Deutsche Amtshilfe für iranischen Terror

Deutsche Amtshilfe für iranischen Terror


Deutsche Amtshilfe für iranischen Terror

von Michael Spaney und Kirsten Tenhafen

Im Urteil vom Freitag, 8. November 2013, sprach das Oberlandesgericht Hamburg vier Angeklagte schuldig, gegen das Iranembargo verstoßen zu haben. Der Prozess förderte ein eklatantes Versagen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWI) zutage. Spezialbauteile für das Atomprogramm wurden trotz Warnungen in den Iran geliefert. Der Richter stellte in der Urteilsbegründung ein Fehlverhalten und mangelnde Kooperation der Behörden fest.

Trotz des Exportverbots von Gütern, die der Herstellung von Massenvernichtungswaffen dienen können, wurden unter den Augen des dem BMWI unterstellten Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) in den Jahren 2010 und 2011 mindestens 92 Spezialventile aus deutscher Produktion in den Iran geliefert und die Lieferung von 856 Ventilen aus Indien in den Iran vermittelt.

Die Ventile waren für den Schwerwasserreaktor in Arak bestimmt, der die gefährlichste Komponente des iranischen Nuklearwaffenprogramms darstellt. Sollte der Reaktor in Arak wie geplant im nächsten Jahr ans Netz gehen, würde dort pro Jahr Plutonium für zwei Atombomben erzeugt werden. Daher unterliegen alle Handelsaktivitäten, die im Zusammenhang mit dem Schwerwasserreaktor stehen, den internationalen Sanktionen. Bei den aktuellen Atomgesprächen der fünf Sicherheitsratsmächte und Deutschlands mit dem Iran ist der Reaktor in Arak Bestandteil der Verhandlungen.
Im Prozessverlauf wurde klar, dass bereits im April 2009 US-Sicherheitskreise die Bundesregierung darüber informierten, dass der Iran Spezialventile über deutsche Unternehmen besorgen will. Mehrfach informierten die USA deutsche Stellen über weitere Erkenntnisse. Neben dem BAFA waren das Zollkriminalamt, das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Verfassungsschutz informiert. Dennoch konnten die Ventile in mehreren Tranchen in den Iran geliefert werden.
Erst nach der Abwicklung der Lieferungen wurden die deutschen Behörden aktiv. Der Bundesgerichtshof stimmte einer Überwachung der Verdächtigen zu, die schließlich zu ihrer Verhaftung führte. Das Gericht verhängte nun Haftstrafen zwischen 33 Monaten und 4 Jahren.

Allerdings muss nur der Angeklagte Ali K. ins Gefängnis, Rudolf M. und Kianzad K. erhalten Haftverschonung. Der Vermittler Hamid Kh. erhielt eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten.

Auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Klaus Barthel an die Bundesregierung, ob es zutreffend sei, dass die zuständigen deutschen Behörden trotz eindeutiger Hinweise untätig geblieben sind, antwortete die Staatssekretärin Anne Ruth Herkes: „Die zuständigen Stellen sind allen im April 2009 und danach eingegangenen Hinweisen auf eine mögliche Lieferung von Ventilen für eine nuklearrelevante Verwendung aus Deutschland nach Iran unverzüglich nachgegangen und haben die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. ... Eine Offenlegung dieser Informationen könnte von interessierter Seite zur Umgehung der bestehenden, sehr effektiven Mechanismen der deutschen Exportkontrolle genutzt werden.“

Klaus Barthel kommentiert diese Aussage, die er eine Verweigerung einer Antwort nennt, in einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion folgendermaßen: „In den Medien wurde anhand von Dokumenten plausibel dargestellt, dass es mit diesen ‘effektiven Mechanismen’ wohl nicht weit her ist, wenn eine solch brisante Lieferung trotz klarer Rechts- und Ermittlungslage nicht verhindert werden kann.“

Die Behauptung, dass die Bundesregierung alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen habe, steht im Widerspruch zu den Erkenntnissen aus dem Hamburger Prozess: Nachdem das BAFA schriftlich darüber informiert hatte, dass eine iranische Tarnfirma Spezialventile für das Nuklearprogramm beschaffen wolle, war den Verurteilten klar, dass sie nicht mit einer Ausfuhrgenehmigung durch die Behörde rechnen konnten. Sie gaben bei dieser Lieferung daraufhin als Empfänger einfach eine andere Firma desselben Auftraggebers im Iran an und erhielten einen so genannten Nullbescheid des BAFA, der die Lieferung als nicht genehmigungspflichtig einordnet. Wie das BAFA den Verdacht ausräumte, diese Lieferung würde nicht in Arak landen, ist nicht verständlich.

Bei weiteren Exporten gaben die Verurteilten Empfänger in der Türkei und in Aserbaidschan an. Vor der Abwicklung der Lieferungen wurden die Angeklagten jedenfalls nicht telefonisch von den deutschen Behörden überwacht.
Bereits im Dezember 2011 wies das Bündnis STOP THE BOMB darauf hin, dass das BAFA eindeutige Hinweise auf Sanktionsverstöße ignoriert hatte. Seit Juni 2010 hatte die Hansa Group Exporte für den iranischen Energiesektor im Wert von 150 Millionen Euro vermittelt. Empfänger war das iranische Unternehmen PetroKish, eine Tarnfirma der Iranischen Revolutionsgarden, die 2010 Personal und Aufträge der sanktionierten Firma Sepanir übernommen hat. Das Wall Street Journal berichtete über den Fall.

Auch die Lieferung von mindestens 137 Tonnen chemischer Giftgaskomponenten, die von Deutschland aus in die Hände des Assad-Regimes in Syrien gelangten, macht deutlich, dass das BAFA nicht zum ersten Mal Geschäfte, die in Zusammenhang mit der Herstellung von Massenvernichtungswaffen stehen könnten, durchgewunken hat. Am 21. August dieses Jahres wurden bei einem Giftgasangriff in der Nähe von Damaskus über 1400 Menschen getötet, darunter mindestens 426 Kinder.
Dass das BAFA in mehreren Fällen eindeutige Hinweise auf Sanktionsverstöße ignoriert hat, weist darauf hin, dass die Behörde keine effektive Embargokontrolle betreibt und damit internationale Sanktionsbemühungen konterkariert. Wenn, wie im Fall Arak, trotz eindeutigen Proliferationsverdachts Nullbescheide für Ausfuhren ausgestellt wurden, muss geprüft werden, ob sich das BAFA aktiv an einem Gesetzesbruch beteiligt hat.

Die Behörde leistet zumindest indirekt - und dieser Vorwurf wiegt schwer genug - der Herstellung von Massenvernichtungswaffen Vorschub. So könnten Nuklearwaffen in den Besitz eines Regimes gelangen, das Israel mit Vernichtung droht, weltweit Terrorismus fördert und die Bevölkerung des Iran mit brutalen Methoden unterdrückt.
Wenn immer wieder Dokumente und explizite Hinweise auf gefährliche und illegale Iran-Geschäfte ignoriert werden, kann nicht mehr von Inkompetenz gesprochen werden, sondern von einem aktiven Wegschauen. Mit der Ausfuhr von Spezialventilen für den Schwerwasserreaktor in Arak macht sich das BAFA mitschuldig an der atomaren Aufrüstung Irans.

Das Bündnis STOP THE BOMB fordert deshalb die sofortige Entlassung des verantwortlichen BAFA-Präsidenten Dr. Arnold Wallraff und die unverzügliche Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

 

Michael Spaney und Kirsten Tenhafen sind in der europaweiten STOP THE BOMB Kampagne aktiv

 

 

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Autor: fischerde
Bild Quelle:


Samstag, 09 November 2013

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