Bundesverfassungsgerichts-Beschluss zum Kopftuch: Juristen urteilen - EvoHumis flippen aus

Bundesverfassungsgerichts-Beschluss zum Kopftuch:

Juristen urteilen - EvoHumis flippen aus


Juristen urteilen - EvoHumis flippen aus

Das höchstrichterliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine Lehrerin, die aus religiösen Gründen als Muslima freiwillig ein Kopftuch trägt, den Schulfrieden eben nicht pauschal stört - ebensowenig wie dies eine Frau tut, die als Lehrerein eine Jeanshose trägt tut, hat zu schierer Raserei geführt.

Insbesondere die Kostümhumanisten aus den Reihen der "EvoHumis" scheinen einmal mehr auszuflippen. In einer gewissen Weise ist das fast schon verständlich. Zu ihrem Selbstverständnis gehört es, das sie sich einbilden besonders "intellektuell" zu sein und zu glauben, "wissenschaftlich denken und arbeiten" zu können - und da mussten sie vor wenigen Jahren während der sogenannten "Beschneidungsdebatte" hinnehmen, das sie mit ihrer hasserfüllten Propaganda gegen die männliche Vorhautbeschneidung, durch medizinisch-klinische Studien und Fachärzte regelrecht als das vorgeführt wurden, was sie sind: Pseudointellektuelle Roßtäuscher. Selbst in ihren eigenen Reihen erklärten Ärzte, das es kein medizinisches Argument gegen die Beschneidung gibt.

Doch damit nicht genug - ihre Feindseligkeit gegen Wissenschaft wurde erneut deutlich, als der SPIEGEL mit der Titelstory "Evolution widerlegt Rassismus" erschien - das wurde bei ihnen von vielen als direkter Angriff auf ihr rassistisches Menschenbild empfunden, das ein "EVoHumi"-Aktivist einbmal in dem ebenso primitiven wie rassistischen Satz zusammenfasste: "Schwarze sind im Durchschnitt weniger intelligent aqls Weiße." Und nun das - Rechtswissenschaftler, also Juristen, urteilen in den Augen der verkannten "Elite", die so gerne die Demokratie durch eine "Elite"herrschaft ersetzen will, wiedereinmal belehrt.

Zum einen jammert und wehklagt man bei EvoHumis darüber, daß das Bundesverfassungsgericht in letzter Zeit des öfteren nicht christenfeindlich geurteilt hat, zum anderen phantasiert man davon, das der Schulfrieden jetzt untergeht. Gerade aber zu diesem Aspekt hat der langjährige rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, MdB Volker Beck, einen interessanten Auszug aus der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts auf seiner Facebook-Seite gepostet:

"Die dem Staat gebotene weltanschaulich-religiöse Neutralität ist indessen nicht als eine distanzierende im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche zu verstehen, sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung. Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gebietet auch im positiven Sinn, den Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern (vgl. BVerfGE 41, 29 <49>; 93, 1 <16>). Der Staat darf lediglich keine gezielte Beeinflussung im Dienste einer bestimmten politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung betreiben oder sich durch von ihm ausgehende oder ihm zuzurechnende Maßnahmen ausdrücklich oder konkludent mit einem bestimmten Glauben oder einer bestimmten Weltanschauung identifizieren und dadurch den religiösen Frieden in einer Gesellschaft von sich aus gefährden (vgl. BVerfGE 93, 1 <16 f.>; 108, 282 <300>). Auch verwehrt es der Grundsatz weltanschaulich-religiöser Neutralität dem Staat, Glauben und Lehre einer Religionsgemeinschaft als solche zu bewerten (vgl. BVerfGE 33, 23 <29>; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - juris, Rn. 88)."

Analog bedeutet das natürlich auch, das sich die als vermeintliche Atheisten ausgebenden EvoHumis beispielsweise eine Kette mit einem Bild ihres Säulenheiligen Bruno um den Hals tragen dürfen. Also: Kein Grund zum ausflippen oder zum hysterisch werden, nur weil man intellektuell überfordert ist, die Urteilsbegründung zu lesen und zu verstehen.

 

The cheerful Coyote - Foto: In einem Rechtsstaat sprechen Gerichte Recht - anders ist es in einem semifaschistischen Schwachsinn wie einer "Eliteherrschaft"  (Foto: Bundesarchiv, B 145 Bild-F083314-0010 / Schaack, Lothar / CC-BY-SA [CC BY-SA 3.0 de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons)

 

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Autor: joerg
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Sonntag, 15 März 2015

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