Man muss es noch einmal deutlich aussprechen: Der unsägliche Beschluss der EU-Kommission, dass künftig Erzeugnisse israelischer Firmen, die ihren Standort im Westjordanland, in Ostjerusalem oder auf den Golanhöhen haben, bei der Einfuhr in die Europäische Union gesondert gekennzeichnet werden müssen und nicht mehr die Herkunftsangabe »Israel« tragen dürfen, ist ein anschauliches Beispiel für die doppelten Standards, die regelmäßig gegenüber dem jüdischen Staat zur Geltung gebracht werden....