricht, hier gemeint die Pressefreiheit. Von daher will ich all die oben angerissenen Einwände nicht ansprechen und mich nur auf nämlich genannte konzentrieren. Der Pakt setzt dies umständehalber einfach voraus, dass er, dieser Pakt, der Nachhaltigkeit und Innovation diene. Dies muss bestritten werden und ist mal nicht mehr als eine Behauptung und ein Wunsch.

Dazu einige Passagen: Unter dem Kapitel der gemeinsamen Vision liest sich: “Wir müssen außerdem allen unseren Bürgerinnen und Bürgern objektive, faktengestützte und klare Informationen über die Vorteile und Herausforderungen der Migration vermitteln, um irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen auszuräumen.” Unter Punkt 17 der Kooperationsmaßnahmen liest man: ” … Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration“,

Diese Passage kann als card blanche für Öffentlich-Rechtlichen Medien (ÖRM) und massiven Marktverzerrungen im Bereich Medien und Kommunikation bis hin Rechtfertigung von Zensurmaßnahmen und Eingriffe ins Web gelesen werden. ÖRM werden so tendenziell auch die Rolle eines Wahrheitsminusteriums zugesprochen, denn ihre Berichterstattung wird dann wohl als Leitlinie dienen, was “rechtführende” und “irreführende” Narrative seien.

Es geht also um eine bewertende, interessen- und ergebnisgeleitete Darstellung von Fakten, um das “nicht-irreführende” Narrativ gegen das “irreführende” Narrativ zum Durchbruch zu verhelfen. Dies ist die Empfehlung und Vision einer obrigkeitsstaatlichen Informationslenkung, wie man sie aus allen Diktaturen kennt und ohne Zweifel eine massive Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit darstellt. Wenig wunder, dass eine solche Formulierung Eingang fand, sind doch Diktaturen und Regime mittlerweile in der UNO die Mehrheit, was schwerwiegende legitimatorische Fragen für diese Organisation aufwirft.

Es ist klar, dass aus so einem Anspruch heraus beispielsweise eine übliche “Chancen und Risken Bewertung” von Maßnahmen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Innovation und Investment nicht mehr möglich ist, wenn sie Fragen der Migration berühren, was man als stets gegeben erachten oder konstruieren kann. Es ist dies eine verherrende Diskursverengung zur Bewertung von und Berichterstattung über Innovation und Nachhaltigkeit wie Investmentstrategien. Migration kann so schnell ein blinder Fleck jeder Berichtes werden, indem man ihn am besten auslässt.

Unter Ziel 17 Pkt.33c liest man, dass Medien, die irreführend, also z.B. intolerant und diskriminierend berichten, die Finanzierung entzogen werden soll. Eine hochproblematische Formulierung, die Tür und Tor für jegliche Mediendrangsalierung öffnet, denn bekanntlich ist der Vorwurf der Intoleranz, der Fremdfeindlichkeit oder der Diskriminierung rasch erhoben und sehr unpräzise in seiner Definition. Ich kenne kein relevantes Medium, das sich ausdrücklich zur systematischen “Intoleranz, Fremdenfeindlicheit und Diskriminierung” bekennt. Es ist von daher immer ein von außen herangetragener Vorwurf bis hin Kritik, der bewiesen sein will. Und für fast jedes Medium lassen sich Beispiele für “Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung” anführen. Schließlch ist es beredt, dass in der Aufzählung der abzulehnenden Haltungen “Antisemitismus” fehlt, wo tatsächlich eine operative und belastbare Definition vorliegt. Aber dies ist wohl der grundsätzlichen israelfeindlichen Grundhaltung der UN geschuldet.

Hier kann es rasch zum Mißbrauch kommen. Man stellt sich ein sehr klares finanzielles und materielles Belohnungs- und Bestrafungssystem vor. Die nicht-irreführende Medien bekommen Geld, die irreführenden Medien keines, was in Widerspruch zur postulierten Achtung der Medienfreiheit steht. Bemerkenswert ist, dass noch nie derart dreist und offen von einer internationalen Organisation die Einschränkung der Presse- und Medienfreiheit gefordert worden ist:”…unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern.”

Presse- und Meinungsfreiheit und der angst- wie repressionsfreie Austausch von Ideen, Meinungen, Gedanken und Fakten – und ja, es können so auch Fakten sein, die dem gewünschtem Narrativ widersprechen und somit rasch als “fremdenfeindlich” oder “intolerant” denunziert werden können  – sind die entscheidende Grundlage für jegliche Innovation, Nachhaltigkeit und Investment. Der Pakt legt eine bleierne Schwere über die Welt.  Der Pakt enthält ohne Zweifel viele gute und wertvolle Ansätze, die man aber unter dem Vorzeichen einer freien Gesellschaft, die nach Innovation und Nachhaltigkeit strebt, neu formulieren sollte. In vorliegender Form ist der Pakt eine massive Bedrohung für Innovation und Nachhaltigkeit aufgrund seiner Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit. Im Zweifel für die Meinungsfreiheit; auch wenn sie “irreführend” ist.

* Eine Frage muss man sich schon auch stellen, wieso soll eigentlich ein Pakt unterschrieben werden, wenn er angeblich nicht verbindlich sei? Eine Vereinbarung zu unterschreiben, die nicht verbindlich ist? Wo ist da der Sinn.

 

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Autor: Dr. Naftali Neugebau
Bild Quelle: Archiv


Freitag, 02 November 2018

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