1 Johannes Schmidt - 17.12.2018 - 09:30
Sicherlich ist dieser Artikel vollkommen richtig. Die Praktiken, die bei Jungen und jene, die bei Mädchen durchgeführt werden und die unrichtigerweise beide unter dem Namen "Beschneidung" bekannt sind, unterscheiden sich deutlich voneinander. Die Tatsache, dass die Entfernung der Vorhaut bei männlichen Kindern weit weniger Schäden und Schmerzen verursacht, sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Beschneidung aus religiösen Gründen vom Recht auf Religionsfreiheit geschützt ist, ebenso wie der freiwillige Verzicht darauf. Da er nicht rückgängig gemacht werden kann, stellt dieser Eingriff ohne die informierte und mündige Einwilligung des Kindes einen Verstoß gegen dessen Religionsfreiheit dar, wenn er vor dem 14. Geburtstag erfolgt, weshalb jeder Mensch, der selbst Wert auf sein Recht auf freie Religionsausübung Wert legt, auf die Beschneidung seines noch nicht religionsmündigen Kindes verzichten sollte. Andernfalls riskiert man, von seinem Sohn für den Rest seines Lebens zu Recht moralisch verurteilt zu werden.