Gericht: Zwangsweise Corona-Schließung von Fitnessstudios rechtswidrig +++Update+++

Gericht: Zwangsweise Corona-Schließung von Fitnessstudios rechtswidrig +++Update+++


Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in einem Eilverfahren die vom Hamburger Senat in der sogenannten Corona-Eindämmungsverordnung angeordnete Schließung von Fitnessstudios für rechtswidrig erklärt. Die Studios dürfen umgehend wieder geöffnet werden.

Gericht: Zwangsweise Corona-Schließung von Fitnessstudios rechtswidrig +++Update+++

Von Dr. David Berger

Vor einigen Tagen habe ich in einem ausführlichen Artikel zu dem Widersinn der erneuten Schließung der Fitnessstudios im derzeitigen 2. Lockdown Stellung genommen. Daher freue ich mich ganz besonders, dass nun das Verwaltungsgericht Hamburg die von der sogenannten Corona-Eindämmungsverordnung angeordnete Schließung von Fitnessstudios für rechtswidrig erklärt hat.

Fitness First klagte – mit Erfolg

Geklagt hatte der Betreiber der Fitnessstudiokette Fitness First. Auch die Kunden von McFit, dem Anbieter mit den vermutlich meisten Fitnessstudios in Deutschland hatten immer wieder angefragt, warum ihr Anbieter nicht auch solch eine Klage einreicht statt im Internet Videos für das Training zuhause anzubieten.

Unser Fundstück der Woche aus der „Welt“

„Der Corona-Lockdown betrifft deutschlandweit auch die Fitnessbranche. Eine große Kette hat nun erfolgreich gegen die Schließung ihrer Studios geklagt. Entscheidend war offenbar auch eine europaweite Studie.

Seit gut einer Woche sind die Fitnessstudios in Deutschland aufgrund der aktuellen Corona-Verordnungen zum zweiten Mal in diesem Jahr geschlossen. Eine Entscheidung, die in der Branche für viel Frust gesorgt hat. Doch nun bahnt sich eine Kehrtwende an.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass Betreiber Fitness First seine acht Studios in Hamburg wiedereröffnen darf. Die vom Hamburger Senat in der sogenannten Corona-Eindämmungsverordnung angeordnete Schließung von Fitnessstudios ist rechtswidrig.“

McFit: „Wir vertrauen auf die Entscheidung unserer Regierung“

McFit hat bereits auf meine Anfrage, warum man nicht auch geklagt hat, reagiert und geantwortet:

„Hallo David, die Stadt Hamburg hat bereits selbst Klage gegen das Gerichtsurteil eingereicht. Somit ist vorerst weiterhin keine Lockerung im November zu erwarten, denn das Urteil muss nun erneut geprüft werden. Wir vertrauen nach wie vor auf die ursprüngliche Entscheidung unserer Regierung, da die Gesundheit unser höchstes Gut ist und wir dies schützen wollen – egal wie gering das Risiko auch sein mag!

Wir hoffen, dass wir unsere Studios im Dezember wieder öffnen können und halten uns in der Zwischenzeit in unseren eigenen 4 Wänden fit – Wir schaffen das und stehen diese Zeit zusammen durch!“ (Verweis auf folgenden Link: McFit)

 

++ Update von haOlam.de: Inzwischen hast das OVG die Zwangsschließungen widerrum bestätigt. Die Betreiber müssen nun in die nächste Instanz gehen um mittels eines Eilantrags die Zwangsschließung aufheben zu lassen - oder im regulären Rechtsweg die Frage nach der Rechtswirksamkeit klären lassen.

 

Philosophia Perennis - Dr. Dr. David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European). Seine Bibliographie wissenschaftlicher Schriften umfasst ca. 1.000 Titel.


Autor: Dr. David Berger
Bild Quelle: Giftzwerg 88, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons


Donnerstag, 12 November 2020