Zum Rückkehrrecht der IS-Verbrecher*innen

Zum Rückkehrrecht der IS-Verbrecher*innen


Der Islamische Staat begeht nach Jahren der Barbarei Anfang 2019 nun seine letzte Schritte im Nahen Osten. Derzeit fordern tausende IS-Mitglieder die Rückkehr in ihre Heimatländer.

Zum Rückkehrrecht der IS-Verbrecher*innen

Von Schmalle und die Welt

Sie alle wollen vom Genozid, Massenhinrichtungen, Folterungen und Verstümmelungen so rein gar nichts mitbekommen haben. Niemand will gekämpft oder das Schwert geschwungen haben. Auch die Sklavinnen-Märkte, auf denen tausende jesidische Frauen barbarisch wie Vieh verkauft wurden, will keiner gesehen haben. Hört man sich die Aussagen der islamistischen Verbrecher*innen an, dann waren sie alle nur Hausfrauen, Taxi-Fahrer*innen oder harmlose Handwerker*innen, die sich im jugendlichen Wahnsinn in einem Abenteuer verloren haben. Dass die Massengräber und die Opfer- und Zeugenberichte vor Ort eine andere Sprache sprechen, wird mitunter als westliche Verschwörung verklärt. Niemand will etwas gewusst haben – Geschichte wiederholt sich.

Nun stellt sich die Frage, wie man mit den Rückkehrer*innen in Europa umgehen soll. Großbritannien hat kürzlich entschieden, dass man einer IS-Anhängerin die Staatsbürgerschaft entziehen will. Vielen IS-Verbrecher*innen droht darüber hinaus in Syrien und dem Irak die Todesstrafe. Derzeit ist man sich unklar darüber, wie man Islamist*innen, die nicht direkt an Kampfhandlungen teilgenommen haben, verurteilen kann. Viele Fragen stehen im Raum, dabei fehlt es der Weltgemeinschaft vor allem an einem „Marshallplan“.

Um ein Vorgehen zu konkretisieren, sollte man folgende Punkte berücksichtigen:

Die Menschen, die sich dem IS angeschlossen haben, und aus Deutschland kamen, sind Produkte der deutschen Gesellschaft. Sie haben überwiegend deutsche Bildungsinstitutionen besucht und sind in der Bundesrepublik sozialisiert. Hier trägt die Gesellschaft eine Mit-Verantwortung. Politik und Bürger*innen sollten sich also fragen, wie es sein kann, dass hunderte Menschen aus unseren Reihen in den Nahen Osten reisen, um dort Menschen den Kopf abzuschlagen. Sich jetzt hinzustellen und „Produkte“ unserer Gesellschaft u.a. den kurdischen Befreiungstruppen aufzubürden, ist eine einfache und schnelle Lösung. Sie greift aber zu kurz, gerade mit Blick auf die schwierigen Justizstrukturen in Kurdistan, Syrien und dem Irak, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht den gleichen Justizapparat zur Verfolgung von Völkermörder*innen stellen können und mitunter nicht alle Punkte der Menschenrechte erfüllen.

„Kriegsverbrecher-Tribunale“ sind kein unbekanntes Terrain in Nachkriegsdeutschland, so viel steht fest.

Neben Konvertit*innen, die keinen Migrationshintergrund haben, finden sich auch viele IS-Anhänger*innen, die in den Moschee-Strukturen in Deutschland sozialisiert und aufgewachsen sind. Wie das Beispiel der „Lohberger Brigade“ zeigt, waren dort einige türkisch-stämmige Jugendliche erst in DITIB-Moscheen präsent, bevor sie sich dem dschihadistisch-salafistischen Milieu anschlossen. Genauso sind junge Menschen aus Deutschland, die zuvor Einrichtungen legalistisch-islamistischer Bewegungen wie der Muslimbruderschaft oder Millî Görüş besuchten, ausgereist, um sich den Traum eines Gottesstaates zu erfüllen. Zwar lehnt der legalistische Islamismus physische Gewalt auf dem Weg hin zu einer Theokratie ab, er teilt sich mitunter aber viele Ideologie-Elemente oder Gelehrten-Meinungen mit den dschihadistischen Schlächtern. Der Islamismus-Experte Ahmad Mansour beschreibt diese Schnittmengen wie folgt:

„Die Muslime, die da ihre Distanz beteuern, haben tatsächlich nichts zu tun mit dem Grauen des „Islamischen Staats“. Aber ohne dass es ihnen bewusst ist, haben viele von ihnen selber jahrelang den Nährboden für Ideologien wie die der IS-Truppe geschaffen. Denn die Islamisten haben ja im Prinzip nichts Neues erfunden. Sie haben schlicht die Inhalte des gängigen Islamverständnisses überspitzt und radikalisiert. Ihre Haltung zum Umgang mit „Ungläubigen“, ihre Haltung zur Umma, zur religiösen Gemeinschaft der Muslime, oder zur Rolle von Mann und Frau unterscheidet sich nur graduell, nicht prinzipiell. Die Basis ist die gleiche, beide, der Imam von nebenan und der IS-Ideologe, teilen miteinander viele Worte, Ängste, Tabus, Abwehrstrategien. Es sind diese veralteten, verkrusteten Inhalte, die mit der aufgeklärten Moderne derart in Kollision geraten, dass aus der Reibung eine Truppe wie der IS entstehen kann.“ Spiegel Online – Reinheit, Ehre, Todesverachtung

Mit diesem Wissen scheint es beinahe Wahnsinnig, dass Innensenator Geisel nun fordert, dass legalistisch-islamistische Gemeinden die IS-Rückkehrer auffangen sollen.

„Eine „Auffangstation“ könnten „die Legalisten sein, die wir in der Stadt haben“, sagte Geisel am Mittwoch bei einer Podiumsdiskussion mit insgesamt vier Länderinnenministern beim Europäischen Polizeikongress in Berlin.“ Der Tagesspiegel -Debatte um IS-Rückkehrer

Als legalistisch-islamistisch wird beispielsweise die Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD) geführt, die in Spitzenpositionen im Zentralrat der Muslime (ZMD) agiert und laut Expert*innen und dem Verfassungsschutz, die Deutschlandvertretung der islamistischen, antisemitischen und homophoben Muslimbruderschaft darstellt. Man stelle sich vor, dass der Innensenator für Nazi-Aussteiger die AfD als Auffangbecken empfehlen würde. Nur ein Beispiel, das die völlige Planlosigkeit und Handlungsunfähigkeit der deutschen Bundesregierung bei diesem Thema zeigt. Eine Bankrotterklärung.

Siehe dazu: Im Netz des Zentralrats (ZMD)

Gerade hier sollte jede Kooperation mit den islamischen Dachverbänden, solange sie durch ein faschistisches Regime in Ankara gelenkt oder andere Verbindungen zu islamistischen Bewegungen haben, auf den Prüfstand gestellt werden. Die derzeitigen islamischen Dachverbandsstrukturen sind als Kooperationspartner für Bund und Länder nicht geeignet und Teil des Problems.

Entscheidend wird am Ende richtigerweise die rechtliche Lage in der Bundesrepublik sein, um zu entscheiden, welche Menschen nach Deutschland zurückkehren.

Im Grundgesetz ist verankert, dass der Staat für seine Staatsbürger*innen einsteht. Egal ob sie Schwerverbrecher*innen oder Wohltäter*innen sind. Dieses Recht kann man nicht verwirken.

Deutsche Staatsbürger*innen gehören in diesem Fall vor ein deutsches Gericht mit allen Rechten und Pflichten im Rahmen der Menschenrechte gestellt. Nun wissen wir aber alle, dass nicht alle IS-Anhänger*innen verurteilen werden. Nicht allen wird man nach deutschem Recht eine konkrete Tat nachweisen können. Zudem besteht die Gefahr, dass mit den Rückkehrer*innen auch die Möglichkeit eines terroristischen Anschlags steigt. Die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen und wird die deutschen Sicherheitsorgane vor erhebliche Anstrengungen stellen. Dieser Zustand wäre aber in den kurdischen Gebieten genauso gegeben, und auch hier wäre es sehr einfach, die Gefahr einfach in den Nahen Osten zu verfrachten. So sicher es sein wird, dass deutsche Gerichte nicht jede*n Is-Verbrecher*innen verurteilen können, so sehr ist das Justiz-System doch in der Pflicht, größtmögliche Ermittlungsanstrengungen zu unternehmen und nachdrücklich an der Aufklärung der Menschheitsverbrechen in Syrien und dem Irak mitzuwirken. Das sind wir den tausenden Opfern und ihren Familien schuldig. An die Aufgaben der Justiz müssen zwangsläufig Aufklärungs- und Mahnkampagnen in den deutschen Bildungsinstitutionen gekoppelt werden, die eine Erinnerungs- und Präventiv-Kultur schaffen, um der Welt weitere Dschihadist*innen aus Deutschland in der Zukunft zu ersparen.

Mit antifaschistischen Grüßen

 


Autor: Redaktion
Bild Quelle:


Samstag, 09 März 2019