Fakten zu den Statistiken antisemitischer Straftaten

Fakten zu den Statistiken antisemitischer Straftaten


Sollten Sie wieder mal eine Statistik über antisemitische Straftaten gelesen haben, präsentiert Tapfer im Nirgendwo Ihnen ein paar wichtige Auszüge aus dem „Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus“ des 18. Deutschen Bundestags vom 7. April 2017 (Drucksache 18/11970).

Fakten zu den Statistiken antisemitischer Straftaten

von Gerd Buurmann

 

„Antisemitische Straftaten zählen in Deutschland zur politisch motivierten Kriminalität (PMK). (…) Eine politische Motivation wird dann angenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Tat gegen eine Person oder Personengruppe aufgrund deren Nationalität, Volkszugehörigkeit, »Rasse«, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung, ihres gesellschaftlichen Status oder ihres äußeren Erscheinungsbildes richtete. (…) Fremdenfeindliche Straftaten werden heute überwiegend als extremistisch eingestuft. Antisemitische Straftaten gelten generell als extremistisch. Beides wird unter dem Begriff der »Hasskriminalität« zusammengefasst. (…) Innerhalb der PMK wird einerseits nach sogenannten Phänomenbereichen, nämlich »PMK-Rechts«, »PMK-Links«, »PM-Ausländerkriminalität« (PMAK, oder auch PMK-Ausländer) und »PMK- Sonstige«, andererseits zwischen Straftaten generell und der Teilmenge der Gewalttaten unterschieden, denen auch im Fall antijüdischer Straftaten eine besondere Bedeutung zukommt. Der jeweils ermittelte Sachverhalt kann nur einem der drei Phänomenbereiche »PMK-Rechts«, »PMK-Links« oder »PMAK« zugeordnet werden. Ist eine Zuordnung zu diesen nicht möglich, wird der Phänomenbereich »PMK-Sonstige« gewählt.“

 

Antisemitische motivierte Straftaten werden somit nicht gesondert erfasst, sondern unter Fremdenfeindlichkeit subsumiert! Das heißt, unter „PMK-rechts“finden sich größtenteils Straftaten gegen Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte. Das bedeutet, über die Verteilung antisemitischer Straftaten kann durch diese Statistik keine Aussage gefällt werden.

 

„Der PMAK/PMK-Ausländer werden Straftaten zugeordnet, »wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Erkenntnisse über den Täter Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass v. a. die durch eine nicht-deutsche Herkunft geprägte Einstellung des Täters entscheidend für die Tatbegehung war, insbesondere wenn sie darauf gerichtet sind Verhältnisse und Entwicklungen im In- und Ausland oder aus dem Ausland Verhältnisse und Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland zu beeinflussen. Straftaten der PMAK können auch durch deutsche Staatsangehörige verübt werden«.“

 

Der Begriff „Ausländerkriminalität“ bedeutet somit nicht, Ausländer, die Straftaten begehen, sondern Straftaten mit Verhältnissen zum Ausland, womit auch deutsche Staatsbürger Ausländerkriminalität begehen können.

 

„Die Polizei kann nur solche Straftaten erfassen, die sie entweder selbst ermittelt hat oder die ihr von dritter Seite bekannt gemacht werden. D. h. wir haben es auch hier, wie bei allen Formen von Kriminalität, mit dem Hellfeld-Dunkelfeld-Problem zu tun. Eine Ursache ist das sogenannte Underreporting, d. h. viele antisemitische Straftaten werden von den Betroffenen oder Zeugen nicht angezeigt.“

 

Da mit hoher Wahrscheinlichkeit gerade die judenfeindlichen Äußerungen in Flüchtlingsheimen und Moscheen nicht von den Bewohnern und Besuchern der Räumlichkeiten zur Anzeige gebracht werden, taugt diese Statistik nicht zur Ermittlung von Judenhass unter Muslimen und Flüchtlingen.

 

„Die Zahl der tatsächlichen antisemitischen Vorfälle wird auch dadurch systematisch unterschätzt, dass bei jedem Vorfall, bei dem es zu mehreren Delikten gekommen ist (z. B. Beleidigung, Raub, Körperverletzung), nur das Delikt mit der höchsten Strafandrohung gezählt wird. Damit gehen alle anderen Delikte nicht in die polizeiliche Statistik ein. Insbesondere bei kollektiven Handlungen, wie Demonstrationen, ist die genaue Anzahl der begangenen Straftaten daher kaum angemessen zu ermitteln.“

 

In den letzten Jahren waren bei Demonstrationen in Deutschland folgende Parolenzu hören:

 

„Jude, Jude, feiges Schwein, komm heraus und kämpf allein!“
„Juden ins Gas!“

 

Diese Demonstrationen fanden mit tausenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern muslimischen Glaubens in Berlin, Frankfurt, Essen, Gelsenkirchen und vielen weiteren Städten statt. In der Statistik werden diese Massen nicht angemessen gespiegelt.

 

„Die Einordnung einer Straftat als antisemitisch hängt von der Wahrnehmung und von den Kriterien ab, nach denen eine Tat eingestuft wird. Es handelt sich also um das »Problem der Motivklärung«, das die Entwicklung eines Problembewusstseins voraussetzt. Es hängt letztlich von den Erfahrungen, der Sensibilität und dem thematischen Kenntnisstand der ermittelnden Beamten ab, ob eine antisemitische Straftat als solche erkannt und korrekt klassifiziert wird.“

 

Im Jahr 2015 verurteilte das Wuppertaler Amtsgericht zwei Araber zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt für einen Brandanschlag auf eine Synagoge. Ein weiterer 18-Jähriger Täter wurde nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe ohne konkretes Strafmaß verurteilt. Alle drei mussten zudem zweihundert Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das niedrige Strafmaß begründet das Gericht mit der Feststellung, dass es keine Anhaltspunkte für eine antisemitische Tat gäbe. Die Palästinenser hatten gestanden, im Sommer 2014 Brandsätze auf die Synagoge geschleudert zu haben, erklärten aber, dass sie damit die Aufmerksamkeit auf den Gaza-Konflikt lenken wollten.

 

Einige Anschläge auf jüdische Einrichtungen werden nicht unter Antisemitismus gefasst, wenn eine „Palästina-Verbindung“ besteht.

 

„Fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten werden grundsätzlich immer dann dem Phänomenbereich PMK-Rechts zugeordnet, wenn keine weiteren Spezifika erkennbar sind (z. B. nur der Schriftzug »Juden raus«) und zu denen keine Tatverdächtigen bekannt geworden sind. Damit entsteht möglicherweise ein nach rechts verzerrtes Bild über die Tatmotivation und den Täterkreis.“

 

In der Nacht vom 27. auf den 28. März 2011 wurde die Aachener Synagoge mit einem Hakenkreuz beschmiert. Im Sommer zuvor war bereits die Außenmauer des jüdischen Friedhofs an der Lütticher Straße verunstaltet worden. Neben Hakenkreuzen wurde auch die Parole „Freiheit für Palästina“ an die Wand geschmiert.

 

Hakenkreuze und andere Symbole werden nicht nur von rechts verwendet, aber oft ausschließlich rechts zugeordnet.„Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass die PMK-Statistik eine Reihe teils behebbarer, teils reduzierbarer, teils aber auch nicht zu ändernder Schwächen aufweist, so dass sie nur begrenzt zur Beurteilung der Verbreitung von Antisemitismus und entsprechenden Tätergruppen geeignet ist.“

 

So steht es in dem „Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus“.

 

„Nur begrenzt“ ist eine sehr milde Bezeihnung. „Gar nicht“ trifft es besser.

 

Wer diese Statistik anführt, um Aussagen über die Verteilung von Antisemitismus in Deutschland zu tätigen, betreibt Fake News!

 

 

Tapfer im Nirgendwo


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Mittwoch, 15 November 2017