Länderberichte zu Menschenhandel 2019 - Bundesrepublik Deutschland

Länderberichte zu Menschenhandel 2019 - Bundesrepublik Deutschland


Am 20. Juni 2019 erschienen die vom Büro zur Überwachung und Bekämpfung von Menschenhandel im US-Außenministerium jährlich herausgegebenen Länderberichte zu Menschenhandel. Den Deutschlandteil haben wir übersetzt.

 Länderberichte zu Menschenhandel 2019 - Bundesrepublik Deutschland

Deutschland (Kategorie 2)

Die Bundesregierung erfüllt die Mindeststandards für die Beseitigung von Menschenhandel nicht vollständig, unternimmt aber maßgebliche Anstrengungen, dies zu erreichen. Die Bundesregierung unternahm im Berichtsjahr wesentliche Schritte, um die Mindeststandards zu erfüllen, indem sie mehr Opfer von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung identifizierte, umfassende Ermittlungen gegen Schleuserringe, die Menschen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung verschleppen, in die Wege leitete und mehr Gelder für den Opferschutz und die Unterstützung der Opfer bereitstellte. Die hohe Anzahl an Bewährungsstrafen in Menschenhandelsfällen unterlief die Bestrebungen, Menschenhändler zur Rechenschaft zu ziehen: Nur 36 Prozent der wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung verurteilten Straftäter verbüßten 2017 eine Haftstrafe, und alle drei wegen Menschenhandels zur Ausbeutung der Arbeitskraft verurteilten Straftäter wurden lediglich zu Geldstrafen verurteilt. Dies verfehlte die Mindestanforderung, die im Allgemeinen eine Inhaftierung der verurteilten Menschenhändler vorsieht. Auch die Strafverfolgungszahlen zeigen seit 2009 insgesamt einen Rückgang der Verurteilungen wegen Menschenhandels. Aus diesen Gründen wurde Deutschland in die Kategorie 2 herabgestuft.

VORRANGIGE EMPFEHLUNGEN:

Rigorose Ermittlungen und strafrechtliche Verfolgung in Fällen von mutmaßlichem Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und der sexuellen Ausbeutung und Verurteilung von Menschenhändlern zu Strafen, die der Schwere der Straftat entsprechen. • Erhebung und Veröffentlichung von Daten, die separat aufzeigen, wie viele Angeklagte wegen Straftaten im Bereich des Menschenhandels und zugleich wegen einer weiteren schweren Straftat verurteilt wurden • Die fachgerechte Betreuung, Dienstleistungen und Unterbringungsmöglichkeiten für jugendliche und männliche Opfer sollten ausgeweitet werden. • Für Richter, die über Fälle von Menschenhandel entscheiden, sollte es mehr Möglichkeiten geben, sich sowohl durch gezielte Schulungen zum Thema Menschenhandel als auch in ähnlichen Modulen im Rahmen allgemeinerer Weiterbildungsprogramme fortzubilden. • Über alle Bundesländer hinweg sollte es ein nationales Leitsystem für Opfer geben. • Die Kapazitäten von Ermittlern, Staatsanwälten und Gerichten mit fachlicher Expertise im Bereich Menschenhandel sollten erweitert werden, um Verzögerungen des Verfahrensbeginns so gering wie möglich zu halten. • Es sollte ein nationaler Berichterstatter ernannt werden, der die Anstrengungen der Regierung im Bereich Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zur Ausbeutung der Arbeitskraft unabhängig überprüft.

STRAFVERFOLGUNG

Die Behörden reduzierten ihre Anstrengungen bei der Strafverfolgung. Paragraph 232 und 233 des Strafgesetzbuches stellten den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft unter Strafe. Das Strafmaß reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, was ausreichend streng ist und hinsichtlich des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung dem Strafmaß für andere schwere Straftaten, wie beispielsweise Vergewaltigung, entspricht. Das Gesetz verlangte für eine Strafverfolgung mutmaßlicher Täter, die Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung betreiben, keinen Nachweis über Zwangsausübung, wenn das Opfer unter 21 Jahre alt war. Die komplexe Formulierung und der Geltungsbereich von Paragraph 233 StGB führte Berichten zufolge manchmal dazu, dass die Staatsanwälte mutmaßliche Menschenhändler wegen Delikten anklagten, die einfacher nachzuweisen waren als Zwangsausübung bei Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zur Ausbeutung der Arbeitskraft. Im föderalen System Deutschlands lag die Zuständigkeit für Strafverfahren bei den Gerichten der Bundesländer.

2017, im letzten Jahr, für das umfassende Statistiken vorlagen, führten die Behörden der Bundesländer in 338 Fällen von Menschenhandel Vorermittlungen durch (2016 waren es 375). Davon waren 327 Fälle von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung (2016 waren es 363) und elf Fälle von Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft (2016: 12.). Bei 157 Ermittlungen (48 Prozent) wurde zugleich wegen weiterer schwerer Straftaten ermittelt, darunter Vergewaltigung, Körperverletzung und Entführung. Bei 40 Prozent der Ermittlungen waren die Opfer minderjährig. Im Verlauf der Ermittlungen identifizierte die Polizei 550 mutmaßliche Menschenhändler (523 im Bereich des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung und 27 im Bereich des Menschenhandels zur Ausbeutung der Arbeitskraft). 2016 wurden 551 mutmaßliche Menschenhändler identifiziert. 25 Prozent der Verdächtigen waren Deutsche, gefolgt von Bulgaren (22 Prozent) und Rumänen (18 Prozent). Die Anzahl der nigerianischen Verdächtigen (acht Prozent) hat sich seit 2016 verdreifacht. In einem bedeutenden Fall im April 2018 führten 1.500 Ermittler an 62 Einsatzorten in zwölf Bundesländern unter anderem in Bordellen und Privatwohnungen eine abgestimmte Großrazzia durch. Es war der größte Einsatz dieser Art, den die Bundespolizei bisher durchgeführt hat. Die Durchsuchungen führten zur Verhaftung von sieben Verdächtigten, die mutmaßlich für Menschenhandel mit Frauen und Transgenderpersonen aus Thailand verantwortlich waren.

Die Zahl der Strafverfahren und Verurteilungen aufgrund von Menschenhandel ging in Deutschland in den letzten Jahren weiter stark zurück. 2017 wurden in Deutschland 76 Personen wegen Menschenhandels angeklagt, 71 von ihnen wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und fünf wegen Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. Die Zahl der Anklagen ging von 90 im Jahr 2016 und 89 im Jahr 2015 weiter zurück und fiel auf den niedrigsten Wert der letzten zehn Jahre. 50 Angeklagte wurden von den Gerichten verurteilt (2016 waren es noch 72 und 2015 77). 47 von ihnen wurden wegen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung verurteilt, drei wegen Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. Damit setzt sich seit 2007 ein stetiger und wesentlicher Rückgang bei den jährlichen Verurteilungen fort. In diesem Zeitraum schwankte die Zahl der jährlichen Verurteilungen wegen Menschenhandel zwischen 88 im Jahr 2014 und 123 im Jahr 2007 und lag durchschnittlich bei 116 pro Jahr. Häufig konnten verurteilte Menschenhändler einer Inhaftierung entgehen. Ihre Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt oder sie mussten eine Geldbuße zahlen. Für die meisten Straftaten und auch für Verurteilungen wegen Menschenhandels setzten deutsche Richter in der Praxis Gefängnisstrafen von unter zwei Jahren meist zur Bewährung aus, insbesondere bei Ersttätern. Dies minderte den Abschreckungseffekt, untergrub Bemühungen der Polizei und Staatsanwaltschaft und verursachte potenzielle Sicherheitsprobleme, insbesondere für die Opfer, die bei den Ermittlungen und Verfahren kooperiert hatten. Von den 50 Verurteilungen im Jahr 2017 wurden 26 zur Bewährung ausgesetzt, sodass die Angeklagten keine Haftstrafe verbüßten. Sieben wegen Menschenhandels verurteilte Täter wurden lediglich zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. 18 (36 Prozent) erhielten Freiheitsstrafen, die sie auch antraten. Das stellt einen leichten Anstieg im Vergleich zu 2016 dar (35 Prozent). Das Strafmaß der zu Freiheitsstrafen verurteilten 18 Angeklagten reichte von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Dabei erhielten zwölf von ihnen zwischen zwei und fünf Jahre, ein Angeklagter erhielt zwischen fünf und zehn Jahre und fünf Angeklagte weniger als zwei Jahre. Im Vergleich dazu verbüßte eine höhere Prozentzahl der 2017 wegen Vergewaltigung verurteilten Täter eine Haftstrafe (55 Prozent); sie wurden im Schnitt auch zu höheren Haftstrafen verurteilt. Wenn ein Gericht einen Angeklagten wegen mehrerer Straftaten verurteilte, wurde dieser Fall statistisch unter der Straftat erfasst, für die das Gericht die längste Haftstrafe anordnete. Daher erschienen Fälle, in denen ein Gericht einen Angeklagten zwar wegen Menschenhandels verurteilte, dieser aber zugleich eine höhere Strafe für eine andere Straftat erhielt, die das Gericht eventuell als schwereres Verbrechen erachtete, nicht in der offiziellen Statistik. Dies verringerte vermutlich sowohl die Zahl der Verurteilungen wegen Menschenhandels also auch die durchschnittliche Länge der Haftstrafe.

Die Polizei ermittelte 2017 in 12 Fällen von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, verglichen mit 19 im Jahr 2016. In diesen Fällen wurden ebenso wie im Jahr 2016 27 Verdächtige ausfindig gemacht. Die Behörden klagten fünf mutmaßliche Täter wegen Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung an, wesentlich weniger als 2016 und 2015, als es in 19 und 12 Fällen zur Anklage kam. Die Gerichte verurteilten drei Angeklagte wegen Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung. (2016 waren es 12 und 2015 fünf Personen.) Alle drei waren jünger als 21 Jahre und wurden zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Landesbehörden berichteten über einige Fälle, in denen Menschenhändler 2018 zu maßgeblichen Strafen verurteilt wurden. Ein Gericht in Berlin verurteilte im November 2018 drei Angeklagte zu im Durchschnitt jeweils fast acht Jahren Freiheitsstrafe wegen Menschenraubs und -handels mit mehreren Mädchen aus Berlin zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Im Dezember 2018 verurteilte ein Landgericht einen deutschen Angeklagten zu neun Jahren Haft wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung unter Beteiligung einer minderjährigen Person und wegen weiterer strafbarer Handlungen – eine der bisher längsten Freiheitsstrafen. Im November 2018 wurden drei Nigerianerinnen vom Landgericht Hessen wegen der Rekrutierung von nigerianischen Frauen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu von zwei Jahren und zwei Monaten bis zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft stellte bei Gericht einen Antrag auf eine längere Freiheitsstrafe.

Während Verfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung regelmäßig von Staatsanwälten geleitet wurden, die Erfahrung damit hatten, Opfer im Verlauf des Prozesses zu unterstützen, wurden Verfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft jedoch häufiger den Abteilungen für Finanz-, Wirtschafts- oder organisierte Kriminalität zugewiesen. Um dieses Missverhältnis bei der Sachkompetenz auszugleichen, führte eine staatlich finanzierte Nichtregierungsorganisation im November 2018 einen bundesweiten Workshop zu Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft für Staatsanwälte durch. Die staatliche Servicestelle für Einrichtungen und Fachkräfte, die mit Menschenhandelsfällen zu tun haben, bot ebenfalls Schulungen zu Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung für Staatsanwälte an. Nichtregierungsorganisationen stellten fest, dass durchschnittliche Ermittlungs- und Strafverfahren in Menschenhandelsfällen, wie bei anderen Straftaten auch, weiterhin zu lange dauerten, manchmal sogar Jahre, und dass die Polizei in vielen Bezirken nicht über ausreichend Personal verfügte, um den Arbeitsanfall zügig zu bewältigen. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, wurden im Januar 2019 220 Millionen Euro bewilligt, um für alle Strafverfahren mehr Mitarbeiter in Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei einzustellen. 2018 bildete die Berliner Polizei eine dritte Sondereinheit für Menschenhandel.

Die Teilnahme an Schulungen zwar nicht obligatorisch, aber viele Richter nahmen freiwillig an unterschiedlichen Fortbildungen teil. Die meisten verfügten zwar nicht über eine fachspezifische Ausbildung im Bereich Menschenhandel, jedoch besuchten viele Richter und Staatsanwälte die jährlich stattfindende Schulung der Deutschen Richterakademie zu grenzübergreifendem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Die Vertreter mehrerer Bundesländer, darunter auch Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen, organisierten darüber hinaus Schulungen für Richter zum Thema Menschenhandel, unter anderem auch solche mit dem Schwerpunkt einer opferzentrierten Herangehensweise. Das Bundeskriminalamt (BKA) veranstaltete Fachseminare zum Thema Menschenhandel für Ermittlungsbeamte. In mehreren Bundesländern stand das Thema Menschenhandel weiterhin auf den Lehrplänen der Polizeischulen. Das BKA unterhielt ein Informationsportal für die Bundes- und Landespolizei, das über aktuelle Entwicklungen, Richtlinien und Ermittlungsinstrumente zur Bekämpfung von Menschenhandel informierte. Die Bundes- und Landespolizeien arbeiteten bei der Durchführung von Schulungen und den Ermittlungen in Fällen von Menschenhandel mit EUROPOL und anderen Staaten, insbesondere Rumänien, Bulgarien und Nigeria, zusammen. 2017 wurden 41 in Deutschland wegen Menschenhandelsdelikten eingehende Auslieferungsersuchen bearbeitet und sieben Auslieferungsanträge wurden von Deutschland gestellt.

OPFERSCHUTZ

Der Staat setzte sich verstärkt für den Opferschutz ein. 2017, im letzten Jahr, für das umfassende Statistiken vorlagen, erfassten die für den Opferschutz zuständigen Landesbehörden 669 Opfer von Menschenhandel, mehr als im Jahr 2016, in dem es 536 waren. 489 von ihnen waren Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (2016: 488), 180 Opfer von Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft (2016: 48). Knapp die Hälfte (46 Prozent) aller Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung waren jünger als 21 Jahre, ebenso wie die Mehrheit der deutschen Opfer. Insbesondere im Baugewerbe wurden erheblich mehr Opfer erfasst (116 Opfer im Jahr 2017 im Gegensatz zu 12 Opfern im Jahr 2016), wobei die meisten Opfer aus Nordmazedonien (52) und Lettland (39) stammten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermittelte mehr potenzielle Opfer unter Asylbewerbern als in vergangenen Jahren und verwies diese an Beratungsstellen. Jede der 50 BAMF-Außenstellen in Deutschland verfügte über wenigstens einen Mitarbeiter zur Identifizierung und Unterstützung möglicher Opfer von Menschenhandel.

Über den Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK), die halbstaatliche Organisation, die auch mit der Koordinierung und Überwachung der Opferhilfe in ganz Deutschland betraut war, finanzierte der Staat Angebote. Von Nichtregierungsorganisationen geleitete Beratungsstellen, die vom Staat finanziert wurden, wandten sich sowohl an Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft als auch der sexuellen Ausbeutung, allerdings beschränkten sich viele Beratungsstellen auf die Betreuung von weiblichen Opfern. Diese von NGOs geleiteten Beratungsstellen waren in 45 Städten tätig; sie stellten Unterkünfte bereit und boten medizinische und psychologische Versorgung, Rechtsberatung, Hilfe bei der Arbeitssuche und andere Dienstleistungen an. Gewerkschaftsnahe Beratungszentren und Beratungsstellen für Migranten boten auch Unterstützung für Opfer von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung an. In den Zentren gab es nur in begrenztem Maße umfassende oder langfristige Unterstützung für Kinder und männliche Opfer von Menschenhandel, und der KOK stellte fest, dass das Angebot an Dienstleistungen und Unterkünften von Bundesaland zu Bundesland unterschiedlich war. In einer Studie des KOK vom Oktober 2018 wurde darüber hinaus festgestellt, dass alle Gruppen Schwierigkeiten hatten, ausreichend angemessene Unterkünfte bereitzustellen. Im Oktober 2018 veröffentlichte das Familienministerium sein Bundeskooperationskonzept „Schutz und Hilfe bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“, das in Fällen mit Minderjährigen dazu beitragen soll, zwischen Behörden sowie länderübergreifend Richtlinien abzustimmen und Zuständigkeiten zu klären.

Die Finanzierung der operativen Aufgaben des KOK durch den Bund lag für den Dreijahreszeitraum 2019 – 2021 bei 1,5 Millionen Euro, das entspricht einem Anstieg gegenüber 370.000 Euro im Jahr 2018 und 343.000 Euro im Jahr 2017. Auch die Landesregierungen unterstützten Opfer von Menschenhandel. So stellte das bayerische Arbeitsministerium 2017 beispielsweise 600.000 Euro und Nordrhein-Westfalen 2018 eine Million Euro bereit, um acht Beratungszentren zu unterstützen. Darüber hinaus wurden ab dem Jahr 2019 jährlich weitere 667.920 Euro zugesagt. Staatlich finanzierte Beratungsstellen oder soziale Einrichtungen für Jugendliche unterstützten etwa 33 Prozent der ermittelten Opfer (verglichen mit 34 Prozent im Jahr 2016), 47 Prozent der ermittelten Opfer lehnten laut BKA hingegen eine besondere Betreuung ab. Über die verbleibenden 20 Prozent der Opfer lagen keine Informationen vor. Das BKA nannte unterschiedliche Gründe für die geringe Resonanz auf Hilfsangebote, darunter auch der beschränkte Umfang von oder gänzlich fehlende Beratung, mangelndes Interesse oder die Rückkehr der Opfer in ihr Heimatland.

Dem deutschen Prostitutionsgesetz von 2016 zufolge gilt für Einzelpersonen, die der Prostitution nachgehen, eine Anmelde- sowie eine Beratungspflicht, unter anderem zu Gesundheits- und Rechtsansprüchen. Die Bundesländer müssen während des Anmeldeverfahrens dem Gesetz zufolge auf Anzeichen für Menschenhandel achten. Im Zuge dessen fanden Behörden zahlreiche Personen, die Gewalt, Betrug oder Zwang ausgesetzt waren. Einige Nichtregierungsorganisationen äußerten ihre Bedenken, dass die wehrlosesten Opfer des Menschenhandels sich entweder nicht anmelden oder bei der Anmeldung mögliche Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel nicht offenlegen würden. Deutschland hatte kein nationales Leitsystem, da Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen auf Länderebene stattfinden. Demnach hatte jedes Bundesland ein eigenes System, um die Opfer entweder an staatliche Stellen oder an NGOs weiter zu verweisen. Opfern von Menschenhandel, die keine Ausweispapiere hatten, wurde von der Staatsanwaltschaft gemeinsam mit anderen Behörden eine dreimonatige Bedenkzeit für die Entscheidung eingeräumt, ob sie vor Gericht aussagen wollen. Einige Gerichtsbezirke, wie beispielsweise Berlin, verlängerten diese Frist regelmäßig auf sechs Monate. Opfer, die sich zu einer Aussage bereiterklärten, erhielten für die Dauer des Verfahrens eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Deutschland. In humanitären Härtefällen oder von Opfern, deren körperliche Unversehrtheit, Leben oder Freiheit in ihren Herkunftsländern gefährdet waren, konnte ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt werden. Familienangehörige konnten unter bestimmten Umständen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Nach deutschem Recht haben Opfer außerdem bei allen Befragungen Anspruch auf Begleitung durch einen Dolmetscher und einen Vertreter einer Beratungsstelle. Von einer strafrechtlichen Verfolgung der Opfer von Menschenhandel kann laut Gesetz abgesehen werden, wenn es sich um kleinere Straftaten handelt, die sie im direkten Zusammenhang mit dem Menschenhandel begangen haben. Unter bestimmten Umständen können Opfer in Prozessen als Nebenkläger auftreten, kostenlos Rechtsberatung beantragen und im Rahmen des Strafverfahrens zivilrechtliche Rechtsmittel einlegen.

PRÄVENTION

Es gab weiterhin staatliche Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenhandel. Deutschland hat keinen nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel; es gibt allerdings einen weiter gefassten Plan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, eine Strategie zur Bekämpfung von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft sowie einen nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, der unter anderem auch Fragen der Lieferketten beinhaltet. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erstellte 2018 Richtlinien und baute unterstützende Strukturen auf, mit dem Ziel, bis 2020 50 Prozent der Unternehmen zu verpflichten, über betriebliche Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte zu berichten, einschließlich Menschenhandel in Lieferketten. Auch wenn NGOs an der Erstellung des BMZ-Dokumentes beteiligt waren, beschrieben viele die Maßnahmen als eingeschränkt wirksam, zu weit gefasst, vage und unverbindlich. Im Februar 2019 unterzeichneten die Vereinigten Staaten und Deutschland eine gemeinsame Absichtserklärung mit dem Ziel, die Zusammenarbeit bei Fragen des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft zu verstärken, unter anderem in den globalen Lieferketten. Die Regierung hatte keinen nationalen Berichterstatter ernannt, was eine der wichtigsten Empfehlungen des GRETA-Berichts von 2015 sowie von NGOs und einigen Vertretern der Bundesländer gewesen war.

Zusätzlich zu den Bemühungen auf Ebene der Bundesländer beteiligte sich die Bundesregierung über NGOs an der Finanzierung und Umsetzung verschiedener Aufklärungskampagnen. In Zusammenarbeit mit einer NGO veranstaltete die Bundesregierung Informationsveranstaltungen für Hausangestellte, um sie über ihre Rechte aufzuklären. Hausangestellte, die in Botschaften in Berlin beschäftigt waren, wurden in Abwesenheit ihres Arbeitgebers von den Behörden persönlich befragt. Die Bundesregierung setzte die Finanzierung einer Telefonhotline für von Gewalt betroffenen Frauen fort, die rund um die Uhr in 17 Sprachen erreichbar war. Die Hotline wurde 2017 120-mal von möglichen Opfern von Menschenhandel kontaktiert. Nach deutschem Recht müssen Betreiber von Bordellen überprüft werden. Prostitution ist in Deutschland legal und gesetzlich geregelt. Die Regierung unternahm keine Anstrengungen, die Nachfrage nach kommerziellem Sex zu verringern. Die staatliche Finanzierung für bilaterale und EU-weite Programme zur Bekämpfung von Menschenhandel in den Ursprungsländern, insbesondere Nigeria, wurde 2018 erhöht. Die deutsche Polizei führte zweimal jährlich in Nigeria Schulungen für nigerianische Polizeieinheiten durch, die im Bereich Menschenhandel tätig sind. Das BMZ stieß vor Kurzem Programme zum Grenzschutz und zur Ermittlung von Menschenhandelsopfern in mehreren westafrikanischen Ländern und auf dem Balkan an.

OPFERPROFILE

Wie schon in den vergangenen fünf Jahren berichtet wurde, beuten Menschenhändler in Deutschland sowohl deutsche als auch ausländische Opfer aus. Die meisten ermittelten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung in Deutschland sind EU-Bürger. Es handelt sich vor allem um bulgarische, rumänische (darunter ein bedeutender Anteil aus der Bevölkerungsgruppe der Roma) und deutsche Staatsangehörige. Weitere Herkunftsländer der Opfer außerhalb der EU sind insbesondere China, Nigeria und andere afrikanische Länder. Opfer von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung sind überwiegend männlich und stammen mehrheitlich aus europäischen Ländern wie Nordmazedonien, der Ukraine, Bulgarien, Polen und Rumänien, aber auch aus Afghanistan, Pakistan und Vietnam. Die Ausbeutung der Arbeitskraft durch Menschenhändler findet vor allem auf Baustellen statt, aber auch in Hotels, in der Fleischverarbeitung, bei Saisonkräften, in Restaurants und bei Beschäftigten in Privathaushalten. Die Anzahl der gemeldeten Kinder unter den Opfern in diesem Bereich stieg an. Menschenhändler beuten Roma und unbegleitete ausländische Minderjährige sexuell aus, nötigen sie zum Betteln und anderen strafbaren Handlungen. Migranten und Flüchtlinge sind auch weiterhin gefährdet, bei ihrer Ankunft Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Arbeitsausbeutung zu werden. Mehrere ausländische Regierungen berichteten außerdem über deutsche Sextouristen.


Autor: Amerika Dienst
Bild Quelle:


Freitag, 21 Juni 2019